Gesucht: Männlich, arabisch, kinderlos, reisefreudig
Deutschlandweit läuft die Rasterfahndung nach Bin-Laden-Anhängern an. Kann sie die "Schläfer" enttarnen?
Im Herbst 1977 wusste die Polizei noch ziemlich genau, wen sie zu suchen hatte: Die Entführer des Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer, das konnten die Profilspezialisten im Bundeskriminalamt nach allen Erfahrungen mit der Terrorgruppe RAF voraussetzen, waren mit hoher Wahrscheinlichkeit Mieter in einem anonymen Hochhaus mit Tiefgaragenparkplatz in der Nähe einer Autobahnabfahrt. Sie hatten ihre Miete vermutlich in bar gezahlt. Die Kreuzung dieser Merkmale lieferte den Fahndern ein feines Raster, das sie schließlich tatsächlich zu der Wohnung im Kölner Uni-Center führte, in der die Entführung Schleyers vorbereitet worden war.
Aber lassen sich islamistische "Schläfer"-Zellen in Deutschland ebenfalls mithilfe der Rasterfahndung enttarnen, die damals half, Mitglieder der Rote-Armee-Fraktion aufzuspüren? Seit Anfang dieser Woche überprüfen Polizeicomputer massenweise systematisierte Datensätze, um mögliche Terroristen herauszufischen. Die Rasterfahndung (ursprünglich von dem lateinischen rastrum, die Harke) erlaubt es, auch ohne konkreten Verdacht staatliche und private Datenbanken nach bestimmten Suchkriterien (Rastern) zu durchkämmen. Universitätsregister werden dabei ebenso gesichtet wie Krankenkassendateien oder Personalakten. Der Verfassungsschutz hat zusammen mit den Landeskriminalämtern ein bundesweit einheitliches Täterprofil mutmaßlicher Terroristen erarbeitet, das derzeit in Polizeicomputer eingespeist wird.
In dieses Profil passen auf einer niedrigen Stufe erst einmal sehr viele Personen, etwa alle Bürger aus arabischen Staaten. Zusammen mit anderen, von der Polizei streng geheim gehaltenen Merkmalen (vermutlich Mehrsprachigkeit oder Studium) ergibt sich ein Raster, durch das - wie durch ein Schüttelsieb - alle diejenigen fallen, die dem verdächtigen Personenkreis nicht weiter entsprechen. Aber während die Terroristenjäger in den Siebzigern gezielt nach einzelnen RAF-Mitgliedern suchten, geht es jetzt darum, eine Hand voll gänzlich unbekannter und betont unauffällig lebender Fanatiker aus Millionen Normalbürgern herauszufiltern. Dazu müssen die Fahnder genug über die persönlichen Hintergründe und Lebensgewohnheiten von potenziellen Selbstmordattentätern wissen.
Die Berliner Polizei sucht offenbar nach einem zweiten Mohamed Atta: In ihr Sieb fallen kinderlose Männer (warum eigentlich nur Männer?) mit vermutlich islamischer Religionszugehörigkeit, die ein technisches Fach studieren, oft verreisen und eine Flugausbildung haben. Die Ermittler rechnen, abgesehen von Flugzeugattentaten, offenbar auch mit anderen schlimmen Szenarien. Das Amtsgericht Tiergarten erteilte der Berliner Polizei schon am 20. September die Genehmigung, neben allen Universitäten der Stadt und einer Reihe von flughafennahen Firmen auch "Einrichtungen mit Bezug zur Atomenergie" und "zu chemischen, biologischen und/oder radiologischen Gefahrenstoffen" zu durchforsten. Auch Versorgungsunternehmen, zum Beispiel Wasserwerke, werden ihre Personaldateien dem Landeskriminalamt überlassen müssen, ebenso Bus- und Bahnbetriebe sowie Cateringfirmen und Reinigungsunternehmen. Ob die Berliner dieses Profil im Zuge der gesamtdeutschen Fahndung noch einmal ändern werden, ist nicht zu erfahren.
An der Humboldt-Universität regt sich bereits heftiger Widerstand. Die Studentenvertretung protestiert gegen einen "Pauschalverdacht" und "rassistische Diskriminierung"
rund 1000 junge Leute würden nur aufgrund ihrer Herkunft durchleuchtet. 14 Länder umfasst die Liste der arabischen Herkunftsländer, die Anlass zur Überprüfung geben: von Ägypten über Kuwait und Jordanien bis zum Sudan.
Die Länderparlamente von Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein peitschen derzeit Änderungen der Polizeigesetze durch, nach denen dann auch dort Rasterfahndungen zulässig sein sollen. Bisher dürfen in diesen Bundesländern nur "von Hand" gesammelte Daten von den Beamten abgeglichen werden, nicht aber maschinell erstellte Datensätze. "Der politische Wille", heißt es in Bremen, "ist da." Bis Ende Oktober wollen die drei Nachzügler so weit sein. Dann gibt es mehr oder weniger einheitliche Voraussetzungen für eine Rasterfahndung in ganz Deutschland, um "eine bevorstehende Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit" frühzeitig aufzudecken.
- Datum 04.10.2001 - 14:00 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 41/2001
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