TV-Kameras in deutschen Gerichten ?
Noch sind Aufnahmen während der Verhandlung verboten. Am 24.Januar ent- scheidet das BundesverfassungsgerichtCONTRA
PRO.
Karl-Ulrich Kuhlo, n-tv.
Um es gleich vorwegzusagen: Ja, ich kämpfe dafür, dass auch Fernsehen und Hörfunk aus deutschen Gerichtssälen berichten dürfen - aber: Nein, die schmutzige Wäsche aus einem Scheidungsprozess Becker gegen Becker gehört nicht ins Fernsehen.
Die spektakulären - oft peinlichen - Bilder aus Miami haben ein Thema plötzlich wieder hochgebracht, das eine sachlichere Behandlung verdient als die Diskussion um Boris und Babs. Bei meinen Bemühungen, dem Fernsehen ähnliche Informationsfreiheit zu verschaffen, wie sie der Printjournalismus bei Gerichtsverfahren selbstverständlich genießt, habe ich immer wieder betont, dass es hier nicht um Voyeurismus, sondern um ernsthafte journalistische Berichterstattung geht. So hat der deutsche Nachrichtensender n-tv auch selbstverständlich auf Bilder familiärer Auseinandersetzungen aus Miami verzichtet und lediglich die fachjuristische Diskussion über Verfahrenstechnik gezeigt. Das ist für uns einfach eine Frage des guten Geschmacks und der journalistischen Seriosität.
Wenn der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts am 24. Januar seine Entscheidung zur n-tv-Verfassungsbeschwerde verkündet, geht es folgerichtig also auch nicht um den Fall Becker, sondern um wesentlich weiter gehende Regelungen. Bei der Verfassungsbeschwerde geht es um zwei aufsehenerregende Verfahren: erstens den Prozess gegen Ex-DDR-Staatsratsvorsitzenden Egon Krenz und seine Mitstreiter zum Thema Todesschüsse an der Mauer und zweitens um die Entscheidung über Kruzifixe in bayerischen Klassenzimmern. In beiden Fällen gab es ein hohes Interesse der Öffentlichkeit an Informationen, und in beiden Fällen gab es keine wesentlichen Gründe, die TV-Berichterstattung von den Verhandlungen nicht zuzulassen: - Niemand hätte "an den Pranger gestellt" oder vorverurteilt werden können.
- Das Aufstellen von Kameras hätte das Verfahren nicht wesentlich beeinträchtigt.
- Es wären keine Persönlichkeitsrechte verletzt worden.
- Datum 11.01.2001 - 13:00 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 03/2001
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