Es geht auch ohne Schwur

In Amerika müssen Chefs Bilanzen beeiden. Deutsche Manager wehren sich - zu Recht

Manager in Handschellen, Vorstände, die einen Eid auf ihre Bilanz schwören müssen, Haftstrafen von bis zu 20 Jahren für Zahlenfälscher - in den USA wird hart durchgegriffen, zero tolerance gilt nun auch für die Schurken in der Vorstandsetage. Und dabei machen die Amerikaner auch vor deutschen Unternehmen nicht Halt. Denn die verschärften Regeln für Vorstände und Wirtschaftsprüfer, die in den Staaten als Reaktion auf die dortige Serie von Bilanzskandalen erlassen wurden - sie könnten auch auf hiesige Firmen, die an US-Börsen notiert sind, angewendet werden. Dagegen wehren sich die meisten dieser Konzerne, etwa DaimlerChrysler, Allianz und Bayer. Und die Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin unterstützt sie, indem sie vor exterritorialen Ansprüchen der US-Gesetzgebung warnt - gleichsam vor amerikanischem Justizimperialismus. Ist der Protest berechtigt? Oder sollten wir uns die verschärften Spielregeln in den USA gar zum Vorbild nehmen?

Vieles spricht dagegen, dem amerikanischen Weg zu folgen. Viele der neuen Vorschriften für die Wall Street stehen in einem unauflösbaren Konflikt zum deutschen Unternehmensrecht. So fordert der Sarbanes-Oxley Act, der in über 1000 Kapiteln die neuen Bestimmungen bündelt, dass der Chief Executive Officer, der Finanzchef oder ein Manager in vergleichbarer Position künftig für die Richtigkeit von Jahresabschlüssen und Zwischenberichten geradesteht.

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Hierzulande ist der Vorstand jedoch als Kollektiv für das Unternehmen und seine Bilanzen verantwortlich. Da kann man nicht einfach ein Vorstandsmitglied herauspicken und ihm für den Fall falscher Zahlen 20 Jahre Haft androhen.

Ebenso unvereinbar sind die Regelungen zur Auswahl eines Wirtschaftsprüfers.

Die Amerikaner verlangen, dass so genannte audit committees - mit unabhängigen Experten besetzte Ausschüsse innerhalb des Unternehmens - den Prüfer beauftragen oder ihn wechseln. In Deutschland entscheidet die Hauptversammlung, also gewissermaßen die Basis der Aktionärsdemokratie, über den Wirtschaftsprüfer. Für die Hauptversammlung handelt es sich dabei um eines ihrer vornehmsten Rechte, das man ihr nicht einfach entziehen kann.

Das letzte Beispiel deutet zugleich auf ein noch schwerer wiegendes Argument gegen die bloße Übernahme der US-Vorgaben hin: Sie behindern einen Wettbewerb der Systeme. Die Verfasstheit von Unternehmen und ihre Kontrolle lassen sich auf ganz unterschiedliche Art und Weise regeln - und oft zeigt sich erst in der Praxis, welcher Weg zum Ziel führt. Deshalb muss es einen Freiraum für konkurrierende Regelungen geben. Und den darf man gerade aus deutscher Sicht fordern, denn: In vielen Punkten ist man den Amerikanern hierzulande einen Schritt voraus.

Einige Beispiele: Bisher war die Aufsicht über die Wirtschaftsprüfer in den USA rein privatwirtschaftlich organisiert. Nach dem Enron-Skandal, in den die Prüfer von Arthur Andersen verwickelt waren, haben die Amerikaner eine neue Instanz zur Kontrolle der Kontrolleure geschaffen, die jetzt zumindest von der Börsenaufsicht SEC überwacht wird. In Deutschland kümmert sich schon lange eine öffentliche Einrichtung, die Wirtschaftsprüferkammer, um Verstöße gegen die Prüfungsordnung und die Qualität der Testate. Amerikanische Prüfer müssen ihre Unterlagen künftig sieben Jahre lang aufbewahren - eine Antwort auf die skandalöse Schredderaktion im Fall Enron. In Deutschland gilt schon lange eine siebenjährige Dokumentationspflicht. Auch mit den audit committees, die künftig mehr Kontrollbefugnisse erhalten, hinken die Amerikaner dem deutschen System mit seiner klaren Trennung von Vorstand und dem ihn kontrollierenden Aufsichtsrat eher hinterher, als dass sie einen Vorsprung hätten. Es gibt viele solcher Belege für richtungweisende Regelungen hierzulande. Nicht zuletzt hat das amerikanische Bilanzierungssystem (US-GAAP) bei der Enron-Pleite eklatante Lücken offenbart, die es in dieser Form im deutschen Standard nicht gibt.

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