R E N T E Vorsicht Riester-Falle

Komplizierte Produkte, hohe Kosten, Steuerwirrwar - für viele lohnt die neue Zusatzrente nicht

Gut gedacht, schlecht gemacht: Als Bundesarbeitsminister Walter Riester die neue Zusatzrente entwarf, jubelten Banken und Versicherungen noch. Sie hofften auf einen Milliardenmarkt und hörten schon die Kassen klingeln. Wissenschaftler bescheinigten dem eifrigen Minister, auf dem richtigen Weg zu sein. Doch wenige Wochen vor dem Start der Riester-Rente entpuppen sich die Angebote der Versicherungen und Fondsgesellschaften als bürokratische Monstren. Sie sind viel zu kompliziert und lohnen sich nicht für jeden. "Wer weniger als 30 000 Mark im Jahr verdient, sollte eine Riester-Rente abschließen", sagt Peter Köhler von der Thomae und Partner Versicherungsmakler KG. Alle anderen sollten allerdings auf die Betriebsrente setzen.

Die Marketingmaschine der Versicherer läuft trotzdem seit langem auf vollen Touren. Jeder wollte die Nummer eins im Riester-Markt werden. Jetzt, wo die staatliche Zertifizierung nur noch wenige Tage auf sich warten lässt, hat sich Frust in vielen Geldhäusern breitgemacht. Lediglich drei Anbieter haben bis heute ein nennenswertes Riester-Geschäft hereingeholt: Die Aachener und Münchener Lebensversicherung verbuchte bislang 200 000 Verträge, Marktführer Allianz Leben und die aggressiv werbende Victoria jeweils 150 000.

Immer mehr Chefs großer Versicherer räumen ein, dass sie von der Riester-Rente gar nicht mehr begeistert sind. Der Grund: Für die Versicherer steht der Aufwand um die neue Zusatzvorsorge kaum im Verhältnis zum Ertrag. So sollen die Vertreterprovisionen bei den Riester-Produkten nach dem Gesetz auf zehn Jahre gestreckt werden. Um ihre Vertriebler jedoch bei Laune zu halten, müssen die Unternehmen das Salär vorstrecken. Außerdem darf der Kunde seinen Anbieter während der Laufzeit wechseln. Das einkalkulierte Storno kostet ebenfalls Geld. Ein anderer Kostenfaktor sind die künftig zu erwartenden ständigen Anpassungen der Verträge, etwa an den aktuellen Verdienst des Kunden. Traditionelle Lebensversicherungen laufen über 30 oder mehr Jahre nahezu unverändert. Auch für den Kunden werden viele Riester-Verträge teurer als die bisher übliche Privatvorsorge, in Einzelfällen bis zu zehn Prozent.

Umfragen von Marktforschungsinstituten zeigen, dass die Funktionsweise der Riester-Rente bei der Bevölkerung nicht einmal in ihren Grundzügen verstanden wird. Selbst gestandene Finanzberater sind zuweilen heillos überfordert, wie der Test eines Fernsehsenders mit einer versteckten Kamera kürzlich belegte. Um das Chaos perfekt zu machen, hat das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen - die neue Zertifizierungsbehörde für Riester-Produkte - kurz vor dem Startschuss der neuen Vorsorge noch eins draufgesetzt: Gefördert werden sollen nun nicht nur lebenslange Renten, sondern auch Auszahlpläne, die bei Eintritt in den Ruhestand 20 Prozent des Angesparten auf einen Schlag auszahlen. Weitere 20 Prozent kann der Kunde in flexiblen Raten abrufen. Diese durchaus wünschenswerte Flexibilität durchkreuzt freilich den Riesterschen Grundgedanken, ausschließlich gleichbleibende oder steigende monatliche Rentenzahlungen zu fördern.

Den meisten Fondsgesellschaften ist dies indes sehr willkommen. Auszahlpläne mit variablen Zahlungen sind eine bekannte Domäne der Fondsbranche und wohl auch ein Zugeständnis des Gesetzgebers. Ein weiterer Vorteil: Auszahlungen aus Fonds sind - anders als bei Versicherungen - problemlos vererbbar. Im bisherigen Gezerre um die Riester-Rente haben sich die Fondsanbieter gegenüber den Versicherungsgesellschaften nämlich stark benachteiligt gefühlt. Sie sollten gezwungen werden, die Geld-zurück-Garantie der Riester-Produkte mit Eigenkapital der Fondsgesellschaft zu unterlegen. Auch dann, wenn die Wertentwicklung der Fonds immer im Plus liegt. Diese Vorschrift wurde jetzt deutlich gelockert. Verbraucherschützern wie Wolfgang Scholl von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geht dies indes noch nicht weit genug. "Bei ,geriesterten' Fondssparplänen sollte man ganz auf Garantien verzichten", sagt er. "Nur so können sich Renditechancen voll entfalten und Kosten minimiert werden."

Was rund 25 Versicherer als Riester-Rente verkaufen, sind überwiegend fondsgebundene, aber auch an die gesetzlichen Vorgaben angepasste, klassische Rentenversicherungen. Die Riester-Rente unterscheidet sich von den sonst üblichen fondsgebundenen Rentenversicherungen unter anderem durch die Geld-zurück-Garantie. Während der Kunde auf Fondsrenten in der Regel keine Garantien auf sein Spargeld erhält und bei der klassischen Rentenversicherung einen Garantiezins von 3,25 Prozent bekommt, gibt es bei der Riester-Rente im schlimmsten Fall nur die eingezahlten Beiträge zurück. Nachteil der "geriesterten" Rentenversicherung: Das Ersparte wird auf jeden Fall in eine lebenslange Rente umgewandelt. Andere private Rentenversicherungen lassen dem Kunden in der Regel die Wahl, sich die Summe auch auf einen Schlag auszahlen zu lassen.

Der Fiskus greift zu

Auch bereits bestehende Lebens- und Rentenversicherungen können in eine Riester-Rente umgewandelt werden. Die Versicherer wollen bei gleichem Leistungsprofil keine weitere Vertriebsprovision kassieren, und auch der Fiskus darf keine Kapitalertragssteuer für bis dahin im Altvertrag aufgelaufenen Erträge abzwacken. Üblicherweise werden Erträge aus Lebensversicherungen immer dann steuerpflichtig, wenn die Policen weniger als zwölf Jahre laufen.

Bei der steuerlichen Behandlung eines umgewandelten Vertrages gibt es jedoch ein heilloses Durcheinander: Bereits erzielte Zinserträge einer Kapitallebensversicherung werden am Ende der Laufzeit steuerfrei ausgezahlt, die später im Rahmen des Riester-Vertrages anfallenden Erträge müssen im Alter versteuert werden. Hatte der Kunde vorher eine private Rentenversicherung abgeschlossen, wird für den alten Teil nur der Ertragsanteil besteuert, der Riester-Teil unterliegt dagegen voll der Kapitalertragssteuer.

Diese komplizierte Zweiteilung liegt an der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung der beiden Versicherungsformen. Wer in eine traditionelle private Rentenversicherung einzahlt, wendet die Beiträge aus seinem bereits versteuerten Gehalt auf. Im Alter wird dann nur der Ertragsanteil der Rente versteuert, der bei einem 65-Jährigen etwa 27 Prozent ausmacht. Anders bei der Riester-Rente: In diesem Falle greift der Fiskus später auf die komplette Auszahlung zu. Zum Ausgleich dafür gibt es die staatliche Zulage und den erweiterten Sonderausgabenabzug. Eine weniger günstige Regelung für gut verdienende Angestellte mit hoher Steuerprogression. Sie können während der Ansparphase zwar die Zulage und die Steuererleichterung nutzen, zahlen aber im Alter über die höhere Steuerbelastung drauf. Bei der traditionellen Versicherungsvariante kann das Geld - im Gegensatz zur Riester-Rente - steuerfrei verbraucht werden und ist frei vererbbar. Dies ist zum Beispiel dann vorteilhaft, wenn der Kunde vor Rentenbeginn schwer krank wird und weiß, dass er nicht mehr lange leben wird.

Erhebliche Nachteile bringt die Riester-Rente denjenigen, die ihren Lebensabend im sonnigen Süden verbringen wollen. Rentner, die Deutschland dauerhaft verlassen, müssen die staatlichen Zulagen zurückzahlen. Schließlich legen die Finanzbehörden Wert darauf, dass die Riester-Renten hierzulande versteuert werden. Doch allen Unkenrufen zum Trotz - selbst bei der arg zurechtgestutzten Riester-Rente gibt es auch Gewinner: Kinderreiche Familien machen auf jeden Fall ein gutes Plus. Wenn sie noch dazu ein geringes Einkommen haben, schießt der Staat zum Teil mehr als die Hälfte des Sparbetrages zu.

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