S T U D I U M Strafgebühren ohne Sinn und Zweck
Die Kultusminister wollen Bummelstudenten zahlen lassen. Ein politisch verfehltes Konzept
Bildungsministerin Edelgard Bulmahn will sie verbieten. Die Hochschulrektorenkonferenz diskutiert ihre Einführung vom ersten Semester an. Nordrhein-Westfalens Wissenschaftsministerin Gabriele Behler und Jürgen Zöllner aus Rheinland-Pfalz vereinbaren sie für lange Nutzung: Studiengebühren sind wieder in aller Munde. Dabei zeichnet sich quer durch die Parteien ein gefährlicher Konsens ab: Die Gebühr für den "Bummelstudenten".
In Baden-Württemberg ist bereits heute eine Semesterpauschale von 1000 Mark fällig, wird die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überschritten. Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben nun vorgeschlagen, in Zukunft jedem Studenten ein so genanntes Studienkonto einzurichten. Sind die kostenlosen Semesterstunden verbraucht, muss der Student auch hier zahlen. Im Saarland wie in Niedersachsen hat man ähnliche Pläne. Die Grundidee ist überall die gleiche: Wenn schon der Mut zu generellen Studiengebühren fehlt, dann will man wenigstens den Trödlern Beine machen.
Aber werden so die Chancen von Studiengebühren genutzt - und die durchaus vorhandenen sozialen Risiken vermieden? Befürworter in aller Welt nennen insbesondere drei Effekte, die durch Studiengebühren bewirkt werden:
- Größere Verteilungsgerechtigkeit. Wenn Hochschulabsolventen aus dem Studium individuelle Vorteile ziehen - sie verdienen im späteren Beruf im Durchschnitt besser und haben mehr Möglichkeiten, ihr Leben frei zu gestalten -, sollen sie auch eine finanzielle Gegenleistung erbringen. Zur Zeit findet eine Umverteilung in die andere Richtung statt: Die durchschnittlich schlechter Verdienenden, die nicht studiert haben, zahlen den später besser Verdienenden das Studium.
- Mehr Geld für die Hochschulen. Die unterfinanzierten Hochschulen können mit den Einnahmen aus Studiengebühren Angebote machen, die den Studenten direkt zugute kommen, und deren Betreuung verbessern.
- Ein neues Verhältnis zwischen Hochschulen und Studenten. Anders als heute treten die zahlenden Studenten als Leistungsempfänger auf. Die Hochschulen müssen um sie konkurrieren und sich auf die Interessen und Bedürfnisse der Studenten einstellen. Heute werden sie eher als "Last" und "notwendiges Übel" begriffen.
Diese Ziele sind durchaus erreichbar, wie Erfahrungen in Australien oder den Niederlanden zeigen. Wichtig sind dafür zwei Voraussetzungen: Die Gebühren müssen garantiert den Hochschulen zugute kommen - und sie dürfen nicht verhindern, dass Kinder aus unteren Einkommensgruppen das Studium meiden. Das heißt, es müssen Stipendien zur Verfügung gestellt werden sowie Darlehen, die die Studenten einkommensabhängig erst nach dem Studium zurückzahlen. Ohne diese Rahmenbedingungen lassen sich die Ziele von Studiengebühren nicht erreichen.
Aber genau das leisten die Modelle zur Abstrafung von Langzeitstudenten nicht. Eine Korrektur der ungerechten finanziellen Umverteilung von unten nach oben kommt praktisch nicht zustande. Nur für einen Bruchteil des gesamten Studiums und damit auch nur für einen verschwindend kleinen Teil seines persönlichen Vorteils muss der Student bezahlen. Daher bleibt das Geld, das die Hochschulen mit Langzeitgebühren einnehmen können, im Umfang auch bescheiden. Das Prinzip ist das gleiche wie bei der Ökosteuer: Wenn das Ziel vollständig erreicht ist - also wenn es keine Langzeitstudenten mehr gibt -, sind die Einnahmen gleich null. Eine Überwindung der schlechten Studienbedingungen ist so nicht zu erreichen.
Ebenso wenig schaffen die Strafgelder für Bummelanten die gewünschte Konstellation von Leistung und Gegenleistung zwischen Hochschulen und Studenten. Langzeitstudiengebühren machen ein Studium nicht zu einer wertvollen Dienstleistung, die Hochschulen anbieten müssen. Im Gegenteil: Die Verantwortung für lange Studienzeiten wird voll den Studenten zugeschrieben.
Abgesehen davon also, dass die Chancen von Studiengebühren für eine notwendige Weiterentwicklung unseres Hochschulsystems vertan werden: Es erscheint auch äußerst fraglich, ob Langzeitstudiengebühren überhaupt das vordergründige Ziel, die Studiendauer zu senken, erreichen können. Die Ursachen für die langen Studienzeiten in Deutschland sind nämlich vielfältiger, als suggeriert wird. Lange Studienzeiten sind durchaus auch auf schlechte Betreuung der Studenten, unzureichend abgestimmte Studieninhalte oder mangelnde Studienorganisation zurückzuführen. Daran werden Langzeitgebühren nichts ändern: Die Hochschulen werden ja nur dann finanziell belohnt, wenn sie die Studenten möglichst lange an der Hochschule behalten.
Besonders schlimm ist, dass Langzeitstudiengebühren keinerlei Sozialverträglichkeit aufweisen: Es gibt bei den eingeführten oder diskutierten Modellen keine Hilfen für Studenten, denen das Geld für die Strafzahlung fehlt, also vor allem keine Darlehenssysteme. Das ist bei einer "Strafgebühr" folgerichtig. Aber ist dieser Abschreckungseffekt sinnvoll, und sollen die Studenten gerade in der Examensphase anfangen, zu arbeiten, um ihre Strafgebühren zu bezahlen? Dadurch würde der Studienabschluss sich noch weiter verzögern.
Es gibt also nur einen positiven Effekt: Langzeitgebühren führen zu einer Exmatrikulation von "Scheinstudenten". Diejenigen, die eingeschrieben sind, um billiger ins Kino zu kommen oder preiswerter U-Bahn zu fahren, werden aus dem System aussteigen. In Baden-Württemberg hat sich direkt nach Einführung der Gebühren die Zahl der Studenten um gut 12 Prozent verringert. Diese Vertreibung der Karteileichen verbessert zumindest die Aussagekraft der Hochschulstatistiken. Das ist aber zu wenig.
Sollen positive Effekte von Studiengebühren ausgehen, müssen andere Konzepte her, auch wenn sie zunächst als politisch schwerer durchsetzbar erscheinen. Das wird sich jedoch ändern, sobald sichtbar wird, dass die Risiken allgemeiner Gebühren - Kinder aus finanzschwachen Familien vom Studium fernzuhalten - vermeidbar sind.
Ein Schritt in die richtige Richtung ist daher der Vorschlag, die Hochschulen selbst über die Gebühren entscheiden zu lassen und sie im Gegenzug zu verpflichten, Darlehen oder Stipendien für Studenten aus Familien mit geringem Einkommen bereitzustellen. Der Staat schreibt bei diesem Modell weder Gebühren vor, noch entwickelt er Konzepte, wie sie zu erheben sind. Vielmehr entscheiden die Hochschulen, für welche Studienangebote sie in welcher Höhe Gebühren erheben. Das belebt den Wettbewerb und führt dazu, dass jede Hochschule gegenüber ihren Studenten die Einführung von Gebühren durch besondere Qualität in Lehre und Ausbildung rechtfertigen muss. Ansonsten würde sie ihre Studenten verlieren und mit dem Gebührenmodell scheitern. Die Gebühren sollten aber für die gesamte Studiendauer gelten, um die Verteilungs- und Anreizziele zu erreichen.
Die Freiheit der Hochschulen darf natürlich nicht regellos sein. So sollten sie verpflichtet werden, die Gebühren für die Lehre zu verwenden. Der Staat kontrolliert zudem die soziale Verträglichkeit der Darlehens- und Stipendienmodelle, die die Hochschulen einführen. Auch hier ist die Kreativität der einzelnen Institution gefragt, gleichzeitig aber staatlich abgesichert, dass jeder Studieninteressent unabhängig vom Einkommen eine Chance auf Hochschulzugang erhält. Außerdem muss der Staat sich verpflichten, die Hochschulhaushalte nicht zurückzufahren, also nicht das Geld einzusparen, das durch die Gebühren reinkommt. Das ist nicht unrealistisch. Bereits heute schließen verschiedene Bundesländer mit ihren Hochschulen gegenseitige Vereinbarungen ab: Letztere verpflichten sich dabei, bestimmte Ziele zu erreichen - etwa die Ausbildung der Studenten innerhalb einer bestimmten Semesterzahl -, während der Staat ihnen im Gegenzug ein festes Globalbudget von bis zu fünf Jahren Laufzeit zusagt.
Es bedarf jetzt mutiger Hochschulen, die diese Ideen in handfeste Konzepte umsetzen. Nur so lässt sich erreichen, was Reformer weltweit fordern: mehr Verteilungsgerechtigkeit zwischen Arm und Reich, eine höhere Finanzierung der Hochschulen für eine qualifiziertere Betreuung und bessere Ausstattung und ein neues partnerschaftliches Verhältnis von Lehrenden und Lernenden. Dies alles zum Nutzen der jungen Generation und unserer Gesellschaft.
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