Nur schwer zu erklären

Steuerformulare sind lästig - doch mit der richtigen Hilfe lässt sich viel Geld sparen

Langsam nähert sich der Termin für die Abgabe - und wieder schwitzen die Deutschen über ihrer Steuererklärung. Zu kompliziert sind die Formulare, zu undurchsichtig scheint der Steuerdschungel. Wie jedes Jahr werden Milliarden Mark verschenkt. Der Bund der Steuerzahler geht sogar weiter: Noch mehr Geld geht verloren, weil die meisten Arbeitnehmer ihre Rechte gar nicht kennen. Doch der Aufwand für eine anständige Beratung lohnt sich: Jeder Arbeitnehmer kann im Schnitt über 1000 Mark an zu viel bezahlter Lohnsteuer vom Fiskus zurückholen.

Am preiswertesten ist der Gang zum Finanzamt selbst. Allerdings darf man sich nicht zu viel versprechen: Die Beamten haben weder das Recht noch die Pflicht zur Steuerberatung. Kaum einer wird daher die Vordrucke für die Steuererklärung ausfüllen oder gar den individuellen Steuerfall durchrechnen. Fündig wird aber, wer die Antwort auf gezielte Einzelfragen sucht. Hier hat das Finanzamt die Pflicht, mit einer konkreten Auskunft zu helfen.

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Die Gebühren der Steuerberater richten sich dagegen nach der offiziellen Gebührenordnung. Diese Richtsätze gelten zwar für alle Steuerberater, manchmal sind aber auch individuelle Vereinbarungen möglich. Wegen der vergleichsweise hohen Kosten lohnt sich der Gang zum Steuerberater vor allem bei hohen Einkommen, bei Wohnungseigentum sowie in komplizierten Fällen.

Wer zu lange wartet, gewährt dem Fiskus zinslos Kredit

Die Steuer auch selbst berechnen kann jeder, der einen PC besitzt - und zwar per Computerprogramm. Laut Stiftung Warentest ist die optimale Anwendung bei vielen Programmen allerdings nur dann gewährleistet, wenn der Benutzer auch über Grundkenntnisse des Einkommensteuerrechts und der Abgabenordnung verfügt. Mit dem einfachen Eintragen von Zahlenkolonnen und Beträgen in die dafür vorgesehenen Kästchen ist es nämlich meist nicht getan. Wer ein Programm kauft, sollte also immer auch genau prüfen, ob das Begleitbuch ausführlich genug informiert. Die Ausgaben für die Steuersoftware, meist zwischen 80 und 100 Mark, können dann übrigens auch als Werbungskosten abgesetzt werden. Bis zum 31. Mai muss die Steuererklärung beim Finanzamt vorliegen. Wenn Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine die Arbeit erledigen, verlängert sich die Frist bis zum 30. September. Wer freilich zu lange wartet, gewährt dem Finanzamt einen zinslosen Kredit. Deshalb hier einige grundsätzliche Tipps:

- Das Finanzamt erkennt automatisch eine Werbungskosten-Pauschale von 2000 Mark an. Wer darunter liegt, braucht weder etwas einzutragen noch Belege einzureichen. Neben den Fahrtkosten zur Arbeitsstätte mit 70 Pfennig pro Kilometer (einfache Strecke!) kann man auch die Ausgaben für die Reparatur von Unfallschäden am eigenen Pkw absetzen. Wer mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt, darf immerhin noch 14 Pfennig pro Kilometer geltend machen. Anstelle der Kilometerpauschale kann man aber auch die tatsächlichen Kosten errechnen und aufgrund dessen die Kosten je Kilometer geltend machen.

- Wer beruflich umzieht, kann eine Umzugskostenpauschale in Höhe von 1009 (bei Singles) und 2018 Mark (bei Ehepaaren) angeben. Im Fall einer Zweitwohnung dürfen die Kosten der doppelten Haushaltsführung, also für Fahrten, Verpflegung und Unterkunft, abgesetzt werden - allerdings nur für zwei Jahre. Und auch wer seine alte Wohnung renovieren muss, kann diese Schönheitsreparaturen als Werbungskosten absetzen.

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