Essay Rechtlos im Niemandsland
Die Gefängniskäfige von Guantánamo, Flüchtlingslager in Australien und anderswo zeigen: In der Weltgesellschaft entstehen Nischen der Rechtlosigkeit. Dem Menschen bleibt dort nur das nackte Leben.
Das Flüchtlingslager Woomera, in der Wüste Südaustraliens gelegen, ist ein "Höllenloch". Wem die Flucht aus dem Lager gelingt, der wird in der Hitze verdursten. Für die Bearbeitung der Asylanträge lassen sich die australischen Behörden Zeit, viel Zeit, manchmal Jahre. Ob die Zwangsinternierung der "Angeschwemmten", darunter viele Kinder, internationales Recht verletzt, ist umstritten. Das Rote Kreuz äußerte "große Besorgnis" über die Behandlung der "Illegalen". Nachdem die Flüchtlinge vor zwei Wochen in den Hungerstreik getreten waren, sich den Mund zugenäht und mit Selbstmord gedroht hatten, lenkte die australische Regierung ein. Nun sollen die "Illegalen" verlegt werden.
In Italien fordern konservative Politiker, die Küstenpolizei solle Schusswaffen gegen Flüchtlingsboote und "Illegale" einsetzen. Die katholische Kirche erinnert daran, dass Flüchtlinge Menschen seien. Auch die Flüchtlinge in der spanischen Enklave Ceuta in Nordmarokko sind in den Augen des Gesetzes Nobodys, Illegale, Staatenlose. Nicht alle wurden in ihrer afrikanischen Heimat politisch verfolgt; zurücktreiben können die spanischen Behörden die Flüchtlinge nur, wenn sie deren Herkunftsländer kennen. Als Rechtlose, ohne Papiere, nach Marokko abgeschoben, drohen den Flüchtlingen Misshandlungen.
Strittig ist auch der rechtliche Status der Taliban- und Al-Qaida-Gefangenen auf dem amerikanischen Stützpunkt Guantánamo in Kuba. Die amerikanische Regierung betrachtet sie als "ungesetzliche Kämpfer", eine Rechtsformel, die aber die Genfer Konvention gar nicht kennt. Laut US-Justizminister Ashcroft "diskutiert" die Regierung noch, wie die Al-Qaida-Kämpfer rechtlich zu behandeln sind. Als Kombattanten der Taliban? Als Terroristen, die von einem (völkerrechtswidrigen) Militärtribunal abgeurteilt werden? Als Kriegsgefangene, die nach dem Ende der Kriegshandlungen sofort freizulassen wären? Bis zur Klärung werden die gewaltbereiten Gefangenen der Weltöffentlichkeit mit Ketten, schwarzen Brillen und verstopften Ohren vorgeführt: als rot verhüllte Körper in engen Käfigen, zwischen Recht und Unrecht, Land und Meer.
Das sind keine Einzelfälle. Überall, auch am Wohlstandsgürtel des weltweiten Westens, wuchern rechtliche Dunkelzonen, in denen der Übergang zwischen legal und illegal, Rechtlosigkeit und Unrecht gleitend ist. In einigen Niemandsländern haben Menschen nicht einmal das Recht, Rechte zu haben. Rechtsfreie Räume entstehen vor allem in Gebieten, wo der Terror des Krieges und der Horror des Friedens nicht mehr zu unterscheiden sind: in den no go areas Afrikas, in all den innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Dauerkonflikten, an den Rändern zerfallender Nationen.
Bloß ein Körper. Ein Nichts
Ob in den unklaren Zwischenzonen jemand als Mensch oder als überflüssiger Körper behandelt wird, hängt oft nur am seidenen Faden des Rechts und seiner Durchsetzung. Die Frage aber, welches Recht zur Anwendung kommt, unterliegt der Willkür des lokalen Souveräns. Im Zweifelsfall ist eine Kiste mit chinesischen Bohnen durch die "Lex Mercatoria", das eng geknüpfte Netz internationaler Rechtsbeziehungen, besser geschützt als ein Schiff mit Flüchtlingen, das aus den schwarzen Löchern der Weltgesellschaft auftaucht und "nach Fremdeinwirkung" auf hoher See für immer verschwindet. Während Warenströme weltweit von einem faszinierenden Regelwerk kanalisiert sind, bleibt Menschen in den Indifferenzzonen des Rechts nur das "nackte Leben". Streng genommen sind auch die "Illegalen" Träger von Menschenrechtstiteln; faktisch besitzen sie nur ihre Rechtlosigkeit. Die Bemerkung des amerikanischen Justizministers Ashcroft, die Regierung "diskutiere noch" darüber, welches Recht in Guantánamo zur Anwendung komme, ist eine präzise Definition für die neue Indifferenz des Rechts. Souverän verfügt die lokale, mit sich selbst "diskutierende" Macht über Ausnahmezustand und Rechtszustand. Es gilt das Recht, das im Augenblick der Entscheidung gesetzt wird. Bis dahin haben die Gefangenen nur ihr Leben; sie werden das sein, was der jeweils gewählte Rechtsbegriff aus ihnen macht. In wessen Namen auch immer, auch im Namen der "unendlichen Gerechtigkeit".
Warum die Rechtlosigkeit in die alten Räume des Rechts zurückkehrt, warum immer öfter das "bloße Leben" der "nackten Macht" gegenübersteht, dafür wird in diesen Tagen oft das Werk des italienischen Philosophen Giorgio Agamben bemüht. Sein 1995 veröffentlichtes Werk Homo Sacer, das Ende Februar endlich in deutscher Übersetzung im Suhrkamp Verlag erscheint, ist in der Tat ein Schlüsselwerk für die Kritik an der Ambivalenz des Rechts. Agambens provozierende These lautet, dass die Rückkehr der Rechtlosen keine Erscheinung der Gegenwart ist. Schon in der Geburtsstunde des Rechts, in der Antike, sei eine Unterscheidung eingeführt worden, die noch heute ihre verhängnisvolle Wirkung entfalte: die Unterscheidung zwischen dem bloßen Dasein und der politischen Existenz, die Unterscheidung zwischen dem rechtlosen Kreatürlichen (zoe) und dem guten Leben (bios). Schon die Antike hat die Person in die Gemeinschaft eingeschlossen, indem sie, wiederum in einem politischen Setzungsakt, ihren Körper als "bloßes Leben" exkommuniziert. Weil der politische Einschluss in die Gemeinschaft auf einem simultanen Ausschluss beruht, ist die Rechtlosigkeit in das Recht schon eingebaut.
Agambens Pointe liegt auf der Hand. In dem Augenblick, wo das Recht ausgesetzt und von der Person "abgezogen" wird, bleibt der bloße Körper zurück. Er ist ein Nichts, eine alphabetisierte Biomasse, die einen Menschen zu nennen die Mühe nicht lohnt.
Heute, in den rechtsfreien Zwischenräumen der globalisierten Moderne, kehrt die antike Figur zurück. Der Flüchtling, der von Schleppern an den Strand geworfen wird oder im Tiefkühlcontainer erstickt, ist der Wiedergänger des Homo sacer; jener infame und verworfene Mensch, der eine Gesetz- und Rechtlosigkeit verkörpert, die im Herzen des "abendländischen Rechts" immer schon angelegt war.
Folgt man Agambens suggestiven Beschreibungen, dann ist der Abgrund zwischen Recht und Gerechtigkeit nicht zu überbrücken. Alles Recht scheint unendlich weit von jeder Gerechtigkeit entfernt, wobei dann und wann aus dunklem Grund eine mysteriöse Gewalt aufsteigt, die sich über den Erdball wälzt und Ströme von Flüchtlingen hinterlässt, unlawful combatants, Gestrandete und Rechtlose - das Treibgut der globalisierten Moderne.
Und doch, es gibt nicht nur die Exklusion durch das Recht. So bestechend Agambens Analysen auch sind, so dürfen sie nicht den Blick auf die sozialen Verwerfungen der Weltgesellschaft trüben - auf eine Ungerechtigkeit, die selbst hartgesottene Systemtheoretiker aus der Fassung bringt. Dieser Weltgesellschaft hat der Soziologe Niklas Luhmann schon vor Jahren eine unerbittliche Diagnose gestellt. Luhmann zeigte, dass unsere alten Unterscheidungen zwischen moderner und vormoderner Welt in die Irre führen. Denn auf der ganzen Welt, zwischen Kapstadt und Rio, Vancouver und Wladiwostok habe sich das eine Gesetz der Modernisierung, die eine funktionale Logik durchgesetzt und dabei die alten Hauswirtschaften aufgelöst. Überall sei ein dichtes Netz aus gegeneinander differenzierten "Funktionssystemen" ausgespannt - Arbeits- und Bildungs-, Wirtschafts- und Rechts-, Gesundheits- und Kultursystem.
Luhmanns Schlussfolgerung ist dramatisch. Während fast die gesamte Weltbevölkerung auf Gedeih und Verderb von den Funktionssystemen abhängig ist, vor allem von den individuellen Chancen auf dem Markt, wird einem großen Teil der Zutritt zu einzelnen Systemen verweigert - zu den politischen, rechtlichen und ökonomischen Errungenschaften der Moderne. Wer nur aus einem System, etwa der Schulbildung, ausgegrenzt wird, dem bleiben auch alle anderen verschlossen. "Keine Arbeit, kein Geld, kein Ausweis, keine stabilen Intimbeziehungen, kein Zugang zu Verträgen und gerichtlichem Rechtsschutz, keine Möglichkeit, Wahlkampagnen von Karnevalsveranstaltungen zu unterscheiden, Analphabetentum und medizinische wie auch ernährungsmäßige Unterversorgung."
Wenn es so ist, wenn die ganze Welt dem einen Gesetz der Modernisierung unterliegt, dann sind die Dunkelzonen von Armut und Rechtlosigkeit nicht das Außen der Weltgesellschaft, sondern deren innere Peripherie. Dann kommen die Flüchtlinge nicht als Fremde aus einer anderen Welt, sondern aus den äußeren Innenräumen einer durchgesetzten Weltgesellschaft, die Menschen in ihr System einschließt - und zugleich einen großen Teil wieder ausgrenzt. Das ist derselbe Mechanismus, den Agamben für das Recht aufzeigt: Während im "Inklusionsbereich Menschen als Personen zählen, scheint es im Exklusionsbereich nur auf ihre Körper anzukommen." Aus der kalten Sicht der kapitalistischen Weltgesellschaft handelt es sich um reine "Surplus-Populationen" (Hauke Brunkhorst), um funktional überflüssige, entbehrliche Subjekte.
Dass diese Verwerfungen von neuen Deregulierungsoffensiven aus der Welt geschafft werden, dass mit der ökonomischen Integration auch die rechtliche zu bewerkstelligen ist - dies glauben ja nicht einmal die Spitzenfunktionäre des Weltwirtschaftsgipfels. Doch selbst wenn es gelänge, durch ein Weltbürgerrecht die rechtsfreien Räume zu "schließen", so bliebe immer noch das Problem dramatisch wachsender Ungleichheit und sozialer Auflösung. Für beides sind die Akteure nicht in Sicht. Ein Internationaler Strafgerichtshof, der den Menschenrechten "Nachachtung" verschafft, würde sich ohnehin nur der "schwersten Fälle" annehmen - das Verhalten der australischen Regierung, die Käfighaltung von Gefangenen, die "Maßnahmen" der italienischen Küstenpolizei und die Abschiebepraxis auf dem Frankfurter Flughafen wären nicht darunter.
Amerikanischer Universalismus?
Fast scheint es, als sei mit den neuen Formen entstaatlichter Kriege gleich beides, sowohl ein kosmopolitischer Rechtszustand wie auch eine gerechtere Ökonomie, wieder in weite Ferne gerückt. Dabei hätte eine Weltgesellschaft, die ihren Namen verdient, das zu leisten, was dem Nationalstaat erst nach jahrhundertelangen blutigen Kämpfen gelungen ist. Sie müsste in ihren rechtsfreien Räumen den "Naturzustand" beenden und transnationale Institutionen schaffen, die nicht nur als Papiertiger ihr Dasein fristen und die einflussreich genug sind, um das unbeschreibliche Gerechtigkeitsgefälle der Weltwirtschaftsordnung zu mindern. Aber dafür müssten die Vereinigten Staaten, die ja mit normativem Anspruch, im Namen von Freiheit und Demokratie, Kriege führen, auf ihre Supermachtsattitüden verzichten und einen Universalismus befördern, der nicht nur ein amerikanischer ist.
Solange die Aussichten dafür trübe sind, solange Europa nicht über den eigenen Tellerrand schaut und ein politisches Gegengewicht bildet, bleibt nur der Gerichtshof der Weltöffentlichkeit: jener skandalisierende Appell an das Unrechtsgefühl der Völkergemeinschaft, der sich immer noch auf die berühmte Formel Immanuel Kants berufen kann, wonach eine "Rechtsverletzung an einem Platz der Erde an allen gefühlt" wird.
- Datum 31.07.2006 - 04:44 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 07.02.2002 Nr. 07
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