Justiz Unrecht im Namen des VolkesSeite 6/6
Hat der Psychiater die Borderline-Störung etwa erst kurz nach der Urteilsverkündung erkannt? Wäre die Diagnose früher gestellt worden, hätte Amelie niemals als glaubwürdige Zeugin gegolten - jedenfalls nicht ohne eine forensisch-psychiatrische Untersuchung. Im Februar 2002 hob der Bundesgerichtshof gerade ein Urteil des Landgerichts Nürnberg wegen Vergewaltigung auf, weil die Richter nicht berücksichtigt hatten, dass am Opfer - auch hier die einzige Zeugin - Verhaltensauffälligkeiten zutage traten, die auf eine Borderline-Persönlichkeitsstörung schließen lassen. Borderline-Patienten neigen zum Lügen und zum Manipulieren ihrer Umwelt. Auf das, was sie aussagen, ist nach Auffassung der Bundesrichter ohne Klärung kein Verlass.
Amelie war also krank, schwer krank sogar. Zur Zeit der Ermittlung und zur Zeit der Hauptverhandlungen - seit langer Zeit. Denn eine Borderline-Störung, Mischerkrankung zwischen hochgradiger Neurose und Psychose, entsteht nicht in ein paar Wochen. Sie bildet sich, so ist es im Standardnachschlagewerk, dem Handbuch der Borderline-Störungen nachzulesen, in der Kindheit, meist in der frühesten, und bricht nach der Pubertät aus. Einiges spricht für die Erblichkeit dieser Disposition (schon deshalb hätte das Gericht Amelies gewalttätigen Vater untersuchen lassen müssen). Auch sexueller Missbrauch sei nicht selten Ursache dieses Leidens, steht da, ebenso aber körperliche Gewalt gegen das Kind, Vernachlässigung oder der Verlust eines Elternteils. Drei dieser vier Bedingungen erfüllt Amelie: Dass sie misshandelt und vernachlässigt worden ist, steht außer Frage, und darüber hinaus war sie beim Sterben ihrer leiblichen Mutter dabei. Wie nahe Verwandte berichten, erlebte das Kleinkind Amelie mit, wie die Mutter, erste Frau des Adolf S., auf dem Sofa einen schrecklichen Tod starb. Den Diabetes insipidus, an dem sie litt, hatte der Hausarzt nicht erkannt. So verdurstete die 26-Jährige tagelang vor den Augen ihrer Töchter Bianca und Amelie, vier und anderthalb Jahre alt. Welche Szenen mögen sich damals abgespielt haben? Die Mutter der Toten beschuldigte ihren Schwiegersohn Adolf später schmerzerfüllt, er trage Schuld am Tod der Tochter. Was hat Amelie davon verinnerlicht? Auf welchem Wege erfuhr sie, dass die zweite Frau S. nicht ihre wahre Mutter ist? Darüber kann niemand Auskunft geben.
All diese Erkenntnisse gingen an der Strafkammer des Osnabrücker Landgerichts vorbei. Es wurde ermittelt, diagnostiziert, geurteilt, eingesperrt. Kunstfehler um Kunstfehler wurden begangen. Perfekt und auf gewisse Art bewundernswert verhielt sich nur Amelie, die ihre fantastischen Geschichten so genial in die Realität hineinschraubte, bis Lüge und Wahrheit kaum trennbar miteinander verbunden waren. Eine Meisterleistung, die ihr den Sieg eintrug. Einen Pyrrhussieg.
Heute lebt sie irgendwo in Deutschland in einer betreuten Wohngruppe mit anderen psychisch belasteten Mädchen. Sie muss Tabletten nehmen und schreibt manchmal an eine Cousine, wie es ihr geht und dass der Kater ihre Wellensittiche gefressen hat. Bei ihrer Aussage ist sie geblieben. Am 18. Dezember 2001 schreibt sie: "Auch wenn damals die Anzeigen bei Euch Wut, Enttäuschung, Hass, Irritation hervorgerufen haben, vielleicht wäre ohne diese Anzeigen alles noch viel, viel schlimmer geworden, vielleicht hätte mein Vater uns alle umgebracht ..."
Auch der als Vergewaltiger verurteilte Bernhard M. schrieb Briefe aus der Zelle. Zum Beispiel an den Anwalt seines Schwagers: "Machen Sie Adolf klar, dass er an seiner Situation selber schuld hat. Sein Psychoterror hat Amelie veranlaßt, berechtigt Rache zu nehmen und ihn zu Unrecht der Vergewaltigung anzuzeigen! Sie kann genauso gut lügen wie er. Sie hat Angst, die Lüge zurückzunehmen, denn Adolf würde ihr nie verzeihen. Deshalb musste auch ich in den Knast, weil ich ihr die Sache mit Adolf nicht glaubte." Auf seinen Besuchen in der Papenburger Psychiatrie habe Onkel Bernhard mit Amelie über "Gott und Religion" geredet, steht im Urteil, versuchsweise auch über Adolf. Man kann sich vorstellen, wie der fromme Onkel mit der Bibel unter dem Arm auf Amelie einredet: Kind bleib bei der Wahrheit! Der Adolf ist schlimm, aber so was darfst du ihm nicht anhängen. - Er sei als Zeuge vorgesehen gewesen im Verfahren gegen den Vater, sagt Bernhard M. Und sie habe Angst gehabt, dann nicht mehr glaubwürdig zu sein. Dann wäre sie aus dem Paradies der Psychiatrie vertrieben worden, wo sie endlich geliebt wurde, wo sie mit ihren Märchen das Zentrum aller Zuwendung war, hinaus hätte sie müssen, in die hässliche Welt, in die Familienhölle, wo Papa Adolf schon auf Rache sinnt. War das ihr Motiv?
Auch über M. wird geschrieben. So am 7. November 1997 von der Justizvollzugsanstalt Meppen an die Staatsanwaltschaft Osnabrück. Thema: die Prognose. Auffällig sei, schreibt die JVA, "dass Herr M. weiterhin bestreitet, der Täter zu sein". M. halte sich hartnäckig für unschuldig, sei "nicht in der Lage, sein Handeln zu akzeptieren, und kann sich nicht mit der Straftat auseinandersetzen". Deshalb wird von der Anstalt eine vorzeitige Entlassung " nicht befürwortet". M. muss (ebenso wie S.) als uneinsichtiger Gewalttäter seine Strafe bis auf den letzten Tag absitzen. Danach ist er ein gebrochener Mann.
Es gibt später immer wieder Bemühungen, die Verfahren gegen Vater und Onkel neu aufzurollen. Die Revisionen scheitern an der Überforderung der Verteidiger und an der Unachtsamkeit des Bundesgerichtshofs: Anwälte wie prüfende Richter überlesen gravierende Mängel der Urteile, etwa den zwar wiederholt beschriebenen, aber in der Beweiswürdigung ausgesparten Alkoholismus der Hauptbelastungszeugin oder das Durcheinander im Bildmaterial. Ein Wiederaufnahmeantrag im Falle M. misslingt 1999 wegen ungenügender Rechtskenntnisse des Verteidigers. Die Wiederaufnahme ist die schwerste Schlacht in der Juristerei. Der Gesetzgeber hat hier kaum überwindbare Hürden aufgebaut. Völlig neue Tatsachen oder ganz neue Beweise müssen her. Haben sich die Richter dem Urteil nach mit einem Thema - wenn auch inkompetent - schon befasst, ist es nicht mehr neu.
Die Geschichte der Amelie, ihres Vaters und ihres Onkels ist nicht nur die Chronik eines Justizirrtums, sie zeigt auch, in welchem Rechtssystem wir leben. Denn die Strafjustiz soll der Wahrheit verpflichtet sein und gebrochenes Recht wiederherstellen. Dieser Anspruch gründet sich auf das Vertrauen in die Akribie der Polizei und die Verlässlichkeit der Staatsanwaltschaft, auf die Erfahrung von Sachverständigen, auf den Mut und die Hartnäckigkeit der Verteidiger, auf die professionelle Leidenschaft der Richter, alles Erfahrbare zu erfahren, auf die Unbestechlichkeit und die Weisheit ihres Urteils. "Im Namen des Volkes" wird geurteilt, aber die Idee des Volkes vom Recht und sein Glaube an Gerechtigkeit beruhen letztlich auf den Tugenden all jener Menschen, die das Recht verkörpern. Einfalt, Nachlässigkeit, Feigheit, Ignoranz, Selbstherrlichkeit und sozialer Ekel sind dabei nicht vorgesehen. Treten sie aber auf, setzen sie den Mechanismus der Wahrheitsfindung außer Kraft.
Die Menschen, die die Verurteilung von Adolf S. und Bernhard M. verantworten, sind nicht zu sprechen: Der Vorsitzende Richter, seit dem vergangenen Jahr im Ruhestand, beruft sich auf eine Verfügung des Landes Niedersachsen, die Justizangehörigen untersagt, sich gegenüber der Presse zu äußern. Die Glaubwürdigkeitsgutachterin M., die Amelies Behauptungen für bare Münze nahm, will ihren Gutachten nichts hinzufügen. Die Psychiater Dr. C. und Dr. W., die der Opferzeugin psychische Gesundheit bescheinigten, weisen auf die ärztliche Schweigepflicht hin. Und in der Wohngruppe der Amelie selbst meldet sich eine Betreuerin, die die Bitte um ein Interview weiterzugeben verspricht und sich dann nie mehr meldet. Alle schweigen. Schade. Doch das Papier spricht für sie.
- Datum 04.04.2008 - 03:24 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT 19, 2002
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