P A R L A M E N T Gesucht: Der dritte Weg in der Biopolitik
Der Deutsche Bundestag wird über letzte Dinge sprechen: Leben, Sterben, Menschenwürde. Kann er das?
Berlin
Regierung, Parlament und Parteien sind vom bioethischen Debattenboom kalt erwischt worden. Das politische System, in Sachen Betriebsverfassungsgesetz oder Post-Nizza-Prozess stets wohl präpariert und sofort reaktionsbereit, gerät bei den ungewohnten Lebensfragen, die Forscher, Bio-Tech-Unternehmer und Journalisten aufgeworfen haben, ins Stottern. Alles soll, wie im Augenblick die terminliche Standardauskunft lautet, "in den nächsten Wochen" oder "in den kommenden Monaten" geschehen - die Einsetzung von Schröders nationalem Ethikrat, eine Bundestagsdebatte ohne Fraktionszwang, eine "breite Diskussion" samt vorläufig abschließender Meinungsbildung in der CDU, die Definition einer SPD-Position durch die Ministerinnen für Forschung, Gesundheit und Justiz. Es herrscht eine merkwürdig aus Dringlichkeit und Desorientierung gemischte Atmosphäre.
Mitten in diesem nervösen Treiben gibt es ein Gremium, das die Biotechnologie nicht erst gestern entdeckt hat. Es ist die Enquetekommission "Recht und Ethik der modernen Medizin", im März vergangenen Jahres vom Bundestag eingesetzt und je zur Hälfte beschickt mit Abgeordneten und Sachverständigen. Ihre Einrichtung war nicht unumstritten, denn es sind die Gentechnik-Skeptiker aller Couleur gewesen, die sich hier ein Forum schaffen wollten, misstrauisch beäugt von ihren wissenschaftsfreundlichen Gegenspielern wie Wolf-Michael Catenhusen, dem Parlamentarischen Staatssekretär im Forschungsministerium. Aber für die Durchschnitts- und Spitzenpolitik waren das alles letztlich Spezialistenprobleme, und so hat die Kommission in den ersten Monaten eher die Existenz eines Mauerblümchens geführt.
Das ändert sich nun. Denn die Enquetekommission ist der Fuß, den der Bundestag in der Tür zur Biopolitik hat, und wenn es mit rechten Dingen zugeht, muss das Parlament in dieser Sache eine Schlüsselrolle spielen. Bei früheren Gewissensauseinandersetzungen über Leib und Leben hat der Bundestag keine schlechte Figur gemacht; die Aussprachen zum Abtreibungsrecht oder zum Transplantationsgesetz ließen sich hören. Erst recht kommt es auf das Parlament an, seit klar ist, dass Schröders Ethikrat wirklich im Kanzleramt angesiedelt sein wird - und nicht, wie auch führende SPD-Politiker es lieber gesehen hätten, beim Bundespräsidenten.
Wer Ende Januar Johannes Raus Rede zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus gehört hat, mag sich die Gründe ausmalen, die den Kanzler biopolitisch die Nähe des Präsidenten meiden lassen. Rau erinnerte deutlich und mit unverkennbarem Gegenwartsbezug an die Schuldgeschichte deutscher Forscher und Ärzte in der NS-Zeit, an "Wissenschaftler ohne jede Selbstbeschränkung", für die "der Zivilisationsbruch das Tor zu neuen Möglichkeiten" war. In diesem Umfeld historisch sensibilisierter Bedenklichkeit soll der Ethikrat also nicht operieren. Die Kanzlernähe jedoch kann seiner Autorität schaden. Nichts gegen einen handverlesenen Beraterkreis, der Schröder zu seiner persönlichen Orientierung bei einer wichtigen und schwierigen Zukunftsfrage zur Seite steht. Aber das Ansehen einer allseits akzeptierten Stimme der Vernunft wird ein solcher Chefsachen-Beirat schwer gewinnen, zumal der Chef selbst beim Thema Biotechnologie inzwischen als Partei gilt, als forscher Vorantreiber.
Die Welt der Enquetekommission ist anders. Ihre Grund- und Mehrheitsstimmung könnte man, da Lebensschutz und Technologiekritik hier zusammenfließen, schwarz-grün nennen, wenn nicht auch die Roten in dieser Runde daran teilhätten, allen voran der SPD-Obmann Wolfgang Wodarg. Als erste Frucht seiner Arbeit hat das Gremium eine Stellungnahme zur europäischen Biopatent-Richtlinie vorgelegt, die zur Umsetzung ins deutsche Recht ansteht und die nach dem Willen der Regierung im Wesentlichen auch umgesetzt werden soll. Die Einlassung der Kommission ist von starkem Widerwillen gegen die Anwendung des Erfinderschutzes auf experimentell isolierte Bestandteile der Erbsubstanz geprägt. Man spürt den Einfluss der Greenpeace-Kampagne "Kein Patent auf Leben!", man spürt auch ein allgemeines Unbehagen an der Kommerzialisierung des Organischen, an seiner Verdinglichung und Vernutzung. Der Bundestag muss demnächst über den Bericht und über die ihm entgegenstehende Position der Regierung debattieren; das wird der Einstieg des Parlaments in die neue bioethische Diskussion sein.
Margot von Renesse, Sozialdemokratin und Vorsitzende der Kommission, hält die Vorbehalte ihrer Kollegen für übertrieben. Mit einigen anderen Mitgliedern hat sie ein Minderheitsvotum zum Patentbericht abgegeben, das auf die Fortschritte durch die europäische Neuregelung abhebt. Aber die Differenz reicht tiefer. Frau von Renesse passt die ganze Naturvergötzung nicht, die sie bei der Kommissionsmehrheit zu erkennen meint. Man soll die Gene nicht so überschätzen, dass man durch die Arbeit an ihnen die Ehrfurcht vor dem Leben angetastet sieht. Leben ist mehr als das "Material", aus dem es besteht. Erst recht ist der Mensch mehr, als die Medizin an ihm zu erkennen oder zu manipulieren vermag - wer bei der wissenschaftlichen Vergegenständlichung immer gleich die Humanität in Gefahr wähnt, ist der eigentliche Biologist; er lässt das Seelische, Geistige, Soziale außer Acht, das den Menschen erst ausmacht und das niemand im Labor zu fassen bekommt.
Man muss kein schröderistischer Pragmatiker sein, um den Zell-Kult verkehrt zu finden, den manche Kritiker der Biotechnologie treiben. Auf einer Veranstaltung der SPD-Arbeitsgruppe in der Enquetekommission war es kürzlich der evangelische Theologe Trutz Rendtorff, der vor einer Trivialisierung des Menschenwürdebegriffs durch seine umstandslose Anwendung auf Embryonen im Frühstadium warnte. Auch in der Politik gibt es diese protestantisch geprägte Denkschule, die den Lebensschutz-Absolutismus der strengen Katholiken nicht teilt, die ihn zumindest nicht von Staats und Rechts wegen verordnen will - Margot von Renesse und Wolf-Michael Catenhusen zählen dazu, aber auch Richard Schröder oder Wolfgang Schäuble.
Immer steht der Abtreibungsstreit im Hintergrund. Verantwortungsethiker wie Staatssekretär Catenhusen wollen dieses Gesinnungsfass nicht noch einmal öffnen. Daher bloß keine philosophischen Ambitionen der Regierung oder des Gesetzgebers, kein Weltanschauungskrieg, der in einer pluralistischen Gesellschaft nur ins Unheil führen könne, sondern Regelung des Regelungsbedürftigen - der Gentests etwa und ihrer Konsequenzen für Gesundheitswesen und Sozialversicherungssystem.
In der Enquetekommission ist freilich mit Händen zu greifen, wie viele Erinnerungen, Wunden, Altlasten die Diskussion von heute mit den Auseinandersetzungen um den Paragrafen 218 verbinden. Der CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe, der Lebensschützer par excellence im Bundestag, war seinerzeit gegen die Liberalisierung des Abtreibungsrechts und ist nun gegen die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID), des Gesundheits-Checks bei künstlich befruchteten Embryonen, bevor sie eingepflanzt - oder verworfen - werden. Das ist, was man nicht gleich als "fundamentalistisch" abtun sollte, die reine Lehre: Unantastbarkeit des Menschen, vom ersten Augenblick an und bis zum letzten Atemzug; nicht zufällig hat Hüppe europäische Sanktionen gegen die Niederlande wegen ihrer Euthanasieregelung gefordert.
Die Grünen-Abgeordnete Monika Knoche, die in der PID-Frage auf Hüppes Seite steht, kommt aus dem gegnerischen Lager im Abtreibungskampf; für sie ist das "Lebensrecht des Ungeborenen" ein Männer- und Juristenkonstrukt. "In den einen Körper und in die eine Person Frau", hat sie einmal geschrieben, "hat man ein eigenständiges Rechtssubjekt hineindefiniert", um "die Gebärpflicht konstatieren zu können." Nichts könnte weiter von Hubert Hüppes katholischem Credo entfernt sein. Aber zur Verwerfung der PID führt auch der Knochesche Feminismus - weil die "Selektion in der Petrischale" eben etwas anderes als der Schwangerschaftskonflikt sei, entleiblicht und entfremdet, kein Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts der Frau, sondern ihrer Unterwerfung unter die Logik der Medizin und den Gesundheitsperfektionismus der Gesellschaft.
Um den Mikrokosmos der Enquetekommission herum haben jetzt die Mühlräder der großen Politik zu arbeiten begonnen. Was die Präimplantationsdiagnostik angeht, wird sich die Hüppe-Knochesche Fundamentalopposition kaum durchsetzen; wahrscheinlich nicht einmal in der Kommission selbst. Im politischen Mainstream, bei Forschungsministerin Bulmahn etwa oder ihrem Vorgänger Rüttgers, der diese Fragen für die CDU bearbeitet, zeichnet sich das Modell einer streng kontrollierten Zulassung der PID ab; ihr Einsatz würde dann eine medizinische Indikation verlangen, wie der Schwangerschaftsabbruch nach Ablauf des dritten Monats. Auch Andrea Fischer, als Gesundheitsministerin zurückgetreten, aber nun in der Grünen-Fraktion für die Biotechnologie zuständig, denkt über einen dritten Weg zwischen einer hoffnungslosen Blockadehaltung und dem totalen fortpflanzungsmedizinischen Dammbruch nach. Bei der PID wird sich etwas bewegen. Allerdings, so die vorherrschende Rechtsauffassung, müsste man dazu das Embryonenschutzgesetz ändern. Im Augenblick, für den Rest der Legislaturperiode, traut sich das offenbar niemand zu. Am Ende aber wird die Sache dahin kommen, wo sie hingehört: ins Parlament.
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