B E R U F S U N F Ä H I G K E I T Zweifeln, hinhalten, austricksen
Rente bei Berufsunfähigkeit: Kaum eine Versicherung zahlt prompt und problemlos
Dieter B. hatte alles richtig gemacht. Neben einer Lebensversicherung hatte der Transport- und Bauunternehmer auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, bei der Generali. Sollte er ernsthaft krank werden, dachte er, würden er und seine Familie mit 3000 Mark monatlich abgesichert sein. Falsch gedacht: Kurz nach seinem 50. Geburtstag traf Dieter B. ein schwerer Herzinfarkt. Sowohl die Ärzte der Uniklinik Münster als auch der Rehaklinik in Bad Waldliesborn bescheinigten ihm wegen des schweren Herzschadens eine hochgradige Berufsunfähigkeit. Seine Versicherung kümmerte das alledings wenig. Sie forderte immer neue Bescheinigungen, zweifelte die Gutachten an und zahlte zunächst nicht.
"Kein Einzelfall, sondern leider ein ganz normales Vorgehen", urteilt der Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Wolfgang Scholl. Kaum eine Versicherung zahle prompt und problemlos. Fast alle versuchten sich stattdessen um die Rentenzahlungen zu drücken. Nach den Erfahrungen des Verbraucherschützers gehen die Versicherungen hierbei nach einem abgestuften Verfahren vor.
Der erste Schritt: Verzögerung. Durch scheibchenweises Anfordern der notwendigen Unterlagen - etwa Belege oder Gutachten - wird das Verfahren in die Länge gezogen. Nicht selten dauert es zwei Jahre, bis überhaupt über die Zahlung der Rente entschieden wird. Solange bleiben die Kunden ohne Rente. Mit der Verzögerungstaktik solle der Versicherte "weich gekocht werden", vermutet Verbraucherschützer Scholl. Im Klartext: Entweder verzichtet er auf seine Ansprüche oder akzeptiert einen Vergleich, mit dem die Versicherung viel Geld spart.
Der zweite Schritt: Anzweifeln der Berufsunfähigkeit. Häufig werden die medizinischen Gutachten angezweifelt. Beispielsweise, wenn sie von einem Arzt stammen, bei dem der Versicherte schon früher in Behandlung war. Dann wird Befangenheit unterstellt. Oft argumentiert die Versicherung auch, die Berufsunfähigkeit sei nur von begrenzter Dauer, da sich der Gesundheitszustand ja bessern könne. Für die Erkrankten heißt das immer neue Gutachten und so lange auch kein Geld.
Der dritte Schritt: Verweisung auf eine andere Tätigkeit. Lässt sich der medizinische Befund nicht mehr abstreiten, nutzen viele Versicherer die so genannte Verweisungsklausel. Dies bedeutet: Wer seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann, kann auf eine andere vergleichbare Tätigkeit "verwiesen" werden. Auch dann gibt's keine Rente.
Der vierte Schritt: Vorwurf der arglistigen Täuschung. Lässt sich die Berufsunfähigkeit nicht leugnen und ist keine Verweisung möglich, versuchen viele Gesellschaften dem Erkrankten im Nachhinein eine arglistige Täuschung bei Antragstellung nachzuweisen. Damit würde der Vertrag rückwirkend nichtig, damit auch der Versicherungsschutz entfallen und ebenso der Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente. So muss jeder Berufsunfähige damit rechnen, dass die Versicherung so lange in alten Arztunterlagen gräbt, bis sie eine Vorerkrankung aufstöbert, die der Kunde möglicherweise bei Antragstellung verschwiegen hat.
Rund 13 Millionen Deutsche haben eine private Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätszusatzversicherung abgeschlossen. Im vergangenen Jahr zahlten sie dafür rund fünf Milliarden Mark an Prämien. Ausgezahlt wurden aber allenfalls Renten von rund zwei Milliarden Mark. In kaum einem Versicherungszweig ist das Missverhältnis von Beiträgen und Leistung so augenfällig wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dennoch dürfe, so warnt Michael Gaedicke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, daraus keineswegs der Schluss gezogen werden, "als produzierten die Berufsunfähigkeitsversicherungen enorme Gewinne für die Versicherungswirtschaft". Die Überschüsse dienten vielmehr als Reserven zur Abdeckung des "erheblichen und lange laufenden Risikos".
Rechnen die Versicherungen also damit, künftig tatsächlich kräftig zahlen zu müssen?
Im Prinzip wäre das bitter nötig: Bereits heute wird jeder vierte Arbeitnehmer berufs- oder erwerbsunfähig, im Schnitt mit 52 Jahren. Der gesetzliche Invaliditätsschutz, ohnehin noch nie besonders üppig, ist seit diesem Jahr kräftig zusammengestrichen worden. Breite Schichten sind nun auf private Berufsunfähigkeitsversicherungen angewiesen. Ob diese Privatisierung des Invaliditätsrisikos aber wirklich funktioniert, hängt nach Meinung unabhängiger Experten vor allem davon ab, ob sich die Assekuranz auch weiterhin mit allerlei Hintertürchen und Tricks um die Zahlungspflicht drücken kann.
Mit anderen Worten: Werden die für den Normalkunden undurchschaubaren Versicherungsbedingungen endlich auf breiter Front so umgestaltet, dass die Versicherungen nicht nur viel versprechen, sondern im Ernstfall auch wirklich zahlen? Und: Wie kann ein Kunde schon heute erkennen, welche Versicherung ihn später fair behandeln wird?
Die Ranglisten in den gängigen Testheften helfen nach Ansicht des unabhängigen Versicherungsberaters Hans-Hermann Lüschen da nicht viel weiter. Was soll man, so fragt der renommierte Experte für Berufsunfähigkeitsversicherungen, etwa von Finanztest halten, wenn dort im jüngsten Vergleich rund die Hälfte der Versicherungen mit "Sehr gut" bewertet würden? Viel zu wenig werde dort etwa berücksichtigt, ob sich die Versicherung später im Leistungsfall um eine Zahlung herumdrücken könne, kritisiert Lüschen.
Stattdessen hat der Berater eine Checkliste mit 30 Kriterien entwickelt. Berücksichtigt eine Versicherung all diese Punkte in ihren Versicherungsbedingungen, können die Kunden davon ausgehen, dass sie im Krankheitsfall schnell ihre Rente zu bekommen.
Drei Beispiele:
1. Eine kundenfreundliche Versicherung verzichtet generell auf die Verweisungsklausel. Wer dann in seinem ausgeübten Beruf, beispielsweise als Schreiner, nicht mehr arbeiten kann, bekommt die vereinbarte Rente. Die Versicherung kann ihn nicht etwa auf den Job eines Verkäufers im Baumarkt "verweisen" und die Rente verweigern.
2. Nach sechs Monaten Arbeitsunfähigkeit sollte die Versicherung automatisch die Berufsunfähigkeit anerkennen. Mit einem solch klaren Kriterium entgehen Erkrankte einem langwierigen Gutachterstreit und können einen problemlosen Nachweis führen.
3. Fahrlässige Verstöße sollten nicht zum Ausschluss des Versicherungsschutzes führen. Sonst würde schon ein Straßenverkehrsunfall wegen eines missachteten Rotlichts bereits zur Verweigerung der Rente führen.
Zwar erfüllen erst wenige Versicherer sämtliche "Lüschen-Kriterien" (siehe Interview), doch Besserung ist in Sicht. So haben beispielsweise fast alle Versicherungen bereits einen Tarif im Programm, der auf die Verweisungsklausel verzichtet. Den Altkunden jedoch bringt das wenig. Zwar lohnt sich auch für sie eine Nachfrage bei ihrer Versicherung, ob der Vertrag an die neuen kundenfreundlichen Bedingungen angepasst werden kann, doch ein Recht hierauf haben sie nicht. Ihnen bleibt wohl in vielen Fällen wie in der Vergangenheit nur der Gang vors Gericht, um den Rentenanspruch durchzusetzen.
Exunternehmer Dieter B. erkämpfte sich in einem jahrelangen Rechtsstreit und drei Gerichtsverfahren seine regelmäßige Rente. Die Generali erklärte dazu, dass es "sich nicht um einen typischen Fall" handele. Allerdings hänge der Zeitraum vom Rentenantrag bis zum Beginn der Rentenzahlung jeweils vom Einzelfall ab. Bei Dieter B. waren es immerhin sieben Jahre.
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