Jeder ist verdächtig
Unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung schaffen Politiker den gläsernen Bankkunden - und erschließen sich Steuerquellen
Wer nichts zu verbergen hat, der hat auch nichts zu befürchten. Mit diesem Argument fordern Politiker und Ermittler, das Bankgeheimnis abzuschaffen. Im Kampf gegen den internationalen Terrorismus gilt jeder Sparbuchinhaber als potenzieller Selbstmordattentäter. Mit dem Schlagwort der Terrorbekämpfung lässt sich derzeit alles begründen.
"Hans Eichel und Co werden sich die Gunst der Stunde nicht entgehen lassen", glaubt ein Steuerexperte aus Brüssel, der lieber anonym bleiben möchte. Die europäischen Finanzminister würden dem Bankgeheimnis "im Namen des Friedens den Krieg erklären" - und damit ganz nebenbei Steuerbetrüger aufspüren und einige Millionen Euro in die Haushaltskassen spülen.
Kanzler Gerhard Schröder, Finanzminister Hans Eichel und Bundesbankpräsident Ernst Welteke waren sich einig: "Der finanzielle Sumpf des Terrorismus", verkündete Schröder kraftvoll, "muss trockengelegt werden. Deshalb müssen wir auch an das Bankgeheimnis herangehen." Welteke assistierte aus der Bankenmetropole Frankfurt per Zeitungsinterview. Finanzminister Hans Eichel will eine zentrale Meldestelle einrichten, die verdächtige Transaktionen überwachen soll.
Einen Terroristen vom Kaliber Osama bin Laden dürfte man damit kaum zu fassen kriegen. Sein Geld braucht er gar nicht erst zu waschen, denn es stammt größtenteils aus legalen Geschäften in der Baubranche. Und selbst illegales Geld lässt sich von Terrorgruppen gefahrlos durch ein underground banking genanntes Netz von Vertrauensleuten um den Globus schicken, ohne dass sie jemals auf eine reguläre Bank angewiesen sind. Statt Topterroristen dürften den Ermittlern somit vor allem herkömmliche Steuersünder und Kleingeldwäscher ins Netz gehen. Sicherer wird die Welt dadurch nicht.
"Es gibt kein Bankgeheimnis" Das Bankgeheimnis basiert auf einer Vereinbarung zwischen Kunden und Bank - derzufolge darf das Geldinstitut Informationen über den Kunden nicht herausgeben. Gesetzlich geregelt ist es nur für Finanzbeamte und Steuerfahnder. Sie haben nach dem Paragrafen 30 a der Abgabenordnung "auf das Vertrauensverhältnis zwischen den Kreditinstituten und deren Kunden besonders Rücksicht zu nehmen". In der Praxis ist dieses Geheimnis längst durchlöchert, und zwar mit Rückdeckung der Finanzgerichte und des Bundesverfassungsgerichts. Völlig unumstritten ist, dass die Banken den Ermittlern unter anderem Auskunft geben müssen, wenn "Verbrechen und vorsätzliche schwere Vergehen gegen Leib und Leben oder gegen den Staat und seine Einrichtungen verfolgt" werden sollen. Ob die Abschaffung des Bankgeheimnisses bei der Terroristensuche hilft, ist deshalb fraglich. "Bei Straftaten", erläutert Juraprofessor Jürgen Meyer, Experte für internationales Strafrecht und seit über zehn Jahren für die SPD im Bundestag, "gibt es sowieso kein Bankgeheimnis."
Gleichwohl herrscht Aktionismus an allen Fronten. Hauptsache, man tut etwas.
Hektisch arbeitet das Bundesfinanzministerium an Gesetzesänderungen, die ursprünglich erst mit dem neuen Finanzmarktförderungegesetz verabschiedet werden sollten. Um eine "intensivere Überprüfung der Geschäftsbeziehungen von Banken mit ihren Kunden sicherzustellen", wie es in einem vertraulichen Kabinettspapier heißt, sollen die Geldinstitute verpflichtet werden, mithilfe von Computerprogrammen die laufenden Kontobewegungen auf "geldwäscherelevante Ungewöhnlichkeiten" zu überprüfen. Ein solches System mit Namen Smaragd ist bei der Landesbank Baden-Württemberg seit einigen Monaten im Einsatz. Seit die Terroranschläge eine groß angelegte Finanzfahndung ausgelöst haben, hat sich bereits mindestens eine Großbank erkundigt, zu welchen Bedingungen sie das System übernehmen kann.
- Datum 04.10.2001 - 14:00 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 41/2001
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