Wer Kinder hat, ist angeschmiert
Die familienfeindliche Gesellschaft zerstört die Voraussetzungen ihrer eigenen Existenz
Europa und Deutschland gehören zu den reichsten Regionen der Welt - das ist richtig, wenn wir mit Reichtum die Wirtschaftskraft meinen. Es wäre falsch, wenn damit Kinderreichtum behauptet werden sollte. Für die Entwicklung von Gesellschaft und Staat ist es aber entscheidend, dass junge Menschen unsere Errungenschaften der Technik, der Ökonomie, der Kultur aufnehmen und weiterentwickeln und dass sie dabei Lebensbedingungen vorfinden, die ihnen eine Entfaltung des Überkommenen zum Besseren erlauben.
Daher liegt die Vermutung nahe, dass der Staat sein Recht und seinen Reichtum einsetzt, um die Rahmenbedingungen für die Familien so zu gestalten, dass der Wille zum Kind und die Bereitschaft zur Erziehung tatsächlich vollzogen werden. Denn ohne Jugend hätten Staat und Gesellschaft keine Zukunft.
Ein freiheitlicher Staat gibt die Entscheidung für das Kind und für dessen Erziehung in die Verantwortung der Eltern. Das Kind soll in der Geborgenheit der Familie zur Freiheitsfähigkeit heranwachsen. Es soll in der Begegnung mit den Eltern Zuwendung und Sicherheit erfahren, Eigenständigkeit und wachsende Kräfte zunächst in der Familie erproben, unter der Obhut und Mitverantwortung der Eltern in einem sich ständig erweiternden Kreis von Menschen Fuß fassen.
Es soll sich schließlich aus der elterlichen Obhut lösen und in Schule, Ausbildung, Beruf und der Gründung einer eigenen Familie Eigenständigkeit gewinnen.
Der freiheitliche Staat gibt damit seine Zukunft in die Hand der Familie. Die elterliche Erziehung gewährleistet, dass Kinder hinreichend Selbstbewusstsein, Urteilskraft und Disziplin entwickeln, um in einer freiheitlichen Ordnung leben zu können, aber auch hinreichend Bürgerstolz und Gemeinsinn mitbringen, um als Bürger den demokratischen Staat mitzutragen.
Der Staat baut somit auf die Bereitschaft der Menschen, Ehen zu gründen, sich Kinder zu wünschen und diese in der Geborgenheit familiärer Zuwendung zu erziehen. Diese Verfassungsvoraussetzung ist jedoch gegenwärtig in Deutschland nicht mehr selbstverständlich, der demokratische Rechtsstaat deshalb in seiner Existenz gefährdet: Die Entwicklung von Geburten- und Sterbefällen, die sinkende Zahl der Ehen, die zunehmende Häufigkeit von Scheidungen, der Wiederanstieg außerehelicher Geburten und die Zahl der Alleinerziehenden belegen, dass der Zusammenhalt der Menschen in der Familie gelockert, die Sinngebung des Lebens durch das eigene Kind infrage gestel lt, die Bindung in einer lebenslänglichen Verantwortungs- und Beistandsgemeinschaft geschwächt zu werden droht.
Das deutsche Grundgesetz stellt die Lebensgemeinschaft von Ehe und Familie unter den "besonderen Schutz der staatlichen Ordnung" (Art. 6 Abs. 1 GG). Das verpflichtet den Staat, in seiner Rechtsordnung das Institut der Ehe und Familie bereitzustellen, diese Personengemeinschaften als Keimzellen jeder staatlichen Gemeinschaft zu achten und zu schützen und die Ehe und Familie durch geeignete Maßnahmen zu fördern sowie vor Beeinträchtigungen und Belastungen zu bewahren. Die Ehe ist als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau die, wie das Bundesverfassungsgericht sagt, "alleinige Grundlage einer vollständigen Familiengemeinschaft" und "Voraussetzung für die bestmögliche körperliche, geistige und seelische Entwicklung von Kindern".
- Datum 11.01.2001 - 13:00 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 03/2001
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