Ärger mit Mix-Power
E.on-Werbung beschäftigt Konkurrenten - und Gerichte
Nur eine Hand voll Kunden - dafür bescherte das auffällige Marketing E.on einigen Ärger: Der stern spottete über die "penetrante Werbung", die taz titelte in Anspielung auf den E.on-Auftritt der Schauspielerin Veronica Ferres Veronica, der Nepp ist da. Und nordrhein-westfälische Verbraucherschützer warnten vor dem "Blendwerk Mix-Power".
Unangenehmer als Hohn und Tadel sind die Termine bei Gericht, die E.on seine Werbung eintrug. Im August vergangenen Jahres verbot das Oberlandesgericht München E.on eine Werbeaussage für Aquapower. Als "irreführend" beanstandeten die Richter den in einer Broschüre erweckten Eindruck, die Stromkunden seien "aufgrund eines Vertragsabschlusses mit der Beklagten künftig in der Lage, dem Netz ausschließlich umweltfreundlich erzeugten Strom zu entnehmen".
Tatsächlich kommt, rein physikalisch, auch aus der Steckdose eines Aquapower-Kunden der ganz normale Mix: Kohle-, Atom- und Gasstrom - und ein wenig Ökostrom.
Einen zweiten Vorstoß gegen ähnlich lautende Werbeaussagen für E.ons Mix-Power-Strom konnten die Konzernlenker Ende vergangenen Jahres zunächst abwehren. Das kleine E-Werk Ostwürttemberg DonauRies (ODR), eine Tochter der Energie Baden-Württemberg (EnBW), hatte eine einstweilige Verfügung (EV) gegen die E.on-Werbung beantragt. Noch am gleichen Tag liefen in der Karlsruher EnBW-Zentrale die Telefone heiß. Am anderen Ende der Leitung: Vorstände von E.on Energie. Die Karlsruher Energiemanager, damals wegen Schlamperei in ihrem Atommeiler Philippsburg in der Bredouille und deshalb verletzlich, knickten ein - und wiesen ihr Tochterunternehmen in Ellwangen an, den EV-Antrag zurückzuziehen.
Eine einstweilige Verfügung kassierte E.on trotzdem, beantragt allerdings von dem kleinen Hamburger Stromanbieter Hansestrom. Der folgende Rechtsstreit nahm indes einen unerwarteten Verlauf. Schon wenige Tage nach der EV durch das Hamburger Landgericht traf sich Hansestrom-Geschäftsführer Mathias Grau mit einer Abordnung des Konzerns, angeführt von Bernhard Reutersberg, im E.on-Energie-Vorstand unter anderem verantwortlich für Vertrieb, Handel und Systemoptimierung. Nach der Aussprache erklärte Grau überraschend, "dass eine Notwendigkeit für das Erwirken einer einstweiligen Verfügung nicht bestanden" habe. Ende Januar hob das Landgericht nach einer mündlichen Verhandlung die Verfügung gegen die E.on-Werbekampagne schließlich wieder auf - zum Ärger des zweiten Hansestrom-Geschäftsführers Andreas Grigoleit.
Hintergrund: Hansestrom gehört zur Hälfte dem Rechtsanwalt Grigoleit, zur anderen Hälfte dem finnischen Stromkonzern Fortum, dessen Interessen der Geschäftsführer Grau wahrnimmt. Nun spekuliert die Branche, welch zarte Bande zwischen Fortum und E.on womöglich Graus Kompromissbereitschaft befördert haben.
Irritiert von den dubiosen Vorgängen in Deutschland, stellte sich auch manch finnischer Beobachter diese Frage. "Sind größere Geschäfte im Spiel?", hieß es Anfang Januar in einer finnische Zeitung. Tatsächlich hat E.on im Herbst vergangenen Jahres der finnischen Stadt Espoo 34 Prozent des Energieversorgers Espoon Sähkö abgekauft. Weitere Anteile, gut ein Viertel von Espoon Sähkö, hält Fortum - und für die, so Insider, könnte sich E.on ebenfalls interessieren.
- Datum 21.02.2002 - 13:00 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 09/2002
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