"Datenschutz =Terroristenschutz? Unsinn!"

Die Gesetze behindern nicht die Suche nach Verbrechern. Sondern die schlechte Ausstattung und die Laxheit der Behörden. Ein Gespräch mit Spiros Simitis, dem Vater des deutschen Datenschutzes

die zeit: Herr Simitis, Terroranschläge auf Atomkraftwerke und Chemiefabriken - seit dem 11. September scheint nichts mehr undenkbar zu sein. Müssen da nicht Freiheitsrechte wie der Datenschutz hinter dem Sicherheitsbedürfnis der Bürger zurückstehen?

Spiros Simitis: Wo verhindert denn der Datenschutz die Kriminalitätsbekämpfung?

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zeit: Kein geringerer als der Bundesinnenminister Otto Schily beklagt, dass Datenschutz zuweilen Täterschutz sei.

Simitis: Das wird leider seit Ewigkeiten behauptet. Erst hieß es, Datenschutz sei Täterschutz, jetzt sagt man, Datenschutz sei Terroristenschutz. Dies ist nicht nur falsch und Unsinn, sondern untergräbt eine der wichtigsten Voraussetzungen unserer demokratischen Verfassung. Ich will das in einem Satz erklären: Der Datenschutz ist keine Marotte von Gespenstersehern, sondern er zwingt den Staat, und nicht nur ihn, bestimmte Regeln bei der Verarbeitung personenbezogener Informationen einzuhalten - und zwar zum Schutz der Bürger.

zeit: Niemand will den Datenschutz ganz abschaffen, aber vielleicht haben wir es mit ihm ein wenig übertrieben. Kennen Sie keinen Fall, wo der Datenschutz die Suche nach Verbrechern behindert hat?

Simitis: Nein, keinen einzigen. Ich kenne nur Fälle, in denen der angeblich bei uns so übertriebene Datenschutz als Vorwand herhalten musste: Entweder weil die Ämter keine Lust hatten, rechtzeitig nach bestimmten Daten zu suchen. Oder weil sie unfähig, unorganisiert oder unzureichend ausgestattet waren, um auf Daten zugreifen zu können. Unsere Polizeigesetze und andere Vorschriften erlauben diesen Zugriff auf persönliche Daten seit Jahren, sie sind gerade deswegen weit formuliert. Ich frage mich jetzt: Warum machen die Behörden von ihren Möglichkeiten so wenig Gebrauch?

zeit: Der Gesetzgeber muss nichts ändern?

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