Vom Stamme Nimm und GibSeite 3/3
Vielerorts stellen die Kommunen den Tauschzirkeln Räume zur Verfügung. Die Gemeinde Schriesheim an der Bergstraße hat den dort ansässigen Tauschklub sogar eigens ins Leben gerufen. In Witten planen Vertreter der Gemeinde und des Tauschrings eine engere Zusammenarbeit. "Die Kommunen müssen sparen.
Deshalb suchen wir bei der Finanzierung etwa von Stadtteilbüchereien nach neuen Wegen", erklärt Bürgermeister Klaus Lohmann. Die Renovierung eines Jugendhauses kostete die Stadt nicht einen Cent. Mitglieder der Tauschbörse machten die Arbeit, im Gegenzug verzichtet die Gemeinde auf die Miete für den Vereinsraum.
Bislang sind das Einzelfälle. Dass Kommunen nicht viel stärker mit Tauschringen kooperieren, obwohl sie von deren sozialem und umweltpolitischem Engagement profitieren, liegt oft nur an bürokratischen Barrieren. "Das scheitert in der Regel daran, dass die Finanzpolitiker nicht wissen, wie sie Kreuzer oder Batzen verbuchen sollen", sagt Klaus Kleffmann.
Der Expansion des geldlosen Handels steht zudem die Unsicherheit darüber im Wege, wie sich Tauschgeschäfte auf Sozialleistungen, etwa Arbeitslosengeld, auswirken und ab wann die getauschten Dienstleistungen einkommensteuerpflichtig sind.
Damit sie nicht den Stempel der Schwarzarbeit aufgedrückt bekommt, ist die Gib-undnimm-Gemeinde gezwungen, ihre Bedeutung klein zu reden. "Viele Mitglieder sind verunsichert", sagt Elke Conrad aus Witten. Dazu beigetragen hat eine Intervention der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg. Die überwiegend von Wirtschaftsverbänden und Unternehmen finanzierten Wettbewerbskontrolleure klagten gegen einen Tauschhändler aus Halle, der Elektroarbeiten rund ums Haus angeboten hatte. Der Mann sei dazu nicht berechtigt gewesen, weil er nicht in der Handwerksrolle eingetragen war, so die Begründung der Wettbewerbszentrale. Die Folge: ein Strafgeld von 300 Mark.
In den Niederlanden, wo die Bewegung etablierter ist als hierzulande, kann solche Verunsicherung nicht aufkommen. Für Tauschgeschäfte gibt es einen jährlichen steuerlichen Freibetrag von rund 1400 Euro.
- Datum 04.07.2002 - 14:00 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 28/2002
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