Rechtswege
Vordrängeln hätten sich zwei Urlauber sollen, um ihren Mallorca-Flug zu erwischen. Die rechtzeitig am Check-in eingetroffenen Eheleute schlossen sich der riesigen Schlange an, wurden später von der Airline über eine Startverzögerung von 70 Minuten informiert und warteten, so beruhigt, geduldig weiter. Doch die Maschine hob pünktlich ab - ohne die bis dahin nicht abgefertigten Pauschalreisenden. Laut Urteil des Münchner Amtsgerichts (Az.: 113 C 2852/2000) muss der Veranstalter für diese Fehlinformation der Fluggesellschaft haften und daher die Kosten für neue Tickets übernehmen.
Sektkelche waren in der Berghütte nicht vorhanden, worin die Mieter, die eine Party feiern wollten, einen Reisemangel sahen. Die Richter des Amtsgerichts Offenburg entschieden nüchtern, dass ein Skihüttenzauber durch das Fehlen dieser Gläser keineswegs gestört werde und wiesen die Klage ab (Az.: 1 C 357/94).
- Datum 11.01.2001 - 13:00 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 03/2001
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