Kronjuwelen unter Aufsicht

Die deutschen Auslandsinstitute werden zentralisiert

Es ist eine der radikalsten Reformen der deutschen Wissenschaftsgeschichte. Zudem ist es ein Umsturz, der gegen den Widerstand der Betroffenen in kürzester Frist durchgesetzt wurde. Im Februar lag das erste Konzept vor, seit Montag, dem 14. Mai, ist beschlossen: Die deutschen geisteswissenschaftlichen Auslandsinstitute werden zu einer Stiftung öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn zusammengefasst. Es geht um die Rechtsform von Einrichtungen wie dem Deutschen Historischen Institut in Rom, seinen Schwestern in Paris, London, Washington und Warschau, dem Deutschen Orientinstitut in Beirut, dem Japaninstitut in Tokyo. Kronjuwelen der deutschen Wissenschaft sind darunter, wozu vor allem das 1888 gegründete römische Institut zu rechnen ist.

Diese Institute waren bisher teils dem Bundesforschungsministerium direkt nachgeordnet - wie Rom und Paris -, teils in separaten Stiftungen organisiert. Das war verschachtelt, manchmal aus der Sicht des Ministeriums wohl unpraktisch, es hatte etwas Altständisches und Konservatives, das nicht gut in die moderne Wissenschaftslandschaft passte - aber es funktionierte hervorragend und ließ gerade in seiner Verwickeltheit einen mittlerweile ungewöhnlichen Freiraum. Es ermöglichte gute Zeitschriften und an die Gastlandkulturen angepasste Dienstleistungen. Das ferne Ministerium wollte und konnte sich wenig in die von ziemlich großmächtigen Direktoren geleiteten Institute einmischen.

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Befristen, Rotieren, Vernetzen

Damit wird jetzt aufgeräumt. Das Ministerium entlässt die Institute aus seiner Obhut, "in die Freiheit", wie die Ministerin Bulmahn erklärte. Dass dies gegen den bitteren Protest der Befreiten geschieht

dass Johannes Fried, der das römische Institut übernehmen sollte, nach der Befreiung keine Lust mehr dazu hatte, das sollen Missverständnisse gewesen sein. Zum Teil stimmt es sogar

der Neuhistoriker Winfried Schulze, der im Auftrag des Ministeriums die neue Struktur entwarf und am Montag erläuterte, konnte viele Sorgen glaubwürdig entkräften. Der Beirat der neuen Stiftung wird von den großen wissenschaftlichen Institutionen des Landes (unter anderen der DFG), dem Stifterverband sowie von den Beiräten der Auslandsinstitute gestellt - völlig fachfremde Mitglieder wird es also nicht geben. Den Stiftungspräsidenten ernennt das Ministerium auf Vorschlag des Beirates. Dieser ernennt, auf Vorschlag der örtlichen Beiräte nach einem der Hochschulberufung entsprechenden Verfahren, die einzelnen Auslandsdirektoren, und zwar für fünf Jahre, die einmal verlängert werden können. Das Ministerium hat ein Vetorecht. Die Beiratsmitglieder für beide Ebenen - Zentrale in Bonn und einzelne Institute - werden ebenfalls nur noch für begrenzte Zeit berufen.

Die Selbstständigkeit der Institute soll ausdrücklich erhalten und gefördert werden.

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