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Millionenprämien bei Mannesmann: Die Justiz ermittelt - ein Präzedenzfall für die Verantwortung von Aufsichtsräten

Der Beschluss war eindeutig. Er habe das Strafverfahren gegen Klaus Esser eingestellt, schrieb der Düsseldorfer Oberstaatsanwalt Hans-Otto Sallmann im März 2000. Der Vorwurf der Untreue gegen den ehemaligen Mannesmann-Chef sei für ihn nicht ersichtlich. Der Aufsichtsrat könne die Bezüge eines Vorstandsmitglieds auch nachträglich anpassen, wenn die Einkünfte unangemessen niedrig seien. 60 Millionen Mark als goldener Handschlag bei Klaus Essers Abgang? Das war für den Staatsanwalt schon in Ordnung.

Zweieinhalb Jahre später ist gar nichts mehr in Ordnung. Längst ermitteln die Staatsanwälte wieder, und was die Düsseldorfer Beamten nun untersuchen, übertrifft alles, was im Frühjahr 2000 denkbar erschien. Es geht nicht mehr allein um ein Verfahren gegen einen Vorstandschef, der zum Abschied eine Rekordsumme kassierte. Es geht um die mögliche Anklage gegen insgesamt elf Spitzenmanager und Aufsichtsräte. Um 210 Millionen Mark, die nach der Übernahme von Mannesmann durch den britischen Telefonkonzern Vodafone im Februar 2000 gezahlt wurden - an Mannesmann-Führungskräfte, Pensionäre und die Verwandten verstorbener Vorstände. Und um die vier Männer im Präsidium des Mannesmann-Aufsichtsrates, die damals die Verteilung der Millionen absegneten: Aufsichtsratschef Joachim Funk, Konzernbetriebsrat Jürgen Ladberg, vor allem aber Klaus Zwickel, Vorsitzender der IG Metall, sowie Josef Ackermann, Chef der Deutschen Bank.

Eine Verurteilung wegen Untreue würde Zwickel und Ackermann den Job kosten. Tragisch für den Gewerkschafter, der 2003 in den Ruhestand gehen will; dramatisch für den Banker, der gerade erst an die Spitze des Geldhauses rückte. "Er nimmt das sehr ernst", sagt ein Vertrauter Ackermanns.

Bis Mitte August haben die Beschuldigten jetzt Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Die kommen zum ungünstigsten Zeitpunkt. Vorstände, die per Aktienoptionen Millionen kassieren, während die Unternehmensgewinne einbrechen; Bilanzfälscher, die ihre Zahlen aufhübschen; Politiker, die mit geschäftlich erworbenen Flugmeilen ihre Verwandten in Urlaub schicken: beim Thema Geld und Macht sind die Bundesbürger sensibilisiert. Und so entwickelt sich die Untersuchung in Sachen Mannesmann zu einer handfesten Affäre. Mit juristischen Spitzfindigkeiten. Verbalen Gefechten. Und allerlei Winkelzügen.

Vorläufiger Höhepunkt: ein Presseauftritt des IG-Metall-Chefs im Frankfurter Gewerkschaftshaus. Wortgewaltig wetterte Klaus Zwickel gegen die Düsseldorfer Staatsanwälte, weil vertrauliche Dokumente an die Süddeutsche Zeitung gelangt waren. Es gehe nicht mehr um die Sache, sondern "um die Befriedigung des Jagdfiebers einiger selbst ernannter Moralisten".

Zwickels Verteidiger Rainer Hamm - ehemals Datenschutzbeauftragter des Landes Hessen - fordert die Ablösung der Beamten. "Spekulationen über die Motive für ihr Mitteilungsbedürfnis möchte ich mir ersparen", so der Anwalt. Während sich Ackermann erst bei einer Anklage öffentlich äußern will und Mannesmann-Betriebsrat Ladberg jeden Kommentar ablehnt, haben sich Metaller Zwickel ("Ich habe mich in jeder Beziehung korrekt verhalten") und sein Anwalt für die Vorwärtsverteidigung entschieden.

Doch warum sollen ausgerechnet Staatsanwälte die Medien gefüttert haben? Warum sollten die Ankläger ihre vorzeitige Abberufung riskieren? Wem nützt die öffentliche Debatte, bevor es überhaupt zu einer Anklage kommt? Dem Staatsanwalt? Oder den Beschuldigten? Sollte das Ermittlungsverfahren noch vor einer Anklage eingestellt werden, dann vielleicht auch deshalb, weil der öffentliche Druck auf die angeblich geschwätzigen Staatsanwälte zu groß wurde.

Bis zu fünf Jahre Haft

Die Vorwürfe der Ermittler wiegen schwer. Untreue bedeutet, laienhaft gesprochen: Ackermann, Zwickel & Co. hätten ihre Macht ausgenutzt, um die Firmenkasse von Mannesmann zu plündern. Laut Strafgesetzbuch stehen darauf bis zu fünf Jahre Haft, in besonders schweren Fällen bis zu zehn. Ein Gewerkschafter hinter Gittern, ein Banker im Bau? Die Staatsanwälte betreten juristisches Neuland - ein vergleichbares Verfahren gegen Aufsichtsräte hat es in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte noch nicht gegeben.

Knackpunkt Nummer eins: Die Höhe der Abfindungen, Prämien und Pensionszahlungen. Wie golden der goldene Handschlag sein darf, darüber streiten sich die Juristen.

28 Millionen Mark kassierte Klaus Esser als Auszahlung seines laufenden Arbeitsvertrages, weitere 32 Millionen als "Anerkennungsprämie". Theodor Baums, Rechtswissenschaftler an der Universität Frankfurt und Vorsitzender einer Regierungskomission, die Regeln für eine verantwortliche Unternehmensführung erarbeitete, hält diese Prämie für unbedenklich. Zu diesem Ergebnis kommt er in einem Gutachten für Vodafone. Baums orientiert sich an einem fiktiven Aktienoptionsprogramm und vergleicht den Kurs der Mannesmann-Aktie vor den ersten Übernahmegerüchten mit dem direkt nach der Übernahme. Damals war der Aktienkurs um 128 Prozent gestiegen. Von "unzulässiger Exzessvergütung" spricht dagegen Michael Adams, Wirtschaftsrechtler an der Universität Hamburg. Die Zahlungen seien völlig überhöht und deuteten "auf einen bemerkenswerten Niedergang der Ethik in der Topetage" hin.

Die Gesetzeslage ist nicht eindeutig. So verlangt das Aktienrecht lediglich, "dass die Gesamtbezüge in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Vorstandsmitglieds und zur Lage der Gesellschaft stehen". Vor Steuern erzielte Mannesmann im maßgeblichen Jahr 1999 ein Ergebnis von etwa 8,4 Milliarden Mark. Waren die Zahlungen von insgesamt 210 Millionen Mark da zu hoch? Nicht einmal einen festen Bezugspunkt für die Höhe von Vorstandsabfindungen gibt es. Für manche Juristen ist die Ertragslage des Unternehmens entscheidend, für andere ist es der Umsatz, die Anzahl der Beschäftigten oder eine Mischung aus allem.

Knackpunkt Nummer zwei: Joachim Funk und der Vierer-Club. Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten im Mannesmann-Aufsichtsrat ist besonders ins Visier der Ermittler geraten. Funk, Zwickel, Ackermann und Ladberg bestimmten über die Verteilung des Geldes; Zwickel und Ladberg enthielten sich zunächst, jedoch ohne aufschiebende Wirkung. Wie die entscheidenden Sitzungen im Februar und März 2000 allerdings genau abgelaufen sind, wissen wohl nur die Teilnehmer selbst.

Unklar ist vor allem die Rolle von Aufsichtsratschef Funk. Er soll zwischen sechs und elf Millionen Mark bekommen haben - für seine Leistungen als ehemaliger Mannesmann-Vorstandschef. Das Problem: Für die Entlohnung des Vorstands ist der Aufsichtsrat zwar zuständig. Aber was ist, wenn ein ehemaliger Vorstand im Rat sitzt und über sich selbst entscheiden soll? Wie viel ein Aufsichtsrat verdient, regelt entweder die Satzung der Gesellschaft oder die Hauptversammlung. Laut Aktiengesetz darf ein Aufsichtsrat keinesfalls bestimmen, wie viel er selbst bekommt. Die entscheidende Frage: War Funk bei der Abstimmung dabei - oder nicht? "Wenn er an dem Beschluss mitgewirkt hat, war es eine rechtswidrige Selbstbedienung", sagt Jurist Adams. "Ich halte aber auch die Höhe für völlig unangemessen."

Möglicherweise werden die Beschuldigten und ihre Anwälte einen Deal versuchen, um dem Schlamassel zu entkommen. "Wirtschaftsstrafsachen sind ein klassischer Tummelplatz für Absprachen im Verfahren", sagt der auf Wirtschaftskriminalität spezialisierte Strafrechtler Hans Achenbach von der Universität Osnabrück. Im Klartext: Verteidiger und Staatsanwälte einigen sich, unter welchen Bedingungen das Verfahren eingestellt wird. Das könnte bei jedem der elf Betroffenen funktionieren. Doch Ackermann könnte selbst bei einer Einstellung des Verfahrens seinen Job verlieren.

Ist der Banker zuverlässig?

Der knifflige Hintergrund: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht muss prüfen, ob er weiterhin die "Zuverlässigkeit" besitzt, die das Kreditwesengesetz vorschreibt. Diese Prüfung greift zum Beispiel bei Vermögensdelikten - also auch bei Untreue. Und eine Einstellung des Strafverfahrens, etwa gegen Zahlung einer Geldbuße, bedeutet nicht automatisch, dass der Beklagte tatsächlich unschuldig ist.

Für den Chef der Deutschen Bank bleiben vor allem zwei Möglichkeiten, aus der Affäre unbeschadet herauszukommen. Die erste: Die Staatsanwaltschaft erhebt keine Anklage - doch damit rechnet selbst die Deutsche Bank nicht. Die zweite: Er wird vor Gericht nach einem möglicherweise langwierigen Strafverfahren freigesprochen.

Für Klaus Zwickel sieht die Sache weniger dramatisch aus. Unklar ist, ob seine Enthaltung im Vierer-Club tatsächlich als Beitrag zur Untreue zu werten ist. Präzedenzfälle existieren nicht. Bis zu seinem Abschied im kommenden Jahr gelte, so Zwickel: "Ich bleibe Vorsitzender der IG Metall." Wenn er Glück hat, entscheiden die Richter erst dann, ob er in Rente geht. Oder ins Gefängnis.

 
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