Alles bewahren heißt nichts erhalten
Die Denkmalpflege ist am Ende und braucht eine neue Aufgabe: Die Suche nach den Projektionen gesellschaftlichen Glücks
Unsere Gesellschaft bewegt sich in einem auffälligen Widerspruch: Einerseits verkürzen sich die Laufzeiten der Dinge, Gebäude einbegriffen. Ständig muss weggeworfen werden, was nicht auf dem neuesten Stand ist, Zögern könnte Beschleunigungsverlust und damit Verlust an Einkommen, Mobilität, Prestige oder Erlebnis bedeuten. Auf der anderen Seite wird, je mehr wir uns in einer Welt bewegen, in der fast alles neu ist, desto mehr gesammelt und Erinnerung in Objektform gebracht. Die Konsumenten tun das auf eigene Faust, längst haben die Kulturintellektuellen darüber die Kontrolle verloren.
In diesem Widerspruch wird der herkömmliche Agent öffentlicher Aufbewahrung, die staatliche Denkmalpflege, zerrieben. Einerseits stellt die Denkmalpflege immer größere Mengen an Einzelgebäuden und städtebaulichen oder industriellen Zusammenhängen unter Schutz, andererseits gelingt es ihr immer weniger, im Konfliktfall, dann, wenn wirtschaftliche und politische Interessen auf dem Spiel stehen, selbst hochrangige, allgemein anerkannte Baudenkmäler vor dem Abriss zu retten. Wie sie vom Erlebnishunger der Konsumenten überrollt wird, so scheitert sie gleichzeitig am Wirtschaftsinteresse der gleichen Leute.
Das Gegenargument lautet: Bloß nicht den Staat aus der Verantwortung entlassen! Das geht aber an den realen Verhältnissen vorbei. Es ist ja gerade das Hauptproblem, dass die öffentliche Hand mit schlechtem Beispiel vorangeht. Wo es sie nichts kostet, lassen Länder und Kommunen ihre Denkmalpfleger gewähren, wo politische Interessen berührt werden, benutzen sie ihre Verantwortlichkeit dazu, Denkmäler zum Abriss freizugeben. Der Staat ist als Schaltstelle für die Außerkraftsetzung des Denkmalschutzes weit auffälliger denn als Denkmalschützer.
Wir leben in einer wirtschaftszentrierten Gesellschaft, in der die Möglichkeiten, auf politische Entscheidungen Einfluss zu nehmen, ungleich verteilt sind. Indem der Staat sich vorbehält, die Unterschutzstellungen, die er einmal ausgesprochen hat, auch wieder zurückzunehmen, wird einer Zwei-Klassen-Denkmalpflege die Tür geöffnet. Das Schutzziel wird durchgesetzt, wo es um kleine private Eigentümer geht, und es wird außer Kraft gesetzt, wo es auf potente Eigentümer stößt oder auf politisch vorrangige Interessen wie Ansiedlung, Erweiterung oder Umbau von Unternehmen.
Und der Staat als Mittelgeber? Auch da zieht er sich längst aus jeder anderen Verantwortung heraus als der der Alimentierung seiner Denkmalbehörden. Die Mittel, die noch unmittelbar in die Denkmalerhaltung gehen, werden ständig gekürzt. Wohin man auch kommt, läuft selbst bei öffentlichen Denkmälern wie Kirchen oder Schlössern die Erhaltung über Mischfinanzierungen, in denen Lotterie, Freundeskreis oder, vermittelt über die Nationalstiftung Denkmalschutz, das zivile Engagement immer öfter überwiegt.
Entstanden ist die Denkmalpflege als eine Pflegeinstanz für eine streng begrenzte Anzahl kostbarer, kollektiv bedeutsamer Bauten. Jetzt ist sie eine Archivierungsbehörde, die sich unterschiedslos für alles Gebaute zuständig fühlt, das älter als zehn Jahre ist. Es hat also einen radikalen Wechsel der Grundsätze und der Zuständigkeit gegeben - doch ohne dass dabei Methodik und Organisationsweise der Denkmalpflege umgebaut worden wären und ohne Abwägung der Folgen.
Dabei ist niemandem etwas vorzuwerfen. Die Denkmalpflege hat einfach nur die sich verändernde gesellschaftliche Aufmerksamkeit nachvollzogen. Um 1900 wurde man darauf aufmerksam, dass Denkmäler in einem Kontext stehen, seitdem wurden also die städtebaulichen und landschaftlichen Zusammenhänge immer wichtiger, und heute rangiert das Ensemble vor dem Einzeldenkmal. Außerdem entdeckte man immer neue Gegenstände, die anonyme Architektur, die landwirtschaftlichen und industriellen Nutzbauten, die Technikbauten in Stadt und Land, die architektonische und städtebauliche Moderne. Außerdem verkürzte sich ständig die Spanne zwischen Herstellung und Unterschutzstellung. Der Beginn der Industrialisierung markierte diejenige Grenze, diesseits derer man sich weigerte, von Denkmalschutz zu reden. Heute merken die Denkmalschützer bereits Neubauten vor.
Nicht das Ziel der Erhaltung von Geschichte ist dabei falsch; was in die Irre führt, ist einerseits ein rein positivistischer Geschichtsbegriff, der nicht mehr unterscheiden will und kann, wo Erinnerung sinnvoll ist und wo nicht, und andererseits die Absicht, dieses Sammeln von geschichts- typischen Bauten über das Instrument Denkmalpflege zu verfolgen. Es entsteht so eine von den Adressaten - Nutzern, Eigentümern, Steuerzahlern - nicht mehr übersehbare Denkmalmenge. Diese Menge ist umso weniger nachvollziehbar, als sie in immer schärferem Widerspruch steht zu den begrenzten Erhaltungsanstrengungen.
Vorbedingung bürgerlicher Trägerschaft wäre dagegen ein mehrheitlich begreifbarer und damit auch belastbarer Denkmalbegriff. Das kann nur ein engerer sein als der heutige: Wenn man das Schwergewicht der Pflege auf die Seite der Bürgergesellschaft verlagern will, dann kann man nicht aus intellektueller Überlegenheit oder wissenschaftlicher Einsicht Denkmäler dekretieren, sondern die Denkmäler müssen überzeugen, und die Spezialisten müssen sich auf Diskussionen einlassen, die nicht durch Dekret zu beenden sind.
Das ist natürlich zunächst einmal ein rein pragmatisches Argument. Nun gehört aber die Denkmalauswahl, anders als die individuelle Entscheidung des Restaurators, ohnehin nicht in die dünne Luft individueller Geschmacksurteile. Die Denkmalpflege kostet Geld, was Denkmal sein soll oder nicht, ist also keine akademische Frage, sondern wird zulasten von Nutzern, Eigentümern und öffentlichen Kassen (Zuwendungen, Steuerabschreibungen) ausgetragen. Es wäre nicht nur aussichtslos, sondern auch tatsächlich unsachgemäß, die Diskussion darüber, was ein Denkmal ist und warum man es erhalten soll, weiterhin nur innerfachlich und nicht mit denen zu führen, die für den Denkmalerhalt aufkommen sollen.
Da ist der zentrale Punkt der Debatte. Die staatliche Trägerschaft hat für die Denkmalspezialisten - beamtete Denkmalpfleger, Kunsthistoriker, Baugeschichtler, Kulturwissenschaftler, Architekturjournalisten und so weiter - den Vorzug, beliebig unpopuläre Denkmäler durchsetzen zu können. Mit der reinen Lehre des erweiterten Denkmalbegriffs wird gleichzeitig ein Definitionsmonopol der Kulturintellektuellen verteidigt, das ohne die Zustimmung der Nutzer und Zahler auskommt und in ihnen nur ein Hindernis der eigenen Standpunktbehauptung sieht, sei diese nun so demokratiebeflissen und heutigen Ästhetiken verpflichtet, wie sie sich gibt, oder sei es so, dass damit bloß die Moderne, auf Kosten anderer Denkmäler, verteidigt wird.
Nun leistet sich eine aufgeklärte Gesellschaft Denkmäler aber nicht, um zeitgenössisch zu sein, sondern um nicht schattenlos zu sein. Es geht beim Denkmalschutz also nicht primär um unsere aktuellen ästhetischen Standards - dafür steht die Unerbittlichkeit der Kunst -, sondern um die Erhaltung historischer Unbedingtheiten, im Gegensatz etwa zu wilhelminischem Surrogat vom Typus Kaisersaal. Genauso wenig soll die Denkmalpflege alles, was jemals gewesen ist, dokumentieren - dazu gibt es zur Not Teilräume wie Archive und Museen -, sondern sie soll das erhalten, was Geschichte sinnbildlich erschließt, zum Beispiel Nürnberger Weberhäuser oder erzgebirgische Hammerwerke. Eine Denkmalpflege, die alles nur deshalb sammeln dürfte, weil es da war, müsste die Stadt in ein Freilichtmuseum verwandeln, was vom Standpunkt städtischer Lebendigkeit aus pervers ist. Und schließlich leistet man sich Denkmalpflege auch nicht als historische oder moralische Schulung - für die moralische Notwendigkeit der Erinnerung sind wir ausdrücklich politisch verantwortlich -, sondern als den Versuch, aus einer zerstörerischen Geschichte die Projektionen gesellschaftlichen Glücks zu filtern. Buchenwald müssen wir erhalten, das ist die nichthinterfragbare moralische Notwendigkeit der Nation. Denkmalpflege ist dagegen der Imperativ des Möglichen, aber nicht Notwendigen.
Alte Häuser muss man nicht erhalten, man kann. Dieses Kann ist zu begründen. Der Rückweg zur alten Kunstdenkmalpflege Schinkels oder auch Dehios ist weder beabsichtigt noch möglich. Auf Riegls Kult des Zerfalls zu verweisen hilft auch nicht weiter. So oder so, es war gerade die Abstützung auf der subjektiven Gewissheit des Spezialisten, die zur Auflösung des Denkmalbegriffs ins heutige Sammeln von historisch Auffälligem geführt hat, unter Absehung von seiner Qualität. Die Denkmalpflege braucht im Grunde viel weniger. Sie braucht die Grundeinsicht, aus der sie auch einst entstanden ist: dass wir mit der Industrialisierung in eine andere Welt eingetreten sind, in der es immer weniger jene so vorindustrielle wie vordemokratische Anschaulichkeit der Verhältnisse an Gebäuden gibt, die wir in den alten Baudenkmälern bewundern und bewahren.
Dazu sagt man umgangssprachlich Schönheit. Aber das ist ein historischer Begriff, in dem heute die dunkle Seite der Welt, Opfer, Krieg, Gewalt, ohne die es nie Schönheit gab, nicht mehr gehört, nicht mehr mitgedacht wird. Als zeitgenössisches ästhetisches Kriterium ist Schönheit heute ohnehin nicht mehr formulierbar, diese Redemöglichkeit ist untergegangen mit den autoritären Verhältnissen und Gewalttaten, die sich derart versöhnten. Die Denkmalpflege ist gerade ganz unmodern für das Festhalten jener Gebäude da, in denen sich historische Bedeutsamkeit und Gewalttat just im Medium Schönheit verklärten und an die Nachwelt überlieferten. An Sankt Maria im Kapitol oder Vierzehnheiligen, an Kolosseum oder Louvre sehen wir heute nicht mehr die Blutigkeit der Macht und den Opfercharakter der Religion, sondern nur die überwältigende Architektur, den großen Atem der Räume, die Qualität der handwerklichen Arbeit, die Aura des Alten und Überlieferten. Warum auch nicht? - die alten Gewalttaten sind vorbei, unsere heutigen Gewalttaten geschehen anders und kommen ohne Kunst und Schönheit aus. Wir haben es in den überlieferten Bauten, vom Parthenon bis zum Bauhaus, mit den ungefährlichen Relikten zu tun.
Es geht also im Denkmalschutz um Konsensbildung darüber, was und wie viel wir an historischer Anschaulichkeit aufheben wollen. Je anschauungsärmer, je mehr nur funktional, desto schwieriger, weniger überzeugend und weniger bindend das Aufheben. Der Denkmalschutz lebt nicht zuletzt von der Trauer über das heute nicht mehr Mögliche - warum so viel Anstrengung für den Erhalt, wenn Vergleichbares tatsächlich jederzeit neu herzustellen wäre?
Unterschutzstellung ist nur die prinzipielle Seite des Erhalts, gleich wesentlich ist die konkrete Seite, die konservatorische Praxis. Da geht es um das Wie der Erhaltung, und hier öffnet sich noch einmal ein ganzes Kapitel Denkmalpflege-Diskussion, das der Klagen in Stadt und Land über die Willkür und den Widersinn individueller denkmalpflegerischer Entscheidungen. Diese Klagen mögen nicht immer nachvollziehbar sein, in jedem Fall bezeichnen sie das Problem einer staatlich agierenden Denkmalpflege: Wie weit ist der Staat berechtigt, im Namen der Allgemeinheit, nicht einfach in die private Verfügungsgewalt einzugreifen (das ist die Voraussetzung des Denkmalschutzes), sondern in die eigenen Geschmacksäußerungen von Nutzern, Architekten, Eigentümern?
Je weiter die Denkmalpflege in alltägliche Nutzungen eingreift, desto mehr verwickelt sie sich in die Widersprüche moderner Nutzungsanforderungen und Techniken, desto unangemessener wird der Behördencharakter des Eingriffs.
Die fachliche Diskussion dreht sich seit Entstehen der Denkmalpflege um Prinzipienfragen: welcher historische Zustand zu berücksichtigen sei, ob zu ergänzen sei, wie unumgängliche funktionale Anpassungen vorzunehmen seien und so weiter. Diese Fachdiskussion ist unvermeidlich, und sie verläuft unvermeidlich kontrovers. Anders darf es auch gar nicht sein. Nur passen fachliche Strittigkeit und notwendige Einseitigkeit der Entscheidungen des einzelnen Denkmalpflegers nicht mit dem Behördencharakter seines Tuns zusammen, mit dem Umstand, dass er von Amts wegen dekretieren kann. Hier liegt offensichtlich ein Rest aus vordemokratischen Zeiten vor.
Verteidiger der heutigen Denkmalpflege verweisen demgegenüber darauf, wie oft der Denkmalschutz in teuren Lagen an die Wand gedrückt wird. Gerade in diesen Fällen zeigt der staatliche Deckel ja aber seine Unzuverlässigkeit. Denkmalpflege spielt sich mehrheitlich dagegen woanders ab, in Wohnanlagen, Siedlungen, im Individualbesitz historischer Stadtkerne, in Dorfbereichen, das heißt in einer Konfrontation mit großen Mengen von Nutzern und Eigentümern, die man zugleich als Unterstützer oder gar Träger der Denkmalpflege gewinnen könnte und müsste.
An eine Entstaatlichung der Trägerschaft ist sicher erst dann zu denken, wenn bereits ein belastbares zivilgesellschaftliches Zentrum gebildet ist - eine nationale Stiftung oder ein Netzwerk regionaler Stiftungen. Alles andere wäre fahrlässig. Ein solches Zentrum, sollte es zustande kommen, müsste drei Bedingungen erfüllen: Erstens müsste es sich und seine Aktivitäten aus Zuwendungen der Bürger finanzieren können; zweitens müsste ihm vom Staat die Denkmalhoheit übertragen werden, die Kompetenz der Auswahl und der konservatorischen Maßnahmen, während der Staat fortführe, im Konfliktfall über Bauaufsicht und Gerichte die Durchsetzbarkeit zu garantieren. Drittens müsste der Staat, im Gegenzug zu seiner finanziellen Entlastung, auf das Recht verzichten, diejenigen Denkmäler, die politisch lästig werden, zu löschen.
Solange es ein solches eigenes bürgergesellschaftliches Zentrum noch nicht gibt, bleibt die Perspektive der Entstaatlichung eine Idee, deren Funktion darin besteht, die vorhandene staatliche Denkmalpflege zu mehr Offenheit, Diskussionsfähigkeit und Bürgernähe zu treiben, Tugenden, die sie dringend nötig hat. Die Idee der bürgerschaftlichen Trägerschaft wäre damit aufgeschoben, aber nicht aufgehoben. Die grundsätzliche Frage, die mit dem Thema Entstaatlichung gestellt wird, ist ja die: Warum soll Denkmalschutz nur über Zwang erfolgen können und nicht auch über Kultur? Schon der Möglichkeits-, Wunsch- oder Kulturcharakter des Denkmalerhalts macht fraglich, ob der Staat, Ort der Notwendigkeit, der richtige Träger sei. Anzunehmen, dass es nur über Kultur gehen könnte, wäre zwar naiv. Aber es geht um eine Gewichtsverlagerung, die das wirtschaftliche Abrissinteresse für ein Erbe verantwortlich macht, ohne das auch die Nutzer des Abrisses letztlich nicht zu ihrem Ziel kämen.
Zumindest aber dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, dass die wachsende Zuständigkeit der Bürger in Sachen Finanzierung auch zum Bewusstsein ihrer selbst kommt. Dann müssen - eine in den heutigen Denkmalbeiräten gerade nur skizzierte Notwendigkeit - die gesellschaftlichen Interessenwidersprüche zwangsläufig sichtbar gemacht und ausgetragen werden, offen und ohne die Ambivalenzen staatlicher Vermittlung.
- Datum 25.05.2000 - 14:00 Uhr
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