Aufstand der Amtsschimmel

Wie Beamte der Bundesregierung ein Gesetz zur Korruptionsbekämpfung verhindern

Soll niemand sagen, Politiker seien nicht lernfähig. Die SPD hatte sich an das Wort Affäre noch gar nicht richtig gewöhnt, schon lud ihr Generalsekretär Franz Müntefering den Frankfurter Korruptionsfahnder Wolfgang Schaupensteiner vor laufenden Fernsehkameras zum Tête-à-tête in die Parteizentrale. Ihr Thema: Was tun gegen Bestechung und Bestechlichkeit? Den Anlass für das Gespräch lieferte die jüngste Serie an Korruptionsvorwürfen gegen die Genossen von Köln bis Kiel.

Wie groß auch immmer der tatsächliche Anteil Schaupensteiners am Erkenntnisfortschritt der Sozialdemokratie gewesen sein mag, jedenfalls will die SPD noch in dieser Legislaturperiode ein bundesweites Antikorruptionsregister einrichten. Firmen, denen Bestechungsversuche nachzuweisen sind, sollen für drei Jahre von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Auch die Regelungen zum Schadensersatz will die SPD überprüfen, die strafrechtlichen Sanktionen verschärfen. Sogar die Wiedereinführung der umstrittenen Kronzeugenregelung steht auf der Antikorruptionsagenda, die Fraktionschef Peter Struck in der vergangenen Woche in Berlin verkündete. Fast könnte man meinen, der SPD ist es mit dem Kampf gegen die Korruption ernst. Nur ein Vorschlag spielt offensichtlich keine Rolle mehr, obwohl er schon 1998 im rot-grünen Koalitionsvertrag beschlossen worden war und Bundesinnenminister Schily bereits vor anderthalb Jahren einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt hatte: die Informationsfreiheit.

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Das ist verwunderlich. Denn hinter dem sperrigen Titel eines Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) verbirgt sich, nicht nur nach Ansicht der weltweit führenden Antikorruptionsorganisation Transparency International, ein "besonders effektives Instrument der Korruptionsprävention". Das Innenministerium selbst pries seinen eigenen Entwurf im Dezember 2000 als probates "Mittel zur Korruptionsbekämpfung".

Die Idee ist denkbar einfach. Die Bürger sollen grundsätzlich das Recht bekommen, ihren Behörden in die Akten zu schauen. Ob Bauvorhaben, Auftragsvergabe oder Sitzungsprotokoll: "Die Transparenz behördlicher Entscheidungen ist Voraussetzung für die effektive Wahrnehmung von Bürgerrechten", heißt es, sehr engagiert, in der Begründung zu Schilys Gesetzestext. Doch was in den meisten Teilen Europas, allen voran Skandinavien, längst Alltag ist, wäre in Deutschland eine tiefe Zäsur. Denn hierzulande gelten bis heute die Relikte des preußischen Obrigkeitsstaats, das Aktengeheimnis und die Vertraulichkeit der Verwaltung, als oberste Maxime der Behörden.

Um selbst mit gutem Beispiel voranzugehen, stellte das Innenministerium den Entwurf des IFG im vergangenen Sommer sogar ins Internet. Sechs Wochen lang stand er öffentlich zur Debatte

ein ungewöhnlicher Vorgang, ganz im Sinne der angestrebten Transparenz. Die interne Debatte der Regierung verlief leider weniger produktiv. Ein Dreivierteljahr nach Vorlage des Entwurfs, im August 2001, trafen sich die Staatssekretäre der beteiligten Ministerien mit Vertretern der Koalition. "Wenig erquicklich" sei das Treffen gewesen, erinnert sich ein Teilnehmer. "Alle Ministerien fanden die Idee gut, aber keiner wollte Transparenz im eigenen Haus." Seit diesem Treffen ruht das Gesetz, und es sieht so aus, als könnten nicht einmal die jüngsten Aufwallungen der SPD zur Korruptionsabwehr die Informationsfreiheit in Deutschland aus ihrem Dornröschenschlaf wecken. Das Gesetz sei "in der Ressortabstimmung versandet", heißt es. "Wir arbeiten daran", teilt eine Sprecherin des Innenministeriums mit. Ein Termin zur Vorlage im Kabinett sei jedoch "nicht absehbar".

Obwohl Schilys Entwurf in vier von insgesamt vierzehn Paragrafen bereits zahlreiche Ausnahmen vorsieht - etwa für Akten, die Belange des Staatsschutzes berühren, oder Unterlagen mit personenbezogenen Daten -, führen die Vertreter der Ministerialbürokratie immer neue Argumente dafür an, warum gerade in ihrem Bereich die Forderung nach mehr Transparenz nicht zu erfüllen sei. Besonders ausgeprägt ist der Widerstand im Wirtschafts- und Finanzministerium. Ausgerechnet dort, wo es um öffentliche Aufträge und fiskalisches Handeln geht, also in den Bereichen der Verwaltung, in denen Korruption eine Rolle spielt, soll das Gesetz nach dem Wunsch der Minister Müller und Eichel nicht gelten. In einer vertraulichen Stellungnahme des Finanzministeriums, die der ZEIT vorliegt, formuliert der zuständige Referatsleiter lakonisch: "Das IFG soll vor allem der demokratischen Meinungs- und Willensbildung dienen. Dies ist bei fiskalischem Handeln problematisch."

Freiheit ist kein Massengeschäft

Genauso hinderlich wie die inhaltlichen Vorbehalte ist ein eher praktischer Einwand aus dem Hause Eichel. Schilys Entwurf sieht vor, dass Bürger, die von ihrem Recht auf Auskunft und Akteneinsicht Gebrauch machen, dafür eine Gebühr bezahlen müssen. Ausdrücklich hält das Innenministerium aber fest, dass die Gebühren nicht "prohibitiv", also abschreckend wirken dürfen und deshalb nicht kostendeckend sein können. Schily hat dabei die europäische Rechtsprechung auf seiner Seite. Dennoch kontert Sparkommissar Hans Eichel: Das Gesetz müsse sicherstellen, dass die Gebühren "in voller Höhe und kostendeckend erhoben werden". Ein "Totschlagargument", schimpft der innenpolitische Sprecher der Grünen, Cem Özdemir: "Demokratie kostet halt ein paar Euro."

Doch der Widerstand der versammelten Ministerialbürokraten gegen das Gesetz gleicht einem Rückzugsgefecht, zumal auch in Deutschland die Revolution seit einigen Jahren bereits stattfindet. In Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und seit drei Monaten auch im Mutterland der jüngsten Affäre, in Nordrhein-Westfalen, gibt es bereits Informationsfreiheitsgesetze, die den Zugang der Bürger zu den Akten der Länder- und Kommunalverwaltungen garantieren. Die Erfahrungen sind unspektakulär. Der befürchtete Ansturm auf die Ämter ist ausgeblieben. In Berlin verzeichneten die Behörden in den ersten 13 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes 1999 insgesamt 164 Anträge auf Akteneinsicht, eine durchaus überschaubare Größe. Die Kosten, die die Innenbehörde zwischen 1 und 3 Millionen Euro kalkuliert hatte, wurden deutlich unterschritten.

"Informationsfreiheit ist kein Massengeschäft", stellt der Berliner Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka nüchtern und auch ein bisschen ernüchtert fest. Genau wie seinen Kollegen in den anderen Ländern, die die Informationsfreiheit gesetzlich festgeschrieben haben, fällt dem Datenschutzbeauftragten in Berlin die Rolle der Schiedsstelle zu: für den Fall, dass sich Bürger und Behörden nicht über die Herausgabe von Akten einigen können. Bis heute, schreibt Garstka in seinem jüngsten Bericht, sei der Ansatz des IFG, "das das herkömmliche Verhältnis zwischen Offenheit und Amtsverschwiegenheit umkehrt", für alle Beteiligten "gewöhnungsbedürftig".

Die eigentlichen Schwierigkeiten bestünden aber nicht in der Umsetzung, sondern in der grundsätzlichen Ablehnung eines Gesetzes, "das sich von dem althergebrachten Prinzip des Amtsgeheimnisses abwendet und deshalb ein Umdenken in den Amtsstuben erforderlich macht". Ein Umdenken, das in den meisten Bundesministerien noch nicht einmal begonnen hat.

* Weitere Informationen im Internet:

www.zeit.de/2002/15/info-gesetz

 
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