In die Falle gelockspitzeltSeite 3/3

"Mal was unternehmen"

Brasche erinnert sich zudem an einen Informanten, der ihm nach der Anwerbung durch den Verfassungsschutz mehrfach berichtete, er sei von seinem V-Mann-Führer aufgefordert worden, "doch mal etwas gegen die Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber in Braunschweig zu unternehmen". - Der Drang des V-Manns nach Anerkennung und der ehrgeizige Wunsch des V-Mann-Führers nach immer neuen Meldungen - mehr als einmal, sagt Brasche, habe er seine Vorgesetzten und auch Abteilungsleiter beim Verfassungsschutz auf diese verhängnisvolle Dynamik aufmerksam gemacht: "Leute, lasst die Finger davon, das geht schief!"

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Auch unabhängig von der Aussage des ehemaligen Staatsschützers Brasche zeigt sich immer wieder, dass ein enges Vertrauensverhältnis zwischen V-Männern und V-Mann-Führer nicht nur notwendig, sondern sogar erwünscht ist. Und dass die Grenzen schon mal verschwimmen. Niedersachsens Verfassungsschutzsprecher Hesse jedenfalls räumt ein: "Wenn ein V-Mann zu einer Geldstrafe verknackt wird, und er ist knapp bei Kasse, dann greifen wir ihm finanziell unter die Arme. Das ist üblich." Zwar versichern Geheimdienstler immer wieder, dass V-Leute "abgeschaltet" würden, sobald sie an Straftaten teilnähmen. Aber so kategorisch stimmt das nicht. Vielmehr wird in jedem Fall abgewogen: Ist es diese Körperverletzung oder jener Landfriedensbruch wirklich wert, eine Quelle zu verlieren? Der niedersächsische Dezernatsleiter Freter jedenfalls kann sich vorstellen, seine V-Leute sogar aus der U-Haft herauszuholen.

Sprecher Hesse stimmt ihm zu: "Ja, natürlich. - Wenn es nötig ist, dass wir ihn da rausholen ... Denn er ist ja in unserem Auftrag tätig gewesen. Und wenn er dann da hineingerät, dann helfen wir ihm natürlich, ist doch ganz klar."

Für das Verfassungsgericht wird das vielleicht nicht ganz so klar sein.

 
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