I N T E R V I E W "Ich betrachte das mit Skepsis"

Regierungsberater Bert Rürup über den Einfluss der Tarifparteien auf die betriebliche Altersvorsorge

DIE ZEIT: Es gibt große Hoffnungen auf eine Renaissance der betrieblichen Altersvorsorge nach Einführung der Riester-Rente und der Novelle des Betriebsrentengesetzes. Teilen Sie diese Erwartungen?

Bert Rürup: Ja! Im Vergleich zur individuellen Privatvorsorge, die nur über sich schrittweise bis 2008 aufbauende Zulagen beziehungsweise einen Sonderabgabenabzug gefördert wird, besteht bei der betrieblichen Altersvorsorge zusätzlich die Möglichkeit der steuer- und beitragsfreien Entgeltumwandlung.

ZEIT: Was bedeutet das?

Rürup: Die betriebliche Altersvorsorge ist somit eindeutig privilegiert, und ich erwarte einen baldigen Push vom Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung und daneben einen generellen Schub für alle "Riester-Renten" von den neu vorgeschriebenen Auskünften der Rentenversicherungsträger an alle Versicherten über die - regelmäßig überschätzte - Höhe der gesetzlichen Rente. Allerdings erfolgt die Wahl des Produktes im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge allein vom Arbeitgeber, und die Verträge unterliegen nicht der Zertifizierung des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen ...

ZEIT: ... und damit nicht den Mindestvoraussetzungen des Zertifizierungsgesetzes mit den dortigen Vorschriften zur Kostenverteilung und den Informationspflichten.

Rürup: Generell wird man aber dennoch sagen können, dass die Förderung über die Zulagen und den Sonderabgabenabzug - sei es in der privaten oder betrieblichen Altersvorsorge - regelmäßig für Kinderreiche oder Geringverdiener günstiger ist, während für Kinderlose und Besserverdienende regelmäßig die Steuer- und Beitragsersparnisse der Entgeltumwandlung attraktiver sind.

ZEIT: Was halten Sie von dem neuen Konzept der Pensionsfonds?

Rürup: Die Besonderheit des Pensionsfonds besteht in dessen Anlagefreiheit. Daher darf in diesem Durchführungsweg eine höhere Rendite erwartet werden. Einen - allerdings problemlos zu beseitigenden - Nachteil hat der Pensionsfonds aber.

ZEIT: Welchen denn?

Rürup: Wenngleich er über die Einstandspflicht des Arbeitgebers für Mindestleistungen in Höhe der eingezahlten Beiträge sowie über den Pensionssicherungsverein - im Gegensatz zur Pensionskasse muss der Pensionsfonds Beiträge an den Pensionssicherungsverein abführen - doppelt gesichert ist, darf er als Leistung nur eine lebenslange Rente anbieten. Um die doppelte Sicherung zu rechtfertigen, aber vor allem um die Chancen der Anlagefreiheit voll nutzen zu können, sollen schnellstmöglich auch nichtversicherungsförmige Leistungen zugelassen werden.

ZEIT: Kritiker klagen, deutsche Pensionsfonds seien eher wie Lebensversicherungen gestrickt und verdienten ihren Namen nicht. Wie stehen Sie dazu?

Rürup: Dieses Argument ist nicht ganz falsch, aber stark überzogen. Pensionsfonds sind keine Investmentfonds, sondern Versorgungssysteme, welche vom Prinzip her das Langlebigkeitsrisiko und auch gegebenenfalls das Hinterbliebenenrisiko absichern sollen. Die lebenslange Rente als Leistung ist sicher eine richtige Antwort auf diese biometrischen Risiken, sie sollte aber nicht die einzige sein. Wie etwa bei Banksparplänen sollten auch bei Pensionsfonds eine gewisse Teilkapitalisierung und Auszahlungspläne zugelassen werden.

ZEIT: Ist es Ihrer Ansicht nach richtig, dass die Tarifparteien bei den neu gegründeten Versorgungswerken in Sachen Altersvorsorge bis hin zu den Anlagerichtlinien einzelner Produkte mitreden?

Rürup: Laut Mitbestimmungsgesetz unterliegt die Verwaltung von überbetrieblichen Versorgungswerken und deren Kapitalanlage nicht der Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Ungeachtet dessen sehen vorliegende Tarifverträge eine gleichwertige Beteiligung der Arbeitnehmervertreter bei der Verwaltung von Versorgungswerken vor. So wird ein Beirat gebildet, der sich aus je drei Vertretern der Gesellschafter und einem mit der Kontrolle beauftragten Dritten zusammensetzt. Dieser Beirat hat Kontrollmöglichkeiten bei der Vermögensanlage, Gestaltung von Pensionsplänen und Anwendung der Anlagegrundsätze. Ganz unmittelbar ist der Einfluss der Tarifpartner beziehungsweise der Gewerkschafter daher nicht. Gleichwohl, auch wenn diese Regelung als Ausfluss eines hohen Maßes an Kooperation und gesellschaftlicher Verantwortung der Tarifpartner interpretiert werden kann, betrachte ich solche Regelungen nicht zuletzt aus ordnungspolitischen Aspekten mit Skepsis.

ZEIT: Was fordern Sie?

Rürup: Auf keinen Fall sollte die Einrichtung eines tariflichen Versorgungswerkes auf Branchenebene mit einer Pflichtmitgliedschaft der Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbunden sein. Jedem Arbeitgeber - einem nichtorganisierten wie einem organisierten - muss das Recht bleiben, seinen - organisierten wie nichtorganisierten - Mitarbeitern auch einen eigenen beziehungsweise einen zusammen mit dem Betriebsrat ausgewählten Pensionsfonds anzubieten.

 
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