Kopfnoten für Kultusminister

Weniger Gängelung, mehr Autonomie - der Stifterverband hat die Hochschulgesetze der Bundesländer bewertet. Ein Gespräch mit ManfredErhardt

Wo lässt der Staat den Universitäten die größte Freiheit? In den vergangenen Jahren haben alle Bundesländer ihre Hochschulgesetze erneuert. In einer Studie hat der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft die neuen Regelwerke einer kritischen Überprüfung unterzogen (siehe www.stifterverband.org). Der Verband ist die Dachorganisation von über 300 Wissenschaftsstiftungen

er wird finanziert von Wirtschaftsunternehmen und versteht sich als Reformmotor.

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die zeit: Herr Erhardt, die Öffentlichkeit hat sich an negative Schlagzeilen über das Bildungswesen gewöhnt. Nun präsentiert der Stifterverband eine gute Nachricht. Darf man jubeln?

Manfred Erhardt: Das wäre übertrieben. Aber in einem entscheidenden Punkt hat sich in Deutschland in den vergangenen vier Jahren mehr bewegt als in zwei Jahrzehnten zuvor: Der Staat gibt den Hochschulen ihre Freiheit wieder und lockert das Paragrafenkorsett. Angesichts der internationalen Konkurrenz müssen die deutschen Hochschulen bessere Leistungen in Forschung und Lehre erbringen. Das können sie jedoch nur, wenn sie für ihr Tun selbst verantwortlich sind und nicht am Gängelband des Staates hängen.

zeit: Aber Bildung ist ein öffentliches Gut, das die Gemeinschaft finanziert.

Und wer zahlt, schafft an.

Erhardt: Natürlich geht es nicht ohne den Staat. Er muss das Geld geben und die Zahl der Studienplätze garantieren. Zudem hat er eine Verantwortung für ein ausgewogenes Studienangebot. Er darf nicht zulassen, dass plötzlich alle Universitäten nur noch Wirtschaft oder Informatik lehren und kleine Fächer aus dem Programm fallen. Doch weder die Personalplanung noch die Einrichtung von Studiengängen oder gar die Detailsteuerung der Universitäten gehören in die Hand von Kultusbeamten.

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