Zur Abwehr

Eine "vinkulierte Namensaktie" soll verhindern, dass ein Gesellschafter oder ein Aktionär seine Anteile an jemanden übertragen kann, der den übrigen Miteigentümern missfällt. Je nach Satzung einer Gesellschaft entscheidet der Vorstand, der Aufsichtsrat oder eine Hauptversammlung darüber, ob ein neuer Aktionär aufgenommen wird.

Der Axel Springer Verlag will verhindern, dass Großaktionär Leo Kirch seinen 40-Prozent-Anteil an den Essener WAZ-Verlag verkauft. Kirch argumentiert: Besitzer der Aktien sei seine Print-Beteiligungsgesellschaft. Bisher gehöre sie ihm, demnächst vielleicht anderen. An der Aktionärsstruktur von Springer ändere das nichts.

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Der Springer-Vorstand spricht hingegen von einem "Umgehungstatbestand" und hat eigens einen profilierten Rechtsprofessor als Beistand engagiert. Nun droht eine gerichtliche Klärung, die sich über Jahre hinziehen kann. goh

 
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