Aufstand der AmtsschimmelSeite 2/2
Freiheit ist kein Massengeschäft
Genauso hinderlich wie die inhaltlichen Vorbehalte ist ein eher praktischer Einwand aus dem Hause Eichel. Schilys Entwurf sieht vor, dass Bürger, die von ihrem Recht auf Auskunft und Akteneinsicht Gebrauch machen, dafür eine Gebühr bezahlen müssen. Ausdrücklich hält das Innenministerium aber fest, dass die Gebühren nicht "prohibitiv", also abschreckend wirken dürfen und deshalb nicht kostendeckend sein können. Schily hat dabei die europäische Rechtsprechung auf seiner Seite. Dennoch kontert Sparkommissar Hans Eichel: Das Gesetz müsse sicherstellen, dass die Gebühren "in voller Höhe und kostendeckend erhoben werden". Ein "Totschlagargument", schimpft der innenpolitische Sprecher der Grünen, Cem Özdemir: "Demokratie kostet halt ein paar Euro."
Doch der Widerstand der versammelten Ministerialbürokraten gegen das Gesetz gleicht einem Rückzugsgefecht, zumal auch in Deutschland die Revolution seit einigen Jahren bereits stattfindet. In Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und seit drei Monaten auch im Mutterland der jüngsten Affäre, in Nordrhein-Westfalen, gibt es bereits Informationsfreiheitsgesetze, die den Zugang der Bürger zu den Akten der Länder- und Kommunalverwaltungen garantieren. Die Erfahrungen sind unspektakulär. Der befürchtete Ansturm auf die Ämter ist ausgeblieben. In Berlin verzeichneten die Behörden in den ersten 13 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes 1999 insgesamt 164 Anträge auf Akteneinsicht, eine durchaus überschaubare Größe. Die Kosten, die die Innenbehörde zwischen 1 und 3 Millionen Euro kalkuliert hatte, wurden deutlich unterschritten.
"Informationsfreiheit ist kein Massengeschäft", stellt der Berliner Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka nüchtern und auch ein bisschen ernüchtert fest. Genau wie seinen Kollegen in den anderen Ländern, die die Informationsfreiheit gesetzlich festgeschrieben haben, fällt dem Datenschutzbeauftragten in Berlin die Rolle der Schiedsstelle zu: für den Fall, dass sich Bürger und Behörden nicht über die Herausgabe von Akten einigen können. Bis heute, schreibt Garstka in seinem jüngsten Bericht, sei der Ansatz des IFG, "das das herkömmliche Verhältnis zwischen Offenheit und Amtsverschwiegenheit umkehrt", für alle Beteiligten "gewöhnungsbedürftig".
Die eigentlichen Schwierigkeiten bestünden aber nicht in der Umsetzung, sondern in der grundsätzlichen Ablehnung eines Gesetzes, "das sich von dem althergebrachten Prinzip des Amtsgeheimnisses abwendet und deshalb ein Umdenken in den Amtsstuben erforderlich macht". Ein Umdenken, das in den meisten Bundesministerien noch nicht einmal begonnen hat.
* Weitere Informationen im Internet:
www.zeit.de/2002/15/info-gesetz
- Datum 04.04.2002 - 14:00 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 15/2002
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