A N T I T E R R O R In der Sicherheitsfalle
Schily packt ein Antiterrorpaket - und vergisst die Freiheit
Der 11. September hat der Bundesregierung einen handfesten Verfassungskonflikt beschert. Nicht zwischen den Koalitionspartnern, sondern innerhalb der SPD. Die Bundesjustizministerin hat Otto Schilys zweites Antiterrorpaket geprüft und ein harsches Urteil gefällt: Ausufernd, ungenau, "verfassungsrechtlich nicht ohne Risiko".
Justizminister gegen Innenminister, Verfassungs-Anwalt gegen Staats-Anwalt - das sind im Rechtsstaat natürliche Widersacher, ihr Streit ist ebenso klassisch wie notwendig. Zumal wenn, wie nach dem 11. September, die Sicherheit der Menschen zwangsläufig einen sehr hohen Rang erhält und Gesetze neu vermessen werden müssen. In einem solchen Augenblick ist es geradezu die Pflicht der Justizministerin, darüber zu wachen, dass die verständlichen Begehrlichkeiten des Kollegen Innenminister nicht ausufern. Zwar muss der, wenn etwas passiert, für Fehlleistungen geradestehen. Aber dass die Freiheit nicht der Sicherheit geopfert wird, darüber wacht die Gesetzgebungsministerin.
So gehörte der Streit zwischen Herta Däubler-Gmelin und Otto Schily eigentlich zu den Spielregeln der Demokratie, und man brauchte sich nicht zu beunruhigen. Aber hier geht es um mehr. Der Innenminister tut so, als sei er der Lordsiegelbewahrer. Er tritt auf, als gewährleiste er schon ganz allein die hoch empfindliche Balance zwischen Freiheit und Sicherheit und benötige kein Gegengewicht.
So ist es aber nicht. Gegen das über Nacht geschnürte Antiterrorpaket gibt es berechtigte Einwände. Zum Beispiel will der Innenminister im Verordnungsweg, also ohne Parlament, darüber entscheiden, welche Handflächen- oder Gesichtsdaten künftig im Pass gespeichert werden sollen. Doch einen derart tiefen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darf nicht der Innenminister allein vollziehen. Das muss in einer rechtsstaatlichen Demokratie dem Gesetzgeber vorbehalten bleiben. Denn biometrische Kennzeichen taugen nicht nur zur Identitätsfeststellung. Sie lassen mitunter auch Rückschlüsse auf Krankheiten und andere höchst individuelle Merkmale zu.
Man würde auch gern mehr über den Sinn und Zweck dieser Ausweise wissen. Wie etwa will die Polizei damit in nächster Zeit Terroristen herausfiltern, wenn alle Bundesbürger frühestens in zehn Jahren einen neuen Pass besitzen werden? Wenn EU-Bürger aus den Schengen-Staaten ganz ohne Dokument einreisen und Amerikaner, die für ihren Deutschlandbesuch an der Grenze keine Visaanträge mit Passbild und Fingerabdruck abgeben müssen, weiterhin mit ihren alten Dokumenten kommen dürfen?
Aber weiterhin gilt: Vielleicht muss man mit diesen wie auch mit anderen Maßnahmen einfach beginnen, muss sie für eine gewisse Zeit austesten und sie wieder aus dem Gesetzbuch streichen, wenn sie nicht mehr notwendig sind, nichts taugen oder mehr schaden als nützen. Sunset laws, Gesetze auf Probe - für die hat Otto Schily selbst einmal gestritten. Sie drängen sich gerade jetzt auf, in einem Moment der Verunsicherung und hektischen Tastversuche in der Sicherheitspolitik.
Manche der geplanten Maßnahmen aber sind derart drastisch, dass man sie nicht einmal auf Zeit ausprobieren sollte, vor allem wenn sie Verfassungsprinzipien aushöhlen. Zwei Beispiele: Der Verfassungsschutz soll für seine Arbeit künftig auch Auskünfte bei den Banken, der Post und den Fluggesellschaften einholen dürfen. Und das Bundeskriminalamt soll bereits weit im Vorfeld eines Verbrechens nach "Anhaltspunkten für eine Straftat" suchen. Ein Anfangsverdacht - Voraussetzung dafür, dass die Polizei im Umfeld der Strafverfolgung tätig werden darf - ist nicht mehr erforderlich. Hier wird das verfassungsrechtliche Trennungsgebot gezielt durchlöchert: Der Geheimdienst arbeitet wie eine Polizei und die Polizei wie ein Geheimdienst.
Das Trennungsgebot ist nicht nur eine grundlegende Lehre aus totalitären Diktaturen, sondern ein Prinzip jedes freiheitlichen Rechtsstaats. Es ist die Aufgabe des Verfassungsschutzes, herauszufinden, ob Verfassungsfeinde den Staat von innen gefährden. Deshalb darf er zwar - anders als die Polizei - weit im Vorfeld einer strafbaren Handlung arbeiten, herumspionieren und belauschen, aber niemanden vernehmen und keine Wohnung durchsuchen. Diese exekutiven Befugnisse besitzt nur die Polizei: um eine Straftat aufzuklären, den Täter aufzuspüren und zu verhaften.
Weil eine Strafverfolgungsbehörde weit in die Freiheitsrechte von Menschen eingreift, hat der Gesetzgeber ihr enge Fesseln angelegt und sie der Kontrolle eines Staatsanwalts unterworfen. Geheimdienste hingegen müssen sich nur gegenüber parlamentarischen Gremien verantworten. Und weil alles immer streng vertraulich ist, erfährt die Öffentlichkeit auch wenig von deren Treiben in der Grauzone des Rechtsstaats.
Es mag legalistisch klingen, ist aber entscheidend: Wenn Verfassungsschützer demnächst Auskunft über den Inhalt von Postfächern verlangen dürfen, dient dies eher der Aufklärung von Straftaten und nicht ihrer eigentlichen Aufgabe, der geheimdienstlichen Vorfeldermittlung. Und wenn die Polizisten des Bundeskriminalamts künftig unabhängig von einem Verdacht oder irgendeinem vagen Anhaltspunkt nach Verbrechern suchen, frei nach dem Motto: "Schaun wir mal, dann sehn wir schon; irgendeiner bleibt sicher irgendwann im Netz hängen", dann verrichten diese Polizisten die Arbeit von Geheimdienstlern.
Die absehbare Folge: ein unkontrolliertes Bundeskriminalamt. Denn der Staatsanwalt tritt erst auf den Plan, wenn sich das BKA als Folge eines Anfangsverdachts auf die Spur einer Straftat und eines möglichen Verdächtigen begibt. Die neue Vorfeld- ermittlung ist aber (noch) kein Ermittlungsverfahren - auch wenn es am Ende dazu kommt.
Schily scheint den Staatsanwälten und allen voran dem Generalbundesanwalt, der über das Bundeskriminalamt wacht, zu misstrauen. Er hat auch Grund dafür, denn Kay Nehm hat es wohl versäumt, gegen einige mutmaßliche Terroristen rechtzeitig zu ermitteln. Aber nur weil einem die Arbeit Nehms nicht passt, kann man nicht gleich das ganze System ändern nach der Devise: Entmachtet die Kontrolleure!
Das Gegenteil muss gelten. Die Staatsanwälte müssen endlich aus der Knechtschaft der Polizei befreit werden und wieder "Herr des Verfahrens" werden. Dazu gehören sie personell und technisch besser ausgestattet, damit sie im Kampf gegen den Terrorismus mit den Ordnungshütern Schritt halten können.
Und noch ein Vorschlag an die Adresse des Bundesinnenministers: Je mehr Daten der Verfassungsschutz sammeln darf, desto stärker muss er überwacht werden. Ein knappes Dutzend Parlamentarier können das nicht leisten. Vor fünf Jahren hat Otto Schily, damals gemeinsam mit dem jetzigen Fraktionsvorsitzenden Struck und dem SPD-Rechtsexperten Bachmaier, eine grundlegende "Neuordnung bei den Nachrichtendiensten" verlangt. Eine Forderung: Ein Geheimdienstbeauftragter, der ohne Ankündigung alle Dienststellen besuchen kann. Der mit einer Behörde ausgestattet ist und selbstständig Einblick in die Datenprogramme nimmt. Schily sprach damals von checks and balances, von dem wichtigen, freiheitswahrenden Gleichgewicht zwischen staatlicher Macht und ihrer Kontrolle.
Mag sein, dass Herta Däubler-Gmelin sich auch daran erinnert und Otto Schily beim Wort nimmt. Sie hat Recht. Der Innenminister muss sein Antiterrorpaket korrigieren.
- Datum
- Quelle
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:




