U R T E I L Kriminelle Energie am Reißwolf

Drei ZEIT-Redakteure wegen eines Artikels verurteilt

Am 9. November sind zwei Redakteure der ZEIT, Thomas Kleine-Brockhoff und Bruno Schirra, von einem Hamburger Amtsrichter "mit Strafvorbehalt (6000 Mark) verwarnt" worden, weil ihr Artikel zum Aktenschwund in Helmut Kohls Kanzleramt, Operation Löschtaste vom 20. Juli 2000 (ZEIT, Nr. 30/00) wörtliche Zitate aus amtlichen Ermittlungsunterlagen enthielt. Der verantwortliche Redakteur, Martin Klingst, wurde ebenso verurteilt. Eine Geldstrafe auf Bewährung, gewissermaßen. Grundlage des Urteils ist der verfassungsrechtlich umstrittene Paragraf 353d, Ziffer 3 des Strafgesetzbuches, der es bei Androhung von Gefängnis bis zu einem Jahr oder Geldstrafe verbietet, "amtliche Schriftstücke eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich (mitzuteilen) ... bevor das Verfahren abgeschlossen ist." Wäre das Hamburger Urteil rechtskräftig, wäre es das erste seiner Art seit 16 Jahren. Die ZEIT hat Berufung eingelegt.

Das Urteil ist ein kleiner Skandal, der sich einem wesentlich größeren anschließt. Nach 16-jähriger Machtausübung wähnten sich einige Beamte des Kanzleramts nach dem Wahlergebnis von 1998 offenbar als Opfer eines Putsches. Bis zur Übergabe der Geschäfte an die Regierung Gerhard Schröders vernichteten sie mithilfe industrieller Reißwölfe und elektronischer Manipulation heimlich und des Nachts Dokumente und Datenbanken. Kleinlaster fuhren den Papiermüll in den Wochen nach der verlorenen Bundestagswahl fort. Andere Akten wurden gefleddert oder "privatisiert". Die kriminelle Energie war nur vergleichbar mit derjenigen der Schredder-Tage von Stasi-Behörden nach dem Fall der Mauer. Darüber berichtete die ZEIT. Aufgrund der Veröffentlichung kam die Bonner Staatsanwaltschaft mit ihrem Versuch nicht davon, die Ermittlungen einzustellen: Der Kölner Generalstaatsanwalt, von mehr als 10 000 Zuschriften von ZEIT-Lesern beunruhigt, verfügte eine Fortsetzung der Ermittlungen. Vor Gericht fanden sich bisher allerdings nur die Überbringer der Nachricht, die Journalisten wieder.

Die ZEIT kann das Hamburger Urteil aus drei Gründen nicht akzeptieren. Erstens ist die in der mündlichen Urteilsbegründung vorgetragene Ansicht des Amtsrichters haltlos, er müsse hier "pragmatisch", das heißt zeitsparend urteilen, weil sein Gericht "wichtigere" Dinge zu tun habe. Ihm fehlte offenkundig die Muße zur Wahrheitsfindung. Dann hätte er die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnen müssen - oder er hätte das Verfahren gleich, was möglich gewesen wäre, noch einmal an das Bundesverfassungsgericht verweisen können. Denn zweitens kollidiert das kleine Maulkorbgesetz des StGB mit dem Grundrecht der Presse- und Berichterstattungsfreiheit, das gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes auch die Freiheit jedes Bürgers garantiert, "sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten". Die Vernichtung oder Verheimlichung amtlicher Quellen zu möglichen Straftatbeständen stände dem entgegen. Ein andere Quelle der informierten Öffentlichkeit sind die Recherche-Ergebnisse des investigativen Journalismus selbst. Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss bereits erlaubt, aus amtlichen Akten zu zitieren, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Inhaltsangabe "bewußt unvollständig gehalten oder nicht korrekt ist".

Drittens aber steht außer Frage, dass die bisherigen Bemühungen der Justiz um Aufklärung der flächendeckenden Daten- und Aktenvernichtung in umgekehrtem Verhältnis zur Größe des Skandals stehen. Nicht nur die Leser der ZEIT, sondern alle Bürger haben ein Recht darauf, die Verantwortlichen vor Gericht zu sehen - und sei es als Zeugen. Die vielen anonymen und nicht anonymen Spendenmillionen, die über zwei Jahrzehnte hinweg in die Kassen der CDU geflossen sind, haben ihre Spuren höchstwahrscheinlich auch im Kanzleramt hinterlassen. Deren Löschung und Vernichtung wirft Fragen auf, die zu übersehen von grenzenloser Naivität wäre.

 
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