B I O T E C H N I K Moral aus der Retorte

In Europa tobt der Streit um die Nutzung von Embryonen. Trotz aller Gegensätze entstehen in dieser Debatte Grundzüge einer gemeinsamen Ethik

Amerika, du hast es einfacher. Beinahe salomonisch urteilte Präsident George Bush im vergangenen August, dass es künftig öffentliches Geld für die embryonale Stammzellforschung geben wird, doch nur, sofern sie bereits vorhandene Zellkulturen nutzt. Gleich 20 Milliarden Dollar erhalten die Nationalen Gesundheitsinstitute für Projekte, die auch in den Vereinigten Staaten umstritten sind. Freilich, Salomon richtet nur im eigenen Haus: Offen bleibt, wie die üppig ausgestatteten Wissenschaftler in der Industrie mit Embryonen umgehen. Salomon, dein Bruder heißt Bigott. Öffentlich regiert die Moral, privat herrscht Wildwest - so jedenfalls sehen es die Gegner der Embryonenforschung.

Und Europa? Gerät erst mal ins Grübeln (siehe Karte Seite 28). Fein unterschieden werden müsse doch die unterschiedliche Herkunft der verheißungsvollen Zellen: Stammen diese von abgetriebenen, aus eingefrorenen oder frisch gezeugten Embryonen, oder ist es Importware? Spanien erlaubt die Gewinnung von Stammzellen allein von abgetriebenen Embryonen. Viel mehr dürfte künftig französischen Forschern gestattet sein, nämlich die Gewinnung von Stammzellen aus überzähligen Embryonen, die bei künstlichen Befruchtungen anfallen. Deutschland hingegen wird womöglich schon den Import embryonaler Stammzellen streng regeln oder gar verbieten, während Belgien oder Großbritannien die Forschungen großzügig vorantreiben wollen. Auch in Schweden soll man dürfen, aber in Österreich auf keinen Fall. Und Italien lebt mit dem Paradox, dass der Gesetzgeber, im Schatten des Vatikans, bislang stumm blieb - und darum ist theoretisch eigentlich alles erlaubt.

Wer, so möchte man angesichts solcher Dissonanzen fragen, kann oder darf überhaupt Meinungsführerschaft in der europäischen Biopolitik übernehmen? Welcher Wortkünstler getraut sich, im Namen von Forschung und Fortschritt all die Verfassungen, Richtlinien und Übereinkommen einzuschmelzen in eine europäische Ethik der Biotechnologie? Und wie bringt man mit dem deutschen Grundgesetz ("Die Würde des Menschen..." - doch wann beginnt sie?) die irische Verfassung mit ihrem Abtreibungsverbot unter einen Hut? Wer eint die Bioethik-Konvention des Europarates von 1997, die eine Patentierung von Genen erlaubt - Deutschland hat sie noch nicht unterschrieben, in Dänemark ist sie Gesetz - und die Grundrechtecharta der Europäischen Gemeinschaft, die reproduktives Klonen verbietet sowie gewinnbringende Nutzung des menschlichen Körpers oder Teile davon?

Immerhin, George Bush hat in Brüssel ein Pendant gefunden: Philippe Busquin, belgischer Sozialist, Physiker und als EU-Forschungskommissar verantwortlich für einen Gesamtetat von rund 18 Milliarden Euro bis 2006. Man solle, sagt er, von den vorhandenen Embryonen Gebrauch machen, denn da liege für die meisten Bürger ein akzeptabler "Ausgleich zwischen dem Risiko des Abdriftens und dem Interesse der Forschung an neuen Therapien". Mit "Abdriften" meint Busquin die europaweit geächtete Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken. Das Verbot des reproduktiven Klonens ist ohnehin festgezimmert in der Grundrechtecharta der Gemeinschaft. Busquin ächtet auch das so genannte therapeutische Klonen: "Nicht alles, was wissenschaftlich möglich oder machbar ist, ist auch wünschenswert." Entsprechend schließen die Brüsseler Regeln im sechsten Rahmenprogramm für Forschung jegliche Mittelvergabe für das Klonen aus, "und sei es auch für therapeutische Zwecke".

Dabei beruft sich der Kommissar gern auf den von ihm selbst geschaffenen Ethikrat. Zu dem elfköpfigen Gremium zählt auch Ernst-Ludwig Winnacker, der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Den Vorsitz in dieser Beratergruppe führt der Pariser Genetiker Axel Kahn. Der erklärte im Dezember das therapeutische Klonen zu einem wenig realistischen Projekt. Skepsis also, nach prinzipieller Ablehnung klingen Kahns Worte jedoch nicht.

Orkan im EU-Parlament

Die Europäer folgen dem US-Vorbild allerdings nicht in allem: Eine zweigeteilte Forschungswelt, hie privat und frei von Restriktionen, dort öffentlich finanziert und strikten Regeln unterworfen, findet weder bei Busquin noch bei Kahn Gnade. Hingegen halten sie ein europäisches Zentralregister für Stammzelllinien für geboten. Schon "in Kürze".

Grundsätzlich fördert die EU Stammzellforschung. In den vergangenen vier Jahren schüttete sie für 15 Projekte 27,4 Millionen Euro aus. Doch hierbei wurden bislang nur Zellen aus Nabelschnurblut, abgetriebenen Föten oder von Erwachsenen gewonnen. Unstrittige Verfahren, sieht man von Irland mit seinem Abtreibungsverbot ab. Das Parlament forderte 1998 vergeblich, dass "wegen der unterschiedlichen Auffassungen innerhalb der Union über die ethischen Probleme ... keine verbrauchende Embryonenforschung" erlaubt werden solle.

Nun ist es mit der Beschränkung vorbei. Die bisherigen Projekte genügten nicht, mahnt Axel Kahn, ganz auf der Linie der Kommission. Im Lichte neuer Befunde müsse die Forschung auf embryonale Stammzellen ausgedehnt werden. Das dürfe nicht geschehen, entgegnet Peter Liese, Arzt und CDU-Abgeordneter im EU-Parlament. Der Deutsche gehört zu den entschiedenen Gegnern einer Finanzierung der Embryonenforschung. Liese macht allenfalls eine Ausnahme bei der Forschung mit vorhandenen embryonalen Stammzelllinien.

So kritisierte er auch Mitte Dezember Philippe Busquin bei der Suche nach EU-kompatiblen Regularien für das heikle Forschungsfeld: Als der Kommissar zu einer großen Konferenz zum Thema einlud - 600 Experten kamen nach Brüssel -, monierte Liese die angeblich zu forschungsfreundliche Referentenauswahl. "Eher Propaganda als pluralistische Diskussion!", wetterte der Deutsche. Der Berichterstatter des Brüsseler Info-Dienstes Europolitique erlebte die Mammutveranstaltung jedoch anders: "Ein ziemlich breit gestreutes Publikum, gleichwohl ein Übergewicht aus den katholischen Milieus." Den Ton im Saal hätten die Gegner bestimmt. Wie auch immer, Busquin bekam zu spüren, wie zerrissen die europäische Öffentlichkeit über die embryonale Stammzellforschung ist, wie steinig der Weg zum Konsens sein wird.

Stürmisch und sogar wetterwendisch ist auch die Stimmung im Europaparlament. So wurde Mitte November zunächst der so genannte Caudron-Bericht durchgewunken und damit das EU-Forschungsprogramm, freilich in erster Lesung: ja zur Forschung an Stammzellen. Allerdings sollten laut Änderungsantrag der Parlamentarier adulte Stammzellen "vorrangig berücksichtigt werden". Gestattet wird auch die Arbeit mit überzähligen Embryonen bis zum 14. Tag - sofern die Mitgliedsstaaten das wollen und erlauben.

Das klingt weise. Doch nur zwei Wochen später entfachte ein weiterer Bericht über die ethischen Folgen der Humangenetik einen Orkan. Über 600 Zusatzanträge (das Parlament zählt 626 Abgeordnete!) wurden in den Ausschüssen, rund 230 im Plenum debattiert. Am Ende vermochten der Italiener Francesco Fiori von der Berlusconi-Partei Forza Italia und sein Mitstreiter Peter Liese den eigenen Bericht nicht mehr zu erkennen - und stimmten dagegen. Das hohe Haus war erschöpft und entsetzt über das eigene, fruchtlose Tun. "Lauter Zufallsmehrheiten", beklagt sich rückblickend der Abgeordnete Robert Goebbels, Sozialist aus Luxemburg und langjähriger Wirtschaftsminister seines Landes. "Im Parlament fanden sich auf der einen Seite Optimisten, Liberale, Sozialisten, britische Konservative oder holländische Christdemokraten zusammen", erinnert er sich, und auf der anderen Seite standen die Wissenschaftspessimisten, "eine einmalige Allianz von den äußersten Rechten über die Antiglobalisierungslinken und alle Grünen bis zur deutschen Sozialdemokratie". Keine Sternstunde des Parlamentarismus also, aber sicher ein Hinweis auf die Grenzen einer Gesetzgebung auf europäischem Niveau.

Ethik als Kind des Marktes

Wie geht es weiter im Europaparlament? Goebbels zuckt mit der Schulter und erinnert daran: Die Gesundheitspolitik - und darum geht es durchaus bei der Suche nach neuen Therapien für Parkinson, Alzheimer oder Diabetes - sei nach dem Buchstaben der EU-Verträge gar nicht Brüssels Sache, "die bleibt nationale Angelegenheit". Was aber hat dann überhaupt Kommission oder Parlament mit der Ethik in der Forschung an embryonalen Stammzellen zu schaffen? Geld verteile die Kommission nur auf Anfrage, betonen Busquins Mitarbeiter, das meiste bleibe Ländersache. Eine Meinung darf sich das Parlament gewiss bilden: Aber wächst daraus überhaupt Macht? Wie weit reicht und worauf beruht die?

Die Antwort klingt sehr pragmatisch und ernüchternd: Letztlich ist die Bioethik-Debatte in Brüssel, die europäische Biopolitik, ein Kind des gemeinsamen Binnenmarktes. Sollten die Forscher eines Tages neue Heilverfahren entwickeln, müssen sich diese in die Regeln der Gemeinschaft einfügen. Im Alltag wird das bedeuten: Bei den Verfahren muss der Verbraucherschutz grenzüberschreitend garantiert werden. Die Regularien, etwa für die Zulassung neuer Medikamente, haben die Rechte für alle EU-Bürger und Unternehmen zu sichern. Und die Forscher sollen, darin sind sich im Prinzip Mitgliedsstaaten, EU-Kommission und Parlament einig, europaweit Patentschutz erhalten.

Genau darauf zielt die Biopatent-Richtlinie der EU-Kommission von 1998. Sie bleibt in manchen Ländern, aber auch im Europaparlament umstritten, Gesetz ist sie bislang nur in Dänemark, Finnland, Großbritannien und Irland: Die Richtlinie ermögliche Erfinderschutz für Gene, sagen die Kritiker; nein, sie erlaube ein solches Patent nur in Verbindung mit einem technisch neuen Verfahren, erklärt die Kommission.

Der Europäische Gerichtshof musste den Streit schlichten. Die Luxemburger Richter verdeutlichten im Oktober, dass tatsächlich nur die Kopplung mit neuen Verfahren ein Patentrecht verdient. Verboten bleibt, "dass der menschliche Körper in den verschiedenen Stadien seiner Bildung und seiner Entwicklung eine patentierbare Erfindung" wird. Von Stammzellen war bei diesem Verfahren allerdings nicht die Rede. Angesichts solcher Entscheidungen ist jedoch sicher, dass auch künftige Therapien aus der Stammzellforschung über die Biopatent-Richtlinie europaweit geschützt werden - egal, wie einzelne Mitgliedsländer zur Embryonenforschung stehen.

Trotz aller Widersprüche, etwa zwischen der Kommission, die eher forschungs- und patientenfreundlich auftritt, und dem Parlament, wo Bedenken, Einwände und Ängste die Stimmung prägen - allmählich schälen sich auf europäischer Ebene doch einige gemeinsame Perspektiven heraus.

Erstens: Stammzellforschung "kann" aus europäischen Geldern finanziert werden. Ob sie auch unterstützt wird, müssen die Mitgliedsstaaten entscheiden. Die bewegen sich vorsichtig in Richtung der Forscher.

Zweitens: Forschung an adulten Stammzellen hat Vorrang, an Embryonen bleibt sie auf die Zeit bis zum 14. Entwicklungstag beschränkt. Das geht den Gesetzgebern in Deutschland, Österreich oder Irland zu weit, hingegen fordert der französische Premierminister Lionel Jospin, die heimischen Paragrafen auch daraufhin zu prüfen, ob sie die internationale Wettbewerbsfähigkeit der eigenen Forscher schwächen.

Drittens: Das Klonen sowie die Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken bleiben tabu.

Vielleicht ist es noch zu hochgegriffen, von einer aufkommenden europäischen Ethik zu reden. Doch zumindest eine Gemeinschaft der gemeinsamen Werte zeichnet sich ab.

 
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