Im Notfall raus

Noch hat Edith Breuer-Bohn etwas auf dem Konto, noch reicht das Arbeitslosengeld. "Aber was mache ich, wenn das ausläuft?", fragt die Mutter von drei Töchtern und setzt einen schwachen Trost hinzu: "Immerhin werde ich nicht sofort deportiert."

Die 48-jährige Deutsche mit Wohnsitz in den Niederlanden ist Schicksalsschläge gewohnt: Nach ihrer Scheidung, der Pfändung des Hauses und dem Verlust ihres Arbeitsplatzes blickt sie oft sorgenvoll in die Zukunft.

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Deswegen machte sie sich eines Tages zum holländischen Sozialamt auf, um zu erfahren, welche Hilfe sie im Notfall erwarten kann.

Dort hörte sie vor allem die Drohung: Wer Geld will, fliegt raus. Inzwischen weiß die Deutsche zwar, dass sie nach 14 Jahren in Holland nicht mehr einfach abgeschoben werden kann. Ihre Töchter werden wohl weiter die Schule in Kerkrade besuchen können. Doch wenn sie wirklich keinen Arbeitsplatz finden kann und dann Sozialhilfe benötigt, sollte sie schon jetzt sparen: In dem Fall braucht sie nämlich - anders als die Niederländer - eine Niederlassungsberechtigung. Ohne das 539 Euro teure Papier gibt es überhaupt keine Unterstützung. Manche Europäer sind eben anders als andere. pin

 
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    • Quelle DIE ZEIT, 36/2002
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    • Schlagworte Arbeitslosengeld | Scheidung | Sozialamt | Niederlande | Drohung
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