B I O T E C H N I K Im Dickicht der Regularien
Der Kompromiss zum Stammzellimport droht zum Blockade-Instrument zu werden
Am 30. Januar will der Bundestag endlich darüber entscheiden, ob er in Deutschland die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen und deren Import aus dem Ausland erlaubt oder nicht. Zu dieser politisch-ethischen Entscheidung haben neben vielen anderen auch die beim Bundestag eingerichtete Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin und der vom Bundeskanzler berufene Nationale Ethikrat Stellung bezogen. Jene lehnt den Stammzellimport mehrheitlich ab, dieser befürwortet ihn mit einer Mehrheit von 15 seiner 25 Mitglieder.
Nach Monaten der Debatte zeichnet sich nun - offenbar auch im Bundestag - ein möglicher Kompromiss ab: der zeitlich befristete Import von Zellen unter strengen Bedingungen, der von einer Registrierungsinstanz überwacht wird. Für die Glaubwürdigkeit des Parlaments könnte allerdings diese vernünftige Regelung zum Verhängnis werden - nämlich dann, wenn die Regularien als Blockade-Instrument genutzt würden, wenn im Streit um die Anbindung und Besetzung von Gremien, die Formulierung und Umsetzung von Richtlinien die gesetzte Frist zum Import ungenutzt abliefe.
Die Stellungnahme des Ethikrats
Einige Importgegner waren schnell damit bei der Hand, die Stellungnahme des Ethikrats als "ethische Bankrotterklärung" zu diffamieren. Nicht nur habe sich bewahrheitet, was dem Gremium schon bei seiner Berufung durch den Bundeskanzler im Mai vergangenen Jahres vorgeworfen wurde, nämlich bloßer Erfüllungsgehilfe bei der Durchsetzung Schröderscher Biopolitik zu sein. Es zeige sich auch, wie dies zugegangen sei: durch ungezügelte Federführung der im Rat vertretenen Naturwissenschaftler, die ihn so zu einem "Forschungsbeirat degradiert" hätten.
Solche Vorwürfe sind nachgerade haarsträubend. Soll hier allen Ernstes unterstellt werden, die beteiligten Naturwissenschaftler seien unfähig oder nicht willens, Ethik und Lobbyismus auseinander zu halten? Überdies geht die Rechnung nicht einmal auf. Auch wenn der Ethikrat sich in diesem Fall gegen eine namentliche Kennzeichnung der verschiedenen Voten entschieden hat - was offenkundig verhindern sollte, dass die Stellungnahme in Einzelbekenntnisse auseinander dividiert würde -, sind doch die Positionen der einzelnen Ratsmitglieder durch eine Vielzahl persönlicher Stellungnahmen gut bekannt. Es zeigt sich: Unter den Importgegnern finden sich ebenso Naturwissenschaftler wie umgekehrt zahlreiche Nichtnaturwissenschaftler unter den Befürwortern.
Die Aufgabe des Ethikrats
Weder nach objektiven Kriterien noch - nachlesbar - nach seinem eigenen Selbstverständnis hat der Nationale Ethikrat irgendeine Entscheidungsbefugnis oder gar ein legislatives Mandat. Er hat den Auftrag, zur öffentlichen Meinungsbildung beizutragen, möglichst informierte, weitsichtige und abgewogene Stellungnahmen zu komplexen und kontroversen bioethischen Fragen abzugeben, Rat und Hilfe beim Argumentieren zu leisten. Inner- wie außerhalb Europas hat man mit der Einrichtung solcher Gremien öffentliche Hilfestellung gesucht - zuletzt und sehr spät eben auch in Deutschland. Die von Anbeginn an umstrittene und politisch schwierige Besetzung des 25-köpfigen Gremiums ist das Ergebnis verschiedenster Balanceversuche. Einstimmigkeit jedenfalls war von vornherein ausgeschlossen, zumindest in jenen Fragen, die sich der Ethikrat zuerst auf seine Agenda gesetzt hat: Embryonenforschung und, jetzt aktuell, Stammzellimport.
Der Hintergrund der Debatte
Stammzellen gelten der internationalen Forschergemeinschaft als mögliche Quelle revolutionärer künftiger Behandlungsmöglichkeiten. Sollten sich die Hoffnungen erfüllen, so könnte mithilfe der Stammzellen eines Tages spezifischer Zell- und Gewebsersatz entwickelt werden, mit dem sich jene verheerenden Krankheiten heilen ließen, für die heute schlechte oder keine Behandlungen zur Verfügung stehen - Parkinson, chronische Herzerkrankungen, Leberversagen oder Querschnittslähmungen, um nur wenige zu nennen. Auch wenn es unsicher ist, ob sich all diese Versprechen werden einlösen lassen und auch wenn die Leidenden bestenfalls in etlichen Jahren davon profitieren - so ist es doch diese in ihrer Qualität enorme therapeutische Zielperspektive, die den Hintergrund für die anstehenden Entscheidungen abgibt.
Embryonale Stammzellen sind nach überwiegendem Dafürhalten der Sachverständigen die meistversprechende Grundlage für diese aufregenden neuen Forschungen. Im Vergleich zu anderen Stammzelltypen sind die embryonalen noch wirklich originäre Alleskönner mit fast unbegrenzter Vermehrungsfähigkeit. Allerdings haben sie die Fähigkeit, sich zu einem Kind zu entwickeln, schon verloren und stehen daher nicht unter einem besonderen rechtlichen und ethischen Schutz.
Grund für die anhaltend kontroversen Debatten über embryonale Stammzellen ist vielmehr ihr Ursprung: Sie werden aus vier bis fünf Tage alten Embryonen, ihrer biologischen Entwicklung nach punktgroßen Zellkügelchen, gewonnen, die durch diese Prozedur abgetötet werden. In Deutschland sind alle Formen der Gewinnung embryonaler Stammzellen durch das Embryonenschutzgesetz eindeutig verboten - nicht aber Einfuhr und Untersuchung von einmal gewonnenen und nun nahezu endlos vermehrbaren Zellen.
Das ist der zweite Hintergund der anstehenden Entscheidung: Es geht um die ethische Beurteilung einer rechtlich zulässigen Forschungspraxis, die voraussetzt, dass im Ausland stattgefunden hat, was in Deutschland selbst strafbar und ethisch höchst umstritten ist - eine "verbrauchende" Embryonennutzung.
Die ethischen Zusammenhänge
Offensichtlich lassen sich die ethische Zulässigkeit des Importierens und die ethische Zulässigkeit des Embryonenverbrauchs nicht voneinander trennen. Doch gibt es mehr ernsthaft vertretbare Positionen als nur die eines doppelten Ja oder aber eines doppelten Nein. Natürlich steht im Zentrum die Frage, ob frühe Entwicklungsstadien menschlichen Lebens ebenso zu schützen sind wie geborene Menschen. Die Antwort ist notorisch umstritten - ethisch wie verfassungsrechtlich.
Ein deutlicherer Konsens zeichnet sich in der Sonderfrage nach dem Umgang mit "überzähligen" Embryonen ab, die ursprünglich zur Erfüllung eines Kinderwunsches künstlich gezeugt wurden, dafür aber nicht mehr verwendet werden können und nun entweder tiefgekühlt dauerlagern oder vernichtet werden müssen. Ein Großteil der international verfügbaren Stammzelllinien stammt von ebensolchen überzähligen Embryonen. Auf deren Verwendung für ein hochrangiges Forschungsziel zu verzichten erscheint vielen, die grundsätzlich größte Bedenken gegenüber der Embryonenforschung hegen, als inhumane Prinzipienreiterei.
Doch selbst wer dem Verbrauch überzähliger Embryonen widerspricht, muss kein Gegner eines Stammzellimports sein. Manche halten die Verwendung ohnehin vorhandener Stammzellen auch dann für vertretbar, wenn die Umstände ihrer Gewinnung ethisch unzulässig erscheinen: Tragen denn die Zellen den (vermeintlichen) "Makel" ihrer Gewinnung? Setzt ihr Import bedenkliche Signale, kurbelt er einen weiteren Verbrauch von Embryonen an? Vielleicht auch gerade nicht.
Umgekehrt mag man zwar die Stammzellgewinnung billigen, ohne aber zwangsläufig für deren Import zu stimmen. Dieser gilt manchen nur dann als vertretbar, wenn in absehbarer Zeit mit einem Maß gemessen und die Stammzellgewinnung auch im Inland faktisch zugelassen würde.
All diese Positionen wurden im Ethikrat diskutiert, wenn auch notgedrungen unter großem Zeitdruck. Die vorgelegte Stellungnahme skizziert die komplexen Zusammenhänge, behandelt folgerichtig auch, ja vor allem, die rechtsethischen Grundsatzfragen nach dem moralischen Status vier bis fünf Tage alter Embryonen, ohne hier bereits zu abschließender Positionierung kommen zu wollen, und splittet sich dann in die besagte 15 : 10-Stellungnahme zugunsten einer Importerlaubnis.
Dieses Architekturprinzip der Stellungnahme ist nicht neu: Vom Aufbau her Ähnliches haben im Mai die Deutsche Forschungsgemeinschaft und im November die Enquete-Kommission vorgelegt. Während das Ja der DFG zum Import von seinen Kritikern leicht als interessengelenkt desavouiert werden konnte, ist die Arbeit der - parlamentarisch legitimierten - Enquete-Kommission öffentlich von viel beifälliger Anteilnahme begleitet worden. Ihre umfangreiche Stellungnahme endet in einem 26 : 12-Votum gegen den Import. Hat im Vergleich dazu das Ethikratsvotum irgendetwas zu bieten - außer eben umgekehrten Zahlenverhältnissen? Aus meiner Sicht sehr wohl.
Das Mehrheitsvotum des Ethikrats
In der Enquete-Kommission ist das Minderheits-Ja als ein zähneknirschendes formuliert: Begründet mit Zweifeln an der verfassungs- und europarechtlichen Durchsetzbarkeit eines Verbots, wird hier ein reglementierter Import von Stammzellen pragmatisch toleriert, Spielraum für inländische Stammzellgewinnung besteht ausdrücklich nicht. "Für die deutsche Forschung darf kein Embryo sterben", sagt die unterzeichnende Vorsitzende, Margot von Renesse.
Im Vergleich dazu begründen im Ethikrat schon jetzt neun von 15 Importbefürwortern ihr Votum damit, dass sie die Gewinnung von Stammzellen aus "überzähligen" Embryonen für ethisch vertretbar halten - vertretbar auch in Deutschland. Hier wird der Import also keineswegs nur als rechtspolitisch unausweichlich toleriert, sondern er wird auf ein grundsätzliches ethisches Fundament gestellt. Man kann, noch einmal, den Stammzellimport auf zwei verschiedenen Begründungsebenen akzeptieren: ihn politisch vertretbar finden, ohne den ihn ermöglichenden Verbrauch (überzähliger) Embryonen ethisch zulässig zu finden. Oder man kann ihn gerade deshalb befürworten, weil man die Forschung an überzähligen Embryonen meint rechtfertigen zu können. Nur im Ethikrat, nicht aber in der Enquete-Kommission, wird auch diese zweite Position vertreten, unter anderem von mir selbst.
Humanität, Nächstenliebe und Respekt vor Leben und Wohl anderer verpflichten uns mitnichten darauf, den Schutz von ganz frühen Embryonen ohne jede tatsächliche Entwicklungsaussicht höher zu veranschlagen als deren forschende Verwendung in der Hoffnung auf therapeutische Durchbrüche. Im Gegenteil. Diese Position ist nicht die eigennützige und betriebsblinde Sicht eines industriell-medizinischen Interessenkartells, sondern die Position, die in fast allen europäischen Nachbarländern überwiegt. So gesehen ist der Import von Stammzellen, die legal aus überzähligen Embryonen gewonnen wurden, kein Pakt mit der Unmoral, sondern ein überfälliger Beitrag Deutschlands zu der international betriebenen Forschung zum Wohle Schwerstkranker. Der zweite Schritt wäre eine behutsame Öffnung des Embryonenschutzgesetzes, um überzählige Embryonen auch in Deutschland zur Stammzellgewinnung verwenden zu dürfen, wenn das im Interesse der Sache überhaupt noch erforderlich wäre. Kritiker fürchten, dass es nicht bei diesem Schritt bliebe, wir vielmehr auf eine abschüssige Bahn der zunehmenden Instrumentalisierung menschlichen Lebens gerissen würden. Widerlegen lässt sich das nicht - aber doch entschieden bezweifeln. Sind nicht wir, eine demokratische Gesellschaft, dafür verantwortlich, die Schritte zu begrenzen, die da gegangen werden? Zeugt nicht die monatelange Debatte von hinreichender Sensibilität, um Abgründe und Fehlentwicklungen rechtzeitig zu bemerken? Könnten wir hier nicht etwas vom optimistischen demokratischen Selbstvertrauen unserer Nachbarländer lernen?
Bedingungen - nicht Blockade
Alle Importbefürworter im Ethikrat binden ihr Votum an identische strikte Voraussetzungen:
Erstens muss eine dafür einzurichtende zentrale Registrierungsinstanz von den infrage kommenden Importzellen diejenigen verzeichnen, die unabhängig vom deutschen Auftrag gewonnen wurden, die aus "überzähligen" Embryonen stammen und die von ihren Erzeugern nach entsprechender Aufklärung und ohne finanziellen Anreiz der Forschung zur Verfügung gestellt wurden. Zweitens ist durch eine Fachbegutachtung sicherzustellen, dass jedes Forschungsvorhaben an Importzellen eine medizinische Perspektive hat, nicht in gleicher Weise an anderen Zellarten durchführbar wäre und dass hinreichende Vorversuche an tierischen Zellen vorliegen. Drittens ist die Zustimmung einer Ethikkommission erforderlich.
Hinter diese überaus vernünftigen Forderungen wird niemand zurückgehen wollen. Zugleich aber, das scheint mir wichtig, wäre dafür Sorge zu tragen, dass diese Forderungen nicht unter der Hand zu einem machtvollen Instrument der Importblockade würden.
So wäre, erstens, die Registrierungsinstanz unverzüglich einzusetzen und müsste die Daten jenes US-amerikanischen Registers übernehmen dürfen, das identische Kriterien für die Stammzellgewinnung und -forschung fordert. Dieses Register verzeichnet zurzeit 72 Stammzelllinien aus aller Welt - jede von ihnen müsste auch nach Deutschland sofort importiert werden dürfen. Zweitens sollte die geforderte Zustimmung einer Ethikkommission nicht bedeuten, dass diese Kommission sich erneut und langwierig in die Gesamtproblematik der Embryonenforschung einarbeitete und hier Stellung bezöge. Sie sollte lediglich die Einzelanträge der importwilligen Forscher begutachten. Ihre Zustimmungskriterien müssten im Vorhinein festgelegt werden und dürften gleichfalls einer raschen Importrealisierung nicht grundsätzlich im Weg stehen.
Anders, das ist klar, liefe die Dreijahresfrist des Stammzellimports, wie sie die Dreifünftelmehrheit des Ethikrats favorisiert, aus, ohne dass auch nur ein einziges Forschungsprojekt an importierten Zellen hätte ausgeführt werden können - de facto ein Nein zum Import.
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