In die Falle gelockspitzelt
Karlsruhe fordert Aufklärung über die V-Leute in der NPD. Die Geheimdienste werden nervös. Und ein ehemaliger Staatsschützer erhebtschwere Vorwürfe
Vor dem ersten Einsatz als Verfassungsschutzspitzel ist ein wenig Papierkram zu erledigen. Der Kandidat muss ein paar Bedingungen unterzeichnen, die nicht zuletzt dem eigenen Wohl dienen. Darunter ist diese: "Mir ist bekannt, dass ich über meine Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Verfassungsschutz gegenüber jedermann, auch gegenüber Behörden sowie bei etwaigen Vernehmungen in polizeilichen oder gerichtlichen Untersuchungen Verschwiegenheit zu bewahren (...) habe."
So steht es in Punkt 7 der Verpflichtungserklärung, unter die jeder V-Mann seine Unterschrift setzen muss. Das gilt auch für das rechtsradikale NPD-Mitglied, das für den Geheimdienst spionieren soll. Die Verfassungsschutzämter ihrerseits verpflichten sich nicht zur Verschwiegenheit. Bislang war das auch nicht nötig - seine Informanten zu schützen, die Quellen, wie sie genannt werden, gehört zu den obersten Geboten des Handwerks. Aber bis jetzt hat auch niemand geahnt, dass die staatlichen Auftraggeber je gezwungen sein könnten, ihre Konfidenten auffliegen zu lassen.
Die Szene hochgestachelt
Doch genau das könnte nun passieren. Anfang Mai forderte das Bundesverfassungsgericht umfassende Aufklärung darüber, welche Personen an entscheidenden Stellen in der NDP ab 1996 mit den Geheimdiensten zusammengearbeitet haben. Die Karlsruher Richter wollen wissen, ob die NPD, so, wie sie in den Verbotsanträgen von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat dargestellt wird, nicht eine Schöpfung der behördlichen "Vertrauensmänner" ist. Sie haben deshalb die drei Antragsteller gebeten, bis Ende dieses Monats "die konkreten Umstände einer Zusammenarbeit staatlicher Stellen" mit V-Leuten in der NPD offen zu legen.
Er "begrüße" diese klare Linie der Richter, erklärte Bundesinnenminister Otto Schily. Die Verfassungsschützer im Bund und in den Ländern sehen das anders.
Wenn Sie auspacken müssten, könnten sie einpacken, klagten die Chefs der Ämter schon bei einem Treffen Mitte Juni. Vergangene Woche stellten sich die Länderinnenminister vor ihre Behörden. "Zwingende Geheimschutzbelange", ließen sie wissen, machten es unmöglich, weitere Informanten zu enttarnen.
Jetzt bleiben ihnen nur noch wenige Tage, um dem höchsten deutschen Gericht diese Belange genauer zu beschreiben. Bislang sind die Verfassungsschützer lediglich bereit, Zahlen zu nennen: 30 von 210 NPD-Vorstandsmitgliedern in Bund und Ländern sollen nach internen Rechnungen in ihrem Dienst gestanden haben. Aber möglicherweise wird Karlsruhe noch ein paar Details mehr wissen wollen. In der Szene haben die ersten V-Leute schon Angst vor Enttarnung.
Von einer "heiklen Situation" spricht der Dezernatsleiter für Rechtsextremismus im niedersächsischen Landesamt für Verfassungsschutz, Wolfgang Freter. "Das Ganze wirkt sich natürlich auch - und das dürfte sehr gravierend sein - im Bereich des Islamismus aus. Wenn die Leute wissen: Mit dem Verfassungsschutz kann ich nicht vertrauensvoll umgehen, ist das für eine Quelle im Bereich des Ausländerextremismus höchst gefährlich. Der Mann muss ja um sein Leben fürchten." Es gehe bei dem Streit mit Karlsruhe letztlich darum, "die Arbeitsfähigkeit des Verfassungsschutzes zu gewährleisten", sagt der Sprecher des nordrheinwestfälischen Amtes, Gregor Lange.
Das Verbotsverfahren gegen die NPD jedenfalls wackelt. Sollte sich nämlich herausstellen, dass die Verfassungsämter mit ihren V-Leuten den Kurs der Rechtsextremisten nicht nur beeinflusst, sondern sogar gesteuert und bestimmt haben, stünde der Geheimdienst selbst plötzlich am Pranger. Bisher hat die "Steuerungs"-These allein die NPD propagiert. Jetzt aber sagt auch ein ehemaliger hoher Staatsschutzbeamter aus Niedersachsen gegenüber der ZEIT aus: Die rechtsradikale Szene sei vom Verfassungsschutz regelrecht "hochgestachelt" worden. Hans-Günther Brasche, ehemals Leiter des Staatsschutzes bei der Polizeidirektion Braunschweig, will über Jahre beobachtet haben, wie der Verfassungsschutz seine V-Leute geradezu drängte, die rechtsradikale Szene aufzuwiegeln.
Brasche ist dem Geheimdienst gut bekannt. Als Querulant. Im niedersächsischen Landesamt für Verfassungsschutz reagiert man auf seine Vorwürfe ein wenig gereizt. "Ein gegenseitiges Hochstacheln gibt es nicht. Unsere Leute, die die V-Männer führen, sind ruhige, kluge und selbstsichere Beamte", sagt Rüdiger Hesse, der Sprecher der Behörde. Hans-Günther Brasches Polizeikarriere nahm am 28. November 1993 ein jähes Ende, als er nach einem Diensteinsatz mit schweren Kopfverletzungen und Prellungen ins Krankenhaus eingeliefert wurde.
Brasche beharrt bis heute darauf, von Rechtsextremisten überfallen und fast getötet worden zu sein. Dagegen warf ein Gericht ihm vor, er habe den angeblichen Mordanschlag selber inszeniert, und verurteilte ihn deshalb 1994 wegen Vortäuschung einer Straftat. Doch Brasches Angaben über die Arbeit der V-Leute klingen durchaus glaubhaft.
Der Polizist leitete von 1987 bis 1993 das Fachkommissariat Ausländerextremismus, Rechtsextremismus, Terrorismus und Spionageabwehr.
Während dieser Zeit knüpfte er zahlreiche Kontakte zur neonazistischen Szene, war dort nach eigener Darstellung als "hart, aber fair" bekannt. Wegen seines guten Drahts zur Szene, berichtet Brasche, seien immer wieder Verfassungsschützer auf ihn zugekommen, um V-Leute abzuschöpfen - aber nicht nur das: "Die haben die Leute hochgestachelt. Die V-Leute kamen teilweise nachher zu mir und sagten: Wir sollen hier eine vollkommen neue Ebene der Provokation erzeugen. Es sind konkrete Aufforderungen zu Straftaten dabei gewesen."
Zum Beispiel, sagt Brasche, im Fall Michael Wobbe: Der V-Mann des niedersächsischen Verfassungsschutzes gründete 1993 im bayerischen Füssen eine Wehrsportgruppe. Die aufgehetzte Jugendbande verbreitete in der Stadt neonazistische Aufkleber und zettelte Schlägereien an.
"Mal was unternehmen"
Brasche erinnert sich zudem an einen Informanten, der ihm nach der Anwerbung durch den Verfassungsschutz mehrfach berichtete, er sei von seinem V-Mann-Führer aufgefordert worden, "doch mal etwas gegen die Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber in Braunschweig zu unternehmen". - Der Drang des V-Manns nach Anerkennung und der ehrgeizige Wunsch des V-Mann-Führers nach immer neuen Meldungen - mehr als einmal, sagt Brasche, habe er seine Vorgesetzten und auch Abteilungsleiter beim Verfassungsschutz auf diese verhängnisvolle Dynamik aufmerksam gemacht: "Leute, lasst die Finger davon, das geht schief!"
Auch unabhängig von der Aussage des ehemaligen Staatsschützers Brasche zeigt sich immer wieder, dass ein enges Vertrauensverhältnis zwischen V-Männern und V-Mann-Führer nicht nur notwendig, sondern sogar erwünscht ist. Und dass die Grenzen schon mal verschwimmen. Niedersachsens Verfassungsschutzsprecher Hesse jedenfalls räumt ein: "Wenn ein V-Mann zu einer Geldstrafe verknackt wird, und er ist knapp bei Kasse, dann greifen wir ihm finanziell unter die Arme. Das ist üblich." Zwar versichern Geheimdienstler immer wieder, dass V-Leute "abgeschaltet" würden, sobald sie an Straftaten teilnähmen. Aber so kategorisch stimmt das nicht. Vielmehr wird in jedem Fall abgewogen: Ist es diese Körperverletzung oder jener Landfriedensbruch wirklich wert, eine Quelle zu verlieren? Der niedersächsische Dezernatsleiter Freter jedenfalls kann sich vorstellen, seine V-Leute sogar aus der U-Haft herauszuholen.
Sprecher Hesse stimmt ihm zu: "Ja, natürlich. - Wenn es nötig ist, dass wir ihn da rausholen ... Denn er ist ja in unserem Auftrag tätig gewesen. Und wenn er dann da hineingerät, dann helfen wir ihm natürlich, ist doch ganz klar."
Für das Verfassungsgericht wird das vielleicht nicht ganz so klar sein.
- Datum 18.07.2002 - 14:00 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 30/2002
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