Wann darf ich beim Zuprosten anstoßen und wann nicht? fragt Werner Geith aus Mainz
Solange Sie sich innerhalb der deutschen Grenzen aufhalten, ist nichts Anstößiges dabei, wenn Sie beim Zuprosten anstoßen. Auch in den östlichen Beitrittsländern wird gern geprostet und angestoßen, allerdings weniger mit Wein als mit Wodka. Im europäischen Westen jedoch hält man sich beim Trinken mit flankierenden Maßnahmen zurück. (Unter vier Augen, im Chambre séparée ist das natürlich etwas anderes.) In England wiederum nennt man das Zuprosten einen Toast, und der wird auf die Königin ausgebracht und mit Portwein begossen, ohne dass die Gläser sich berühren. Auch das Anstoßen mit Bierflaschen ist von Ethnologen beobachtet worden, die diese Sitte mit dem Nasenreiben der Polynesier vergleichen.
Auch Fragen? Schreiben Sie an Wolfram Siebeck, DIE ZEIT, 20079 Hamburg, oder an siebeck@zeit.de
- Datum 04.10.2001 - 14:00 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 41/2001
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