H O C H S C H U L R E F O R M Auf die freie Wildbahn geschickt

Kahlschlag: Wie das Bundesbildungsministerium die Zukunft von jungen Wissenschaftlern aufs Spiel setzt

Am Anfang steht eine Missgeburt. Der Berg des Bundesbildungsministeriums kreißte und gebar den Juniorprofessor. In einer atemraubenden Duplizität der Ereignisse vereinigt die vorgeblich neue Hochschulposition sämtliche Fehler des gescheiterten und längst aufgegebenen Assistenzprofessors der 68er. Psychoanalytiker könnten von einer zwangsneurotischen repeat performance sprechen: dasselbe hohe Lehrdeputat wie Vollprofessoren, acht Wochenstunden unmittelbar nach der Promotion, Beurteilung zahlreicher Examensarbeiten, Studentenberatung, Gremienarbeit; auch eigene Forschung - aber wann? Nachts statt Liebe vielleicht noch ein wenig Wissenschaft? An diesem 15-Stunden-Tag sind schon weiland die Assistenzprofessoren gescheitert. Die neue Regelung ist zudem extrem frauenfeindlich, da sie die Dreifachbelastung durch Wissenschaft, Kinder und Haushalt unerträglich vermehrt. Zeit zur wissenschaftlichen Weiterqualifikation gibt es nicht. Doch nur mit einem neuen Forschungsprojekt soll auch der Juniorprofessor Aussichten bei seiner Bewerbung um eine C-3- oder C-4-Professur besitzen.

Um dem im Vergleich mit Assistenten und wissenschaftlichen Mitarbeitern fahrlässig benachteiligten Juniorprofessor dennoch den Karriereweg freizuschaufeln, geht das mit knapper Mehrheit vom Bundesrat verabschiedete, im Januar in Kraft gesetzte, wenngleich vom Bundespräsidenten noch nicht unterschriebene 5. Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (vor allem in § 57) so vor: Es schaltet Tausende von jungen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen aus dem Wettbewerb um die begehrten Lebenszeitprofessuren, aber auch um attraktive Projektstellen kurzerhand aus. Denn sie alle dürfen, vom Promotionsbeginn ab gerechnet, nicht mehr als exakt zwölf Jahre (sechs bis zur Promotion, sechs danach) hinter sich gebracht haben, ganz gleich ob als Stipendiaten, wissenschaftliche Hilfskräfte oder Mitarbeiter, Assistenten oder Privatdozenten. Dann senkt sich das Fallbeil: Massenentlassung, akademischer Exitus, ab in die freie Wildbahn, wo die Arbeitslosigkeit sie erwartet. Die "vorzügliche" Lösung bedeutet für all jene, die bisher noch keine unbefristete Stelle gefunden hatten, dass die Arbeit in einem der zahlreichen von den Stiftungen und der DFG geförderten Projekte explizit ausgeschlossen wird. Über Nacht sind daher Tausende von Privatdozenten, Assistenten, wissenschaftlichen Mitarbeitern von diesem faktisch verhängten Berufsverbot betroffen - durchweg ein hoch spezialisierter, hoch kompetenter Nachwuchs, der aber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine äquivalenten Positionen finden kann. Naturwissenschaftler mögen dort noch gelegentlich Glück haben, Geistes- und Sozialwissenschaftler, gegen die das Ministerium seine eklatante Intellektuellenfeindschaft weiter hegt, aber nicht.

Pragmatisch klug und liberal wäre es gewesen, das zweite Qualifikationsverfahren nach der Promotion der Autonomie der Fachdisziplinen zu überlassen. Die einen akzeptieren dafür längst mehrere Forschungsaufsätze in angesehenen Zeitschriften mit hohen impact points. Die anderen befürworten aus guten Gründen weiterhin die Habilitation, das in Amerika unverzichtbare second book. Statt der belebenden Konkurrenz, welche freilich die Juniorprofessur einer direkten Bewährungsprobe ausgesetzt hätte, folgt jetzt der Kahlschlag. Die vermeintlich lachenden Genießer der neuen Monokultur bedürfen aber offenbar einer massiven Hilfeleistung. Mit unübertrefflicher Direktheit hat ein Ministerialbeamter erklärt: Um den Juniorprofessoren zum Erfolg zu verhelfen, müsse man die bereits qualifizierte vorhergehende Generation "leider verschrotten" (zitiert nach Ulrich Herbert, Süddeutsche Zeitung vom 9. Januar 02). Das Wort geht über schnoddrige Realitätsferne am grünen Tisch weit hinaus, es erinnert fatal an die menschenfeindliche Sprache des Reichssicherheitshauptamtes. Die "Arroganz der Macht" zur Verschrottung als neumodische Variante sozialdemokratischer Bildungspolitik? Wer bisher geglaubt hatte, dass dieses Gesetz mit heißer Nadel genäht und deshalb seine soziale Konsequenz offenbar nicht genügend beachtet worden sei, wird durch die perfide Offenherzigkeit dieses Eingeständnisses und die Nonchalance, mit der die Welle von unvermeidbaren "Härtefällen" akzeptiert wird, eines Besseren belehrt.

Wie unbekümmert der Entscheidungsprozess vorangetrieben worden sein muss, enthüllt schon die Tatsache, dass offensichtlich niemand die auch nur annähernd genaue Zahl dieser "Härtefälle" rechtzeitig bei den Hochschulen ermittelt hat. Haben die Experten, Berater, Beiräte von Frau Bulmahn - gab's unter ihnen überhaupt genug promovierte Kenner des universitären Innenlebens? - wirklich alles nur abgenickt?

Es ist beklemmend, dass der Protest so spät, von den Älteren zu zögerlich kommt. Haben wir nicht die Betroffenen rechtzeitig vor den Fährnissen ihrer "Wissenschaft als Beruf" gewarnt, aber sie dann doch nach strengen Leistungskriterien wegen ihres hervorragenden intellektuellen Talents und ihrer Lehrbegabung so gut wie möglich gefördert? Waren zur materiellen Absicherung nicht ebenjene Stipendien, Hilfskraft-, Mitarbeiter-, Assistenten-, Dozentenstellen willkommen, die jetzt als tückische Negativposten aufgeführt werden? Gibt es nicht eine Fürsorgepflicht, die uns zum Protest verpflichtet? Wo bleibt die Empörung des Hochschulverbandes und der Fakultätentage, der Universitäten, Fakultäten und wissenschaftlichen Fachverbände? Wo ist der Jurist, der den Gang nach Karlsruhe einleitet, um prüfen zu lassen, ob solch ein Berufsverhinderungsgesetz grundgesetzkonform ist?

Strukturell entscheidend ist jedoch das künftige Riesenloch im Personalaufbau der Hochschulen und hochkarätigen Forschungsprojekte. Wird die Exklusionspraxis, die das Gesetz legitimiert, tatsächlich exekutiert, fehlen der Wissenschaft alsbald mehrere Generationskohorten, die neuartige Gesichtspunkte, eigene Forschungsinteressen, frische Perspektiven mitbringen und die Routine des Establishments produktiv infrage stellen. Ist es wirklich unbekannt, worin das Geheimnis auch der deutschen Hochschule liegt? Dass sie durch den kontinuierlichen Zustrom dieses belebenden Nachwuchses, der noch nie eine von Risiken befreibare Aufstiegsphase vor sich hatte, ihre Regenerations- und Innovationsfähigkeit bewahrt hat! Das vom rot-grünen Gesetzgeber gerissene Loch ist daher in der Tat, wie eine vergleichende Bildungsstudie demnächst ermitteln würde, optimal dafür geeignet, die künftige deutsche Pisa-Universität zu schaffen: Einbruch des Leistungsniveaus, da Tausende fehlen; Erstarrung des Forschungsstandes, da die Jüngeren nicht mehr gegen den Stachel löcken können; Abwanderung in die USA, da dort stets Talente gesucht werden, mithin das Gegenteil eines wichtigen intendierten Effekts; Abfall der Ausbildungsstandards, da Tausende mit erwiesener Lehr- und Forschungserfahrung eliminiert werden. Alles nur "Panikmache", wie das Ministerium verächtlich kontert? Oder vielmehr Selbstzerstörung als famose Reform verkleidet?

Was tun? Die Lösungen liegen auf der Hand:

1. Wer die Massenuniversität bejaht, muss dem amerikanischen Vorbild folgen, denn die Fiktion der Humboldtschen Gelehrtenvereinigung ist längst passé. Also: ein vierjähriges Studium, am Ende Staatsexamen, Diplom oder B. A., danach zehn Prozent in die forschungsintensiven Magister- und Promotionsstudiengänge. Damit wäre das Problem der exzessiven Studienzeit gelöst. Viele von uns haben das jahrzehntelang gefordert, vergebens. Lieber lässt man Hunderttausende zum Park- und Vergeudungsstudium zu, um den Arbeitsmarkt zu entlasten.

2. Konkurrenz in der zweiten Qualifikationsphase weckt Energien. Der spätabsolutistische Paternalismus, der Jüngere mit einer angemaßten Sicherheitsgarantie vor dem Leben als Projektwissenschaftler (intellektuell befriedigend und mit respektablem Einkommen) bewahren will, gehört in den Orkus. Es ist keine Aufgabe des liberal-demokratischen Staates, die "Glückseligkeit seiner Untertanen" zu erzwingen. Vielleicht riskiert das Gängelungsministerium eine Abstimmung, wie Nachwuchswissenschaftler Projektarbeit, vor der sie bewahrt werden sollen, heute beurteilen? Willkommen wäre überdies ein Dementi des Gerüchts, dass jene Juniorprofessoren, die nach sechs Jahren keine Dauerstellung gefunden haben, notfalls "entfristete" Stellen erhalten sollen, sodass ohne Leistungskontrolle die Lebenszeitprofessur an die beati possidentes verschenkt würde.

3. Forschung im Projektverbund ist längst unverzichtbar. Das hart eingespannte Universitätspersonal allein kann den Anforderungen nicht mehr gerecht werden. Statt Projektarbeit zu diskriminieren, sollte sie großzügig gefördert werden. Es ist nicht ehrenrührig, langjähriger Mitarbeiter eines attraktiven Großprojektes zu sein. Geboten ist allerdings auch eine Flexibilisierung des Stiftungsrechts. Unsere Stiftungen würden, wie die amerikanischen, dem Projektleiter bereitwillig seine Finanzmittel überweisen, da sie in ihm keinen prädestinierten Hochstapler auf dem Sprung in die Karibik vermuten. Aber nein, sie müssen das Geld an Körperschaften des öffentlichen Rechts, gewöhnlich an die Hochschulen, überweisen. Dieses Relikt des Obrigkeitsstaates gehört beseitigt.

4. Nötig ist die Neuauflage des so genannten Fiebiger-Hilfsprogramms, um mit zeitlich begrenzten Übergangsstellen die Spitzenkräfte für die Hochschulen aufzufangen. Die guten Erfahrungen sprechen für eine großzügige Wiederholung.

5. Und, last, but not least, sind klare Präferenzentscheidungen in einem Land nötig, das von der Innovationskraft und Leistungsfähigkeit seiner Wissenschaften abhängig ist. Auf die Chimäre einer "kostenneutralen" Reform muss endlich verzichtet werden, je früher, desto besser. Bereits eine maßvolle Umleitung aus den überreichlich gefüllten Subventionstöpfen, zum Beispiel mit den Milliarden für die Agrarwirtschaft, würde die meisten Probleme der Hochschulen und ihres wissenschaftlichen Nachwuchses lösen. Die Entscheidung für die Zukunft wäre gefallen.

 
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