Gegendarstellung

In der Zeitung DIE ZEIT vom 24. Februar 2000 ist auf Seite 18 ein Artikel unter der Überschrift Böse Blaublütige enthalten, zu dem ich wie folgt Stellung nehme: a) Berichtet wird, ich hätte zur Holzernte eine finnische Firma engagiert.

Hierzu stelle ich fest, dass ich bisher ausschließlich deutsche Holzernteunternehmen eingesetzt habe.

b) Berichtet wird, dass die zuständige Umwelt- und Forstbehörde mir mitgeteilt habe, dass ich für Fällarbeiten stets eine Genehmigung beantragen müsse, weil in meinem Wald vom Aussterben bedrohte Arten, wie der Schreiadler, lebten.

Hierzu stelle ich fest, eine solche Mitteilung hat es nicht gegeben. Vielmehr hat die zuständige Oberförsterei meinem Forstdirektor bei der Übergabe meines Revieres "Briesen" erklärt, Horstschutzzonen gäbe es nicht.

c) Weiter heißt es, beim Holzeinschlag seien Adlerhorstschutzzonen verletzt worden, ein Schreiadlerhorststamm sowie Vogelnester von Bodenbrütern seien beseitigt und Amphibientümpel und Moorflächen beschädigt worden.

Hierzu stelle ich fest, dass weder Adlerhorstschutzzonen verletzt worden sind noch ein Schreiadlerhorststamm oder Vogelnester von Bodenbrütern beseitigt worden sind, noch Amphibientümpel und Moorflächen beschädigt wurden.

d) Ferner wird berichtet, ich würde gegen den verfügten Einschlagstopp klagen.

Hierzu stelle ich fest, dass nicht ich, sondern das von mir beauftragte Holzernteunternehmen das Rechtsmittel eingelegt hat.

Philipp Fürst Solms-Lich Lich, 7. März 2000 Wir sind verpflichtet, die Gegendarstellung nach dem Hamburgischen Pressegesetz unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt abzudrucken.

 
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    • Quelle DIE ZEIT, 19/2000
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