Terror verboten

Spanien verfügt das Ende der Batasuna. Gleich zweimal

Der Doppelmord passte perfekt ins Drehbuch. Das politische Drama heißt "Nieder mit der Eta" und handelt vom Verbot der Batasuna, des politischen Arms der baskischen Terroristen. Seit Monaten wird es von zwei konkurrierenden Regisseuren inszeniert. Der eine, Spaniens Ministerpräsident José Mara Aznar, brauchte kein halbes Jahr, um mithilfe vieler Statisten in Parlament und Senat ein neues Parteiengesetz durchzubringen, das unverhohlen als politisches Batasuna-Verbotsgesetz konzipiert worden war. Der andere, Starermittlungsrichter Baltasar Garzón, begnügte sich mit den vorhandenen Gesetzen aus dem Strafrecht. Als der eine noch drohte, beschlagnahmte der andere bereits Parteigelder der Batasuna.

Dann das Attentat von Santa Pola. Keinen Monat ist es her, da tötete die Eta einen 57 Jahre alten Mann und ein sechs Jahre altes Mädchen. In ungekannter Emotionalität verurteilte Aznar die Tat, nannte die Führer der Batasuna "Müll". Sein Ekel mag authentisch sein. Aber Aznar brauchte das Attentat auch, um die Batasuna in die Ecke zu treiben. Denn da Batasuna-Chef Arnaldo Otegi wieder kein Wort des Bedauerns fand, konnte das neue Parteiengesetz greifen. Das Parlament beantragte am Montag das Verbot der Batasuna wegen stillschweigender Duldung des Terrorismus.

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Allein, da war die Partei schon so gut wie verboten - von Richter Garzón.

Wenige Stunden vor dem Parlamentsbeschluss hatte der mitgeteilt, die Büros der Batasuna würden für drei Jahre geschlossen und das Parteivermögen eingezogen. Das neue Parteiengesetz brauchte er vor lauter strafrechtlichen Tatbeständen gar nicht zu bemühen. "Komplementär" seien die Anstrengungen beider Seiten, betonten die Politiker.

Garzóns schnelles Handeln zeigt: Wenn Parteien die Demokratie in Not bringen, greift das Strafrecht. Politische Verbotsverfahren qua Parteiengesetz à la Aznar sind entbehrlich - in den meisten Demokratien hat es solche Gesetze deshalb nie gegeben. Die Ausnahme: der deutsche Weg in Sachen NPD. In keiner anderen Verfassung als der deutschen werden Parteiverbote überhaupt erwähnt.

Auch anderswo gibt es Parteien, ob terroristisch oder rechtsextrem, deren Existenz die Geduld der Demokraten auf eine harte Probe stellt. Aber in den meisten Ländern gilt: Parteien sind politisch zu bekämpfen und nicht in den vermeintlichen Märtyrertod - und damit in den Untergrund - zu treiben. Den Staat gefährden nicht Parteien als solche, sondern die Taten von Individuen und kriminellen Vereinigungen. Ein Blick auf das krisengeschüttelte NPD-Verfahren hätte die Spanier lehren können, dass deutsches Recht nicht immer zum Vorbild taugt.

 
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    • Quelle DIE ZEIT, 36/2002
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    • Schlagworte Baltasar Garzón | Recht | Eta | Spanien | Strafrecht | Attentat
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