Unter Generalverdacht

Künstler haben es besonders schwer, von der Freizügigkeit zu profitieren: Sie verdienen meist kein regelmäßiges Einkommen, stehen also im Verdacht, irgendwann Sozialleistungen zu beanspruchen. "Wenn man in Deutschland etwa beim Arbeitsamt als Künstler vorspricht, dann stufen die einen als Sonntagsmaler ein", sagt der Belgier Monn d'Ho. Er meldete sich Anfang 1993 offiziell in Berlin. Als er die Aufenthaltsgenehmigung beantragte, hieß es bei der Ausländerbehörde: "Ihr Einkommen ist zu gering." Ein Jahr durfte er bleiben, dann bekam er Verlängerungen im Dreimonatsrhythmus, bis man ihm ein Aufenthaltsrecht von fünf Jahren zugestand.

Bevor er sich in Berlin niederließ, lebte Monn d'Ho in Amsterdam. Dort zahlte er Beiträge in die gesetzliche Krankenkasse, aber mit diesen Ansprüchen aus dem Ausland konnten die Berliner Behörden nichts anfangen. Der Maler, der auch Performances gibt, als Reiseleiter und Stadtführer arbeitet, ist HIV-positiv und auf Medikamente angewiesen. Als er ein paar Monate lang nichts verdiente, meldete er sich beim Sozialamt. "Die sagten gleich: Sozialhilfe können Sie doch in Belgien beziehen", erinnert sich d'Ho.

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Inzwischen ist er Mitglied im Berufsverband Bildender Künstler und zahlt Beiträge zur Krankenkasse. Jetzt darf er auch das Sozialamt in Anspruch nehmen - und tut es, wenn es gar nicht anders geht. Folgenlos dürfte das aber nicht bleiben. Als Europäer kann man sich zwar überall in Europa niederlassen. Nachdem man aber einige Monate lang Sozialhilfe bezogen hat, wird man in Deutschland kaum noch eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung erhalten. smi

 
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