E T H I K

Gezeugt, nicht gemacht

Wann ist der Mensch ein Mensch? Das britische Parlament hat den Verbrauch von Embryonen erlaubt, und Kulturminister Julian Nida-Rümelin verteidigt diese Genehmigung. Sie ist aber ein Anschlag auf die Menschenwürde

Wo über Klonen diskutiert wird, gehen inzwischen die Gesichtspunkte und Argumente wild durcheinander. Vielleicht lohnt es sich, etwas Ordnung in die Debatte zu bringen. Die Entscheidung des britischen Parlaments, menschliche Embryonen in den ersten vierzehn Tagen für Zwecke des Klonens freizugeben, hat zwei verschiedene ethische Aspekte. Beide sind aus ähnlichen Gründen bedenklich; trotzdem empfiehlt es sich, sie streng auseinander zu halten. Der erste betrifft das Klonen als solches beziehungsweise darüber hinaus jeden Eingriff in die menschliche Keimbahn und damit in die qualitative Identität künftiger oder bereits existierender Menschen im Anfangsstadium ihrer Entwicklung. Der zweite betrifft den "Verbrauch" menschlicher Embryonen.

GENMANIPULATION - Die menschliche Artnatur ebenso wie jede individuelle menschliche Natur verdankt sich einer Kette von Zufällen. Was sollte, so lautet das Argument zugunsten der genetischen Manipulation, schlecht daran sein, den Zufall durch rationale Planung zu ersetzen? Was sollte schlecht daran sein, das menschliche Erbgut planmäßig zu verbessern?

Was daran schlecht ist, sieht man am besten an den Visionen derer, die es besonders gut finden. Auf dem berüchtigten Ciba-Symposion in den sechziger Jahren schien das alles noch in ferner Zukunft zu liegen, sodass die Teilnehmer unvorsichtig genug waren, diese Visionen offen auszusprechen. Intelligente Menschen sollten produziert werden, den modernen Lebensbedingungen, auch den Erfordernissen interplanetarischer Aufenthalte angepasstere, gegen Krankheiten resistentere. Aber auch Menschen, die genetisch "Arbeiterbienen", Sklavennaturen sind, zufrieden, wenn sie nur inferiore Dienste leisten. Der Einwand, kein Elternpaar würde sich für die Züchtung solcher Sklavenkinder hergeben, trägt nicht. Wenn einmal die qualitative Identität künftiger Menschen planbar ist, dann kann diese Planung nicht mehr den Eltern überlassen werden, auch wenn Professor Judith Mackay von der Weltgesundheitsorganisation unlängst in Berlin erklärte: "Wer Nachkommen haben will, wird sich künftig Kinder hinsichtlich ihrer Haarfarbe oder ihres Intelligenzquotienten wählen können."

Eine Gesellschaft aus lauter Einsteins oder Boris Beckers kann genauso wenig existieren wie eine Gesellschaft, die, je nach Tradition oder Mode, überwiegend Nachkommen männlichen oder Nachkommen weiblichen Geschlechts produziert. Humanbiologische Planwirtschaft würde unvermeidlich, wie schon Huxley sah. Was aber gesellschaftliche Gesamtplanungen betrifft, so haben wir ein halbes Jahrhundert lang im Bereich der Ökonomie deren Unterlegenheit gegenüber dem Zusammenwirken zahlloser täglicher Tauschhandlungen, genannt "Markt", demonstriert bekommen. Die Länder, die sich dieses Großexperiment geleistet haben, werden noch viele Jahrzehnte brauchen, um sich von den Folgen zu erholen. Immerhin: Sie können sich erholen. Die Schäden sind reversibel. Die Folgen humanbiologischer Planwirtschaft wären es nicht.

Vor allem aber: Es fehlen die Kriterien, um eine systematische Verbesserung des menschlichen Genpools ins Auge fassen zu können. Was ist ein wünschenswerter Mensch? Soll er intelligenter sein oder glücklicher? Oder warmherziger, kreativer, genügsamer, robuster, sensibler? Man muss die Frage nur stellen, um ihre Absurdität zu erkennen. Außerdem wäre es eine unerträgliche Hybris der jeweils lebenden Generation, die kommende so weit dominieren zu wollen, dass diese ihr Sosein den zufälligen Präferenzen ihrer Vorfahren verdankt. Die Wirklichkeit überholt in dieser Hinsicht leider ständig unsere Horrorvisionen. Die Human Fertilization and Embryology Authority, die in England die In-vitro-Befruchtungen beaufsichtigt, plant inzwischen offiziell die Freigabe der Selektion von tauben Babys tauber Eltern und die selektive Zerstörung der gesunden Embryonen. Die Sprecherin des Royal Institute for Deaf People erklärte hierzu: "Im Fall eines tauben Ehepaars, das sich einer In-vitro-Behandlung unterzöge und die Wahl träfe, ein taubes Kind zu haben, ist deren Wahl maßgebend. Wir würden es in dieser Wahl unterstützen." Der Wahnsinn scheint keine Grenzen mehr zu kennen. Natürlich verdankt jeder sein genetisches Sosein der Präferenz seiner Eltern füreinander. Aber diese Präferenz entspringt eben gerade nicht detaillierten Vorstellungen über einzelne Eigenschaften der Nachkommen. "Glaubt doch nicht, dass ich an euch dachte, als ich mit eurer Mutter ging", heißt es bei Gottfried Benn.

Die direkte sozialisierende Einwirkung auf Kinder, die Erziehung, setzt deren genetisch geprägte Existenz schon voraus. Sie ist weit davon entfernt, nach den Wünschen der gegenwärtig Lebenden die Zukunft zu programmieren. Die Zukunft ist das Resultat dessen, was künftige Menschen aus dem machen, was man ihnen mitgab. Dies auch noch in den Griff bekommen zu wollen, also Erziehung durch Züchtung zu ersetzen, wie Sloterdijk vorschlägt, würde das zerstören, was uns mit unseren Kindern verbindet: die gemeinsame Naturwüchsigkeit. "Gezeugt, nicht gemacht", sagt das Nizäische Credo vom Sohn Gottes. Aber das gilt für jede menschenwürdige Entstehung von Menschen, auch derer, die an so etwas wie einen Sohn Gottes nicht glauben.

Die speziellen Einwände gegen das Klonen von Menschen wurden schon seit langem vorgebracht, am prägnantesten von Hans Jonas. Menschen haben ein Recht auf eine offene Zukunft, also darauf, dass sie nicht leben müssen mit einem dreißig oder sechzig Jahre älteren eineiigen Zwilling vor Augen. Auch wenn jemand versuchen würde, die diesbezüglichen Erwartungen der Umwelt zu durchkreuzen, bliebe er negativ auf diesen Zwilling oder Drilling fixiert. Im Übrigen sind die Vorzüge eines Menschen immer das Resultat eines glücklichen Zusammenspiels von Veranlagung und geschichtlicher Situation. Da wir die einmaligen geschichtlichen Situationen nicht reproduzieren können, hat es keinen Sinn, genetische Identität zu produzieren. Der Versuch, den Faktor Zeit auszuschalten, erweist die Vorstellung solcher Manipulationen als das, was sie sind: eine Perversität.

GENTHERAPIE - Es gibt eine einzige Art genetischer Manipulation, die von diesen Einwänden nicht getroffen zu sein scheint: therapeutische Eingriffe in die Keimbahn, wodurch Dispositionen zu Krankheiten beseitigt werden sollen. Hier geht es nicht um irgendwelche "Verbesserungen" des Menschen, sondern um die Beseitigung eindeutiger Defekte. Aber was ist ein eindeutiger Defekt? Eine Abweichung von der Norm? "Gesundheit" im Sinne des Gesundheitsbegriffs der Weltgesundheitsorganisation? Also das Zurückbleiben hinter einem vorgestellten Optimum objektiver Leistungsfähigkeit und subjektiven Wohlbefindens unter vorgegebenen zivilisatorischen Bedingungen? Dieser Gesundheitsbegriff entspricht ungefähr dem, was die Griechen unter eudaimonia verstanden. An ihm gemessen, waren die Dissidenten der Sowjetunion in der Tat psychisch Kranke. Sie waren unangepasst und litten unter der herrschenden Normalität. Ja, was der Gipfel war - sie wollten leiden.

Die psychiatrischen Medikamente, unter die man sie setzte, hätten sich wahrscheinlich auf die Länge erübrigt durch genetische Eingriffe. Es wäre zum Leiden gar nicht gekommen. Und natürlich auch nicht zu den Leiden, denen wir manche der größten Werke der Dichtung und der Musik verdanken.

Gesundheit, das dürfte hier also nur heißen: das normative Minimum an Fähigkeit eines Organismus zu selbstständigem Überleben ohne große Schmerzen. Es gibt etliche Krankheiten. Und um die Marktanalogie noch einmal zu bemühen - hier findet seit langem eine Marktverzerrung statt durch die modernen medizinischen Möglichkeiten, die natürliche Auslese zu verhindern. Sollte es unerlaubt sein, diese Verzerrung zu kompensieren durch therapeutische Eingriffe auf der Genebene? Dass die so genannte somatische Gentherapie letzten Endes nur eine Variante traditioneller medizinischer Eingriffe ist, wird man kaum bestreiten können, vorausgesetzt, es können dabei unbeabsichtigte Veränderungen der Keimbahn des Patienten mit Sicherheit ausgeschlossen werden.

Dennoch müssen nach dem heutigen Stand der Dinge auch in diesen Fällen Eingriffe in die Keimbahn ausgeschlossen bleiben, und zwar deshalb, weil es sich bei den Versuchen zur Etablierung einer erfolgversprechenden Technik unvermeidlich um so genannte "verbrauchende Embryonenforschung" handelt. Die verwendeten befruchteten Eizellen, die im Dienst der Forschung verbraucht werden, hätten ohne ihren Verbrauch die Chance eines menschlichen Lebens vor sich.

VERBRAUCH MENSCHLICHER EMBRYONEN

Hier sind wir bei dem zweiten ethischen Aspekt des britischen Parlamentsbeschlusses. Es ist von "therapeutischem Klonen" die Rede. Aber das ist leider eine semantische Irreführung. Was hier mit menschlichen Embryonen geschieht, ist nicht Therapie, sondern das Gegenteil: Sie werden getötet, und zwar werden bestimmte existierende Embryonen getötet im Dienst wissenschaftlicher Verfahren, die vielleicht einmal in Zukunft einer unbestimmten Zahl von Menschen zu einem besseren Leben verhelfen werden. Und dies, obwohl die Wissenschaft bereits auf dem besten Wege ist, mit Stammzellen, die erwachsenen Menschen entnommen werden, das gleiche Ziel zu erreichen.

Der ethische Einwand dagegen ist klar: Es handelt sich um einen Verstoß gegen die Menschenwürde, die es verbietet, Menschen ausschließlich als Mittel den Zwecken anderer Menschen zu unterwerfen. Hiergegen wird geltend gemacht, Menschen im Frühstadium ihrer Existenz seien keine Menschen und hätten folglich keine Menschenwürde. Der englische Parlamentsbeschluss beruht nicht auf dieser These, sondern auf der in der britischen Gesetzgebung maßgebenden Ansicht, das Menschsein des Embryos beginne mit der so genannten Nidation, der Einnistung der befruchteten Eizelle in der Gebärmutter vierzehn Tage nach der Empfängnis. Ich will diese Position hier nicht diskutieren. Die Auffassung derer, die einen Dammbruch mit unabsehbaren Konsequenzen befürchten, könnte vielleicht in England als übertrieben angesehen werden. In Deutschland ist sie es nicht.

Denn es ist ein neu ernannter Minister der Bundesrepublik Deutschland, dazu noch ein Fachmann für Bioethik, der ebendiese unabsehbaren Konsequenzen ungerührt zieht. Julian Nida-Rümelin bestreitet nämlich in einem Artikel im Tagesspiegel nicht nur die Menschenwürde, das heißt den Selbstzweckcharakter von Embryonen vor der Nidation, sondern die Menschenwürde aller menschlichen Wesen, die nicht "der Selbstachtung fähig sind".

"Achtung der Menschenwürde", schreibt er, "ist dort angebracht, wo die Voraussetzungen erfüllt sind, dass ein menschliches Wesen entwürdigt werden, ihm seine Selbstachtung genommen werden kann. ... Die Selbstachtung eines menschlichen Embryos lässt sich nicht beschädigen." Auch die Selbstachtung eines einjährigen Kindes lässt sich nicht beschädigen, nicht die eines schwer Debilen und nicht die eines Schlafenden. Christian Geyer hat bereits in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung auf die erschreckende Größe des Kreises hingewiesen, dem Nida-Rümelin Menschenwürde abspricht. Zwar hat Nida-Rümelin seine frühere scharfsinnige Kritik des Konsequenzialismus und damit den Gedanken an so etwas wie unbedingte, kategorische Pflichten nicht aufgegeben. Aber Nida-Rümelin zählt, ähnlich wie Peter Singer und Norbert Hoerster, die Achtung vor der Würde jedes Menschen nicht zu diesen Pflichten. Er hat nichts gegen den "Verbrauch" von Embryonen, auch wenn er aus anderen Gründen - wohl ähnlichen wie den von mir genannten - das Klonen von Menschen missbilligt.

In den abgeschlossenen Räumen des philosophischen Seminars muss jede Ungeheuerlichkeit vorgebracht werden dürfen. Die Berufung auf Autoritäten ist hier allenfalls als Prima-facie-Argument erlaubt. Wenn dagegen ein Minister unseres Landes sich in dem ersten öffentlichen Diskussionsbeitrag nach seiner Ernennung gegen den ersten Artikel des Grundgesetzes in der rechtsverbindlichen Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht ausspricht, ohne diese Auslegung überhaupt der Erwähnung wert zu finden, dann gibt das Anlass zur Sorge. Das Verfassungsgericht folgt in seiner ständigen Rechtsprechung dem von ihm bereits vor zwei Jahrzehnten formulierten Satz: "Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu; es ist nicht entscheidend, ob der Träger sich dieser Würde bewusst ist und sie selbst zu wahren weiß. Die von Anfang an im menschlichen Sein angelegten potenziellen Fähigkeiten genügen, um die Menschenwürde zu begründen" (Urteile des BVG, Bd. 39,1, S. 41).

Das Urteil besagt das exakte Gegenteil zum zitierten Satz des Ministers. Es erklärt eine Praxis, die diesem Satz folgt, als Verstoß gegen das fundamentale Prinzip unserer Verfassung. Allerdings ist Nida-Rümelin (ebenso wie Norbert Hoerster) darin Recht zu geben, dass der Schutz, den das Verfassungsgericht für Ungeborene verlangt, angesichts des von ihm selbst aufgestellten Grundsatzes äußerst dürftig ausfällt.

Dem Philosophieprofessor Nida-Rümelin bleibt es unbenommen, den Satz des Gerichts für falsch oder für "Verfassungslyrik" zu halten. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit schließt auch verfassungswidrige Meinungsäußerungen ein und ist zum Glück keinem Gebot der Political Correctness unterworfen. Der Träger eines politischen Amtes dagegen darf sich verfassungswidrige Äußerungen nicht folgenlos erlauben. Sie geben Anlass zu schlimmen Befürchtungen für die rechtsstaatliche Ordnung und darüber hinaus für das Leben Tausender von Menschen, die den ministeriellen Kriterien für Menschenwürde nicht genügen und deshalb nur Gegenstand jener "Rücksicht" sind, die uns die Tierschutzgesetze auch für Schweine vorschreiben, ehe wir sie schlachten. Wir dürfen uns nicht täuschen: Es gibt nicht wenige Zeitgenossen, die angefangen haben, in diese Richtung zu denken.

PERSONEN- GEGEN MENSCHENWÜRDE?

Begeben wir uns deshalb für einige Augenblicke in die wohltuende Anarchie des philosophischen Seminars, wo nur das Argument zählt. Es wäre ja denkbar, dass diejenigen Recht haben, die, wie Norbert Hoerster, vorschlagen, den Begriff der Menschenrechte aufzugeben und durch den von Personenrechten zu ersetzen. Als Personen gelten nur diejenigen Menschen, die bestimmten Kriterien genügen, also zum Beispiel dem der aktuellen Fähigkeit zur Selbstachtung, sodass die Personenwürde nur durch die Handlungen verletzt wird, die einem Menschen die Selbstachtung nehmen.

Nida-Rümelin versteht darunter nicht Handlungen gegen das menschliche Leben, sondern mangelnden "Respekt vor der jeweils individuellen Lebensform und den sie tragenden Werten, Normen und Überzeugungen". Diesen Respekt kann man natürlich nur Wesen entgegenbringen, die solche Überzeugungen besitzen. An dieser These ist aber leider alles falsch. Zunächst: Es gibt doch offensichtlich Menschen, die auf die erniedrigendste Weise behandelt und geschunden wurden, ohne dass ihre Selbstachtung daran Schaden gelitten hätte. Die Selbstachtung der Henker des 20. Juli 1944 wurde vermutlich nicht durch ihre Tätigkeit mehr beeinträchtigt als die ihrer Opfer.

Aber ich will Nida-Rümelins Argument nicht auf seinen schwächsten Punkt festlegen. Wandeln wir es zu seinen Gunsten ab und sagen, nur diejenigen Handlungen könnten die Menschenwürde verletzen, die mit der Selbstachtung des Opfers im Widerspruch stehen. Also besäßen nur diejenigen Menschenwürde, die sich dieser Würde bewusst und deshalb der Selbstachtung fähig sind.

Auch im philosophischen Seminar gibt es Regeln der Beweislast- beziehungsweise der Begründungspflichtverteilung. Die These derer, die Menschenrechte durch Personenrecht ersetzen wollen und einem großen Teil der Menschheitsfamilie das Personsein absprechen, hat eine große Begründungslast, denn sie widerspricht der gesamten Tradition nicht nur der europäischen, sondern auch der Menschheitsethik. Ihre richtige Voraussetzung ist, dass wir Menschen deshalb Personenwürde zuerkennen, weil die normalen Mitglieder der Menschheitsfamilie über bestimmte Eigenschaften verfügen wie Selbstbewusstsein, Selbstachtung und andere. Daraus aber wird nun gefolgert, nur diejenigen Mitglieder hätten Anspruch auf Respekt, die aktuell über diese Eigenschaften verfügen.

Wenn dies so wäre, dann wären es tatsächlich die Eigenschaften und Zustände, die wir achten, nicht aber deren Träger, die manchmal in solchen Zuständen sind und manchmal nicht. Der bedeutendste Vertreter dieser radikal empiristischen Theorie, Derek Parfit, behauptet, der Mensch, der vom Schlaf aufwacht, sei eine andere Person, als der, der einschlief, weil nämlich mit dem Einschlafen die Person zu existieren aufhöre. Das ist in der Tat konsequent, aber die extrem kontraintuitive Konsequenz offenbart nur die Absurdität der Voraussetzung.

Wenn wir uns bewusst werden, dass wir Hunger haben, dann beginnt doch der Hunger nicht erst mit seinem Bewusstwerden, sondern es ist derselbe Hunger, der zuerst unbewusst war und dann bewusster Hunger wurde. Jeder von uns sagt: "Ich wurde dann und dann gezeugt und dann und dann geboren", und Kinder fragen ihre Mutter: "Wie war das, als ich in deinem Bauch war?" Das Personalpronomen "ich" bezieht sich nicht auf ein Ich-Bewusstsein, das damals noch niemand von uns hatte, sondern auf das beginnende Lebewesen Mensch, das erst später "ich" sagen lernte, und zwar, weil andere Menschen zu ihm bereits "du" sagten, ehe es selbst "ich" sagen konnte. Und auch wenn dieses Wesen aufgrund einer Behinderung niemals "ich" sagen lernt, gehört es als Sohn oder Tochter, als Bruder oder Schwester zu einer menschlichen Familie und so zur Menschheitsfamilie, die eine Personengemeinschaft ist. Es gibt nur ein zulässiges Kriterium für menschliche Personalität: die biologische Zugehörigkeit zur Menschheitsfamilie.

Es klingt kompliziert, aber es präzisiert nur die Intuition der meisten Menschen, wenn D. Wiggins schreibt: "Person ist jedes Lebewesen, das einer Spezies angehört, deren typische Mitglieder intelligente Wesen sind, ausgestattet mit Vernunft und Reflexion, und die durch ihre physische Ausstattung typischerweise befähigt sind, sich selbst zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten als dieselben denkenden Individuen zu betrachten" (Sameness and Substance, Oxford 1980).

Wenn die Dinge so liegen, erübrigen sich scholastische Spekulationen über den zeitlichen Beginn der Personalität. Thomas von Aquin glaubte an die Verdrängung einer ersten vegetativen Seele durch die von Gott erschaffene geistige und unsterbliche im dritten Monat. Das englische Parlament glaubt an den fünfzehnten Tag des Lebens. All diese Spekulationen sind müßig. Die befruchtete Eizelle enthält das vollständige DNA-Programm. Der Anfang eines jeden von uns liegt im Unvordenklichen. Zu jedem Zeitpunkt ist es geboten, das, was, von Menschen gezeugt, sich autonom auf eine erwachsene Menschengestalt hin entwickelt, als "jemanden" zu betrachten, der nicht als "etwas", zum Beispiel als Organersatzlager zugunsten anderer, und seien sie noch so leidend, ausgeschlachtet werden darf. Auch die Unterkühlungsexperimente in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern geschahen bekanntlich zugunsten anderer Leidender.

Zum Glück hat uns Nida-Rümelin bisher mit dem verbreiteten korrumpierenden Argument verschont, die Sache mit den Embryonen laufe ja so oder so, und wenn wir es nicht machten, machen eben andere das lukrative Geschäft. Dieses Argument markiert das Ende jeder Moral. Auch in der Natur kommen Menschen gewaltsam zu Tode. Und sterben müssen wir schließlich alle. Aber müssen oder dürfen wir deshalb töten? Niemand ist für alles verantwortlich, was geschieht. Verantwortlich aber sind wir für das, was wir tun.

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  • Von Robert Spaemann
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