Einheit, Einheit über allesSeite 3/3

Um nicht missverstanden zu werden: Der Abbau des wirtschaftlichen Gefälles ist ein wichtiges politisches Desiderat, und der Abbau der Arbeitslosenzahlen ist auch moralisch geboten. Doch inwieweit dürfen unterschiedliche Wirtschaftsstrukturen und Arbeitslosenquoten zu Kriterien innerer Einheit gemacht werden? Auch in der alten Bundesrepublik klaffen ja blühende Landschaften und wirtschaftsschwache Gebiete beträchtlich auseinander. Immer gab es ein Nord-Süd-Gefälle das gesamte Zonenrandgebiet von Schleswig-Holstein bis Bayern blieb jahrzehntelang wirtschaftsschwach und subventionsabhängig. Die regionale Wirtschaftsförderung in der alten Bundesrepublik hat die Unterschiede nie dauerhaft aufheben können. Aber ein Problem der inneren Einheit war das nie, weil die sozialen und föderalen Ausgleichsmechanismen funktionierten, die auch heute zwischen West- und Ostdeutschland und unter den alten Ländern wirksam sind. In den neuen Ländern entwickelt sich die Wirtschaft ebenso höchst unterschiedlich - Thüringen und Sachsen sind Vorreiter, vielleicht gehören sie schon bald zu den Geberländern im Länderfinanzausgleich, während das Saarland, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Bremen voraussichtlich noch lange Nehmerländer bleiben dürften. Wir sollten uns also davor hüten, die wirtschaftliche Angleichung und die daran geknüpften Forderungen nach einheitlichen ökonomischen Bedingungen zu Postulaten der inneren Einheit zu machen. Damit würden Erwartungen geweckt, die unter den neuen europäischen Rahmenbedingungen ohnehin national nicht mehr steuerbar sind.

Innere Einheit bedeutet etwas ganz anderes: Es ist die Zustimmung der Bürger zu den gemeinsamen Prinzipien der staatlichen Ordnung, die das Grundgesetz formuliert. Die Anforderungen an die innere Einheit dürfen substanziell also nicht weiter reichen, nicht mehr an Einheitlichkeit einfordern, als der Grundkonsens der Verfassung verlangt. Und dieser Konsens kann unter den Bedingungen von pluralistischer, liberaler Gesellschaftsentwicklung nur ein Minimalkonsens sein. Was muss er umfassen? Zunächst die Grundentscheidungen der Verfassung, das heißt ihre wesentlichen Verfahrensprinzipien und andererseits ihre materiellen Festlegungen. Akzeptieren müssen also alle Bürger das Mehrheitsprinzip, freie Wahlen, zeitliche Befristung politischer Ämter, freie Konkurrenz und die Chancengleichheit der Parteien, die Offenheit des politischen Prozesses und die Legitimität des Interessenpluralismus. Dazu gehören auch Gewaltfreiheit und die Anerkennung des staatlichen Gewaltmonopols. Akzeptieren müssen sie ebenso die materiellen Festlegungen der Verfassung, also die Grund- und Menschenrechte und die Definition der Bundesrepublik als einem demokratischen und sozialen Bundes- und Rechtsstaat.

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Dazu gehört das Vertrauen der Bevölkerung in die demokratischen Institutionen, wobei das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit von zentraler Bedeutung ist. Zum Grundkonsens gehören meiner Meinung nach auch: die soziale Marktwirtschaft als regulative Idee und die Einbindung Deutschlands in die Europäische Union und das transatlantische Verteidigungsbündnis. Sie liegen teils in der Verfassungslogik oder gehörten von Anfang an zur Staatsräson der Bundesrepublik.

Überdies: Nach über 40 Jahren der Trennung müssen sich beide Teile mit dem vereinten Deutschland identifizieren können. Sie sollten also den nachhaltigen Willen zur Einheit haben, das Eins-sein-Wollen als Nation, das Nichtzurückwollen in die Teilung, das republikanische plébiscite de tous les jours, das eine Nation seit der Französischen Revolution ausmacht. Diese beiden Grundpfeiler: Grundkonsens und Wille zur Nation scheinen mir die notwendigen, aber auch hinreichenden Kriterien für innere Einheit zu sein.

Jede Erweiterung dieses Minimalkonsenses würde die legitime gesellschaftliche Pluralität und Freiheitlichkeit, die politische, gesellschaftliche und kulturelle Lebenslust der Bundesrepublik unzulässig einschnüren. Wie ist es im Jahr 2001 um einen solchen Konsens bestellt? Das unabdingbare Mindestmaß an Übereinstimmung gibt es bereits: Die Verfassungsordnung wird weithin akzeptiert, die Wirtschaftsordnung zumindest prinzipiell, die Zugehörigkeit zu EU und Nato auch, den Gesetzen wird durchweg Gehorsam geleistet und den Institutionen auf allen Ebenen Respekt gezollt. Zurück zum geteilten Deutschland wollen keine zehn Prozent der Ostbürger, rund drei Viertel der West- und Ostdeutschen identifizieren sich inzwischen mit dem vereinten Deutschland: Das plébiscite de tous les jours vollzieht sich jeden Tag!

Wie steht es demnach um die viel beschworene innere Einheit? Die Antwort ist am Ende einfach: Wir haben sie bereits, in dem, was sie legitimerweise bedeuten kann. Wir leben bereits im Zustand innerer Einheit, mehr davon brauchen wir nicht, mehr wäre vielleicht sogar fatal. Was wir brauchen, ist mehr Gelassenheit, mehr Verständnis für Vielfalt und mehr Akzeptanz von Unterschiedlichkeiten. Hier haben wir Nachholbedarf.

 
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