P F L E G E V E R S I C H E R U N G Richter als Abgeordnete

Karlsruhe korrigiert die Pflegeversicherung zu Recht

Deutlicher kann eine Nachhilfe für die Politik nicht ausfallen. Mit seinem Spruch zur Pflegeversicherung hat das Bundesverfassungsgericht völlig zu Recht den Gesetzgeber aufgefordert, nicht länger Eltern gegenüber Kinderlosen zu benachteiligen. Zugleich ist die Karlsruher Entscheidung ein vernichtendes Verdikt über die Familienpolitik vergangener Jahre. Gerade Helmut Kohl, dessen Regierung die Pflegeversicherung zu verantworten hat, hat viel über Familienpolitik geredet, aber wenig getan.

Wieder einmal hat sich das Verfassungsgericht als die treibende Kraft zum Schutz und zur Förderung der Familie erwiesen. Dass es dabei die Hausaufgaben des Parlaments nachholt, scheint die Abgeordneten nicht einmal zu beschämen. Die Richter in den roten Roben blieben nicht nur der Linie früherer Urteile - beispielsweise zur Rentenversicherung 1992 und zur Einkommenbesteuerung 1998 - treu. Ihr jüngster Beschluss bedeutet vielmehr einen Qualitätssprung: Es geht nicht mehr darum, den Kindern nur das Existenzminimum zu sichern. Das höchste deutsche Gericht verlangt ausdrücklich, die Erziehung und Betreuung als wirtschaftliche Belastung der Eltern und als Leistung für die Solidargemeinschaft zu berücksichtigen. Kinder sind nicht nur das Glück ihrer Eltern, sondern eben auch eine Investition in die Zukunft - die Nachkommen von heute sind die Beitragszahler von morgen.

Fraglich ist indes, ob sich wirklich mehr junge Menschen für Kinder entscheiden und das Altern der Gesellschaft zumindest verlangsamt wird, wenn der Staat den Familien mehr finanzielle Lasten abnimmt als bisher. Doch schon mehr Gerechtigkeit als bisher ist ein Gewinn. Und es ist nicht einzusehen, dass die Kinderlosen konsumieren, Karriere machen, vielleicht auch ein Vermögen aufbauen, während Mütter und Väter weitaus bescheidener leben müssen, weil sie Unterhaltskosten tragen oder auch zeitweilig ihren Beruf aufgeben.

So weit haben die Verfassungsrichter Recht. Nicht Recht haben sie mit ihrem Auftrag an den Gesetzgeber, für gerechten Ausgleich bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung und womöglich auch bei anderen Sozialversicherungsabgaben zu sorgen. Schon heute sind diese Rechtsvorschriften viel zu kompliziert. Sie dürfen nicht auch noch durch gestaffelte Prämien für Eltern und Kinderlose überfrachtet werden. Die Umverteilungswirkungen im Sozialsystem mit unterschiedlichen Anrechnungen, Einkommensgrenzen und Mindestbeiträgen sind selbst von Experten nicht mehr zu durchschauen.

Das klassische Instrument für Umverteilung ist die Einkommensteuer. Dort ist der richtige Platz, effizient und transparent durch Freibeträge oder Kindergeld Gerechtigkeit herzustellen. Bei der Neuregelung - sie soll spätestens Anfang 2005 in Kraft treten - müssen Regierung und Parlament nach der Wahl aber auch darauf achten, dass die Bürger ohne Kinder nicht zu hoch belastet werden. Die Zeichen stehen derzeit zu Recht auf Abgabensenkungen, nicht Steuererhöhungen.

Schon als die Pflegeversicherung 1995 eingeführt wurde, waren die neuen Beitragslasten und damit höheren Arbeitskosten kontraproduktiv im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit. Zwar konnten die Kommunen seither ihre Kassen bei der Sozialhilfe entlasten. Aber es kann doch nicht Aufgabe einer Sozialversicherung sein, die Vermögen der ambulant oder stationär gepflegten Alten zu schonen, um den Erben den Nachlass zu retten. Und das Wichtigste: Die Pflege selbst ist in vielen Fällen keineswegs besser geworden. Dieses alles hat das Verfassungsgericht nicht beanstandet - vielleicht weil es sich inzwischen etwas unwohl fühlt in der Rolle einer höchsten Legislative?

 
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