Trickreiche Rente vom Chef

Die betriebliche Altersvorsorge kommt: Bis zum Jahresende werden viele Unternehmen ihren Beschäftigten Direktversicherungen, Pensionskassen oder -fonds anbieten. Worauf müssen Arbeitnehmer achten?

Am Anfang war die Bruderbüchse. Schon gegen Ende des 18. Jahrhunderts, lange vor der Einführung der gesetzlichen Sozialversicherung, mussten die Bergleute im Saarland einen Teil ihres Einkommens in eine Gemeinschaftskasse - die Bruderbüchse - einzahlen. Aus diesem Guthaben wurden dann die Bergleute bei Krankheit und im Alter unterstützt. Nach diesem Vorbild helfen bis heute Unternehmen aller Branchen ihren Mitarbeitern bei der Altersvorsorge. Doch in den von New Economy und Aktienoptionen geprägten späten neunziger Jahren verlor die traditionsreiche Betriebsrente an Bedeutung. Hatten in den westdeutschen Industriebetrieben im Jahr 1987 noch 72 Prozent der Arbeitnehmer Anspruch auf Betriebsrente, waren es zwölf Jahre später nur noch 64 Prozent.

Dieser Trend wird sich wieder umkehren. Mit neuen Regeln und steuerlichen Anreizen im Rahmen der Rentenreform hat der Gesetzgeber die betriebliche Altersvorsorge wieder attraktiv gemacht. Seit Beginn des Jahres hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, einen Teil seines Gehalts in einen betrieblichen Vorsorgesparplan umwandeln zu lassen. Bei der Pensionskasse darf er zum Beispiel derzeit bis zu 2160 Euro seines Einkommens im Jahr steuerfrei einzahlen. Doch trotz des Rechtsanspruches haben bislang viele Unternehmen die Entscheidung auf die lange Bank geschoben. So ergab eine im Juni veröffentlichte Studie der Hamburg-Mannheimer Versicherungsgruppe: Nur die Hälfte der mittelständischen Unternehmen wollte sich um das Thema Altersvorsorge kümmern. "Die abwartende Haltung ist aber inzwischen vorbei", sagt ein Sprecher der Hamburg-Mannheimer, der einen Grund für die schleppenden Entscheidungen in der Bundestagswahl sieht. "Aufgrund des Wahlausgangs sind jetzt keine größeren Gesetzesänderungen mehr zu erwarten." Die Unternehmen arbeiten daran, ihren Mitarbeitern noch mit der Zahlung des Ende November fälligen Weihnachtsgeldes die Möglichkeit zur Gehaltsumwandlung zu bieten.

Zusätzlich zum Modell der pauschalbesteuerten Direktversicherung haben Arbeitnehmer überdies jetzt die Möglichkeit, Gehaltsanteile steuerfrei in Pensionskassen oder -fonds einzuzahlen. Allerdings haben die variantenreichen neuen Spielregeln nicht nur Vorteile. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer stehen vor einer verwirrenden Vielfalt möglicher Modelle und Produkte.

Am einfachsten zu handhaben ist für alle Beteiligten die klassische Direktversicherung sowie die Pensionskasse. Bei der Direktversicherung fließen die umgewandelten Anteile aus Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld in eine kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung. Besteuert werden diese Zahlungen lediglich mit 20 Prozent plus anteiliger Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, Sozialversicherungsbeiträge werden erst ab dem Jahr 2009 erhoben. Die ohnehin niedrigen Steuern lassen sich sparen, wenn die umgewandelten Beiträge in eine Pensionskasse fließen. Das sind Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VvaG), die das Geld ihrer Mitglieder so sicherheitsbewusst wie eine Lebensversicherung anlegen müssen - nur maximal 35 Prozent dürfen sie in Aktien stecken. Bislang gab es Pensionskassen vor allem in Großbetrieben, nun haben sich viele Anbieter auch für Mittelständler und Kleinbetriebe geöffnet.

"Für die Pensionskasse sprechen vor allem die einfache Handhabung, die Flexibilität bei der Einzahlung und die niedrigen Verwaltungskosten", sagt Volker Henkel, Geschäftsführer des Versorgungswerks vom Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft. Der Arbeitnehmer hat die Wahl, ob die Gehaltsumwandlung steuerfrei - und dafür mit etwas höherer Besteuerung im Rentenalter - oder pauschal versteuert erfolgen soll (siehe Tabelle). Wer darüber hinaus noch die Riester-Zulage kassieren will, kann auch aus dem versteuerten und sozialversicherten Nettoeinkommen zusätzliche Einzahlungen in die Pensionskasse leisten.

Manche Betriebe bieten auch Vorsorgemodelle über eine Unterstützungskasse an. Diese Einrichtung wird von einem oder mehreren Betrieben getragen und fungiert als Treuhänder für die eingezahlten Beiträge. Das Geld kann (im Gegensatz zur Pensionskasse) auch riskanter angelegt werden; die Höchstgrenze von 35 Prozent Anlagen in Aktien oder Aktienfonds gilt bei dieser betrieblichen Altersvorsorge nicht. Allerdings muss der Arbeitgeber einspringen, wenn sich die Kasse verspekuliert hat und am Ende der Ansparzeit nicht wenigstens das eingezahlte Kapital vorhanden ist. Daher müssen Betriebe, die Unterstützungskassen betreiben, dem Pensionssicherungsverein (PSV) beitreten und dort in den Rentensicherungsfonds einzahlen. Aus diesem Fonds werden Renten weitergezahlt, wenn Arbeitgeber und Unterstützungskasse Pleite gehen.

Neu auf dem Markt sind Pensionsfonds, die nach angelsächsischem Vorbild im Extremfall das gesamte Fondsvermögen am Aktienmarkt investieren dürfen. Auch hier haftet der Arbeitgeber wegen des höheren Kapitalmarktrisikos für Verluste im Fall eines Börsen-Crashs und muss die Lücke zum ursprünglich eingezahlten Kapital schließen, wenn die Fondsgesellschaft dazu nicht in der Lage ist. Deshalb ist der Arbeitgeber verpflichtet, sich gegen die eigene Insolvenz beim PSV abzusichern.

Doch weil die Zeit drängt - viele Betriebe haben ihren Arbeitnehmern noch keine Lösung vorgeschlagen - gehen vor allem die Inhaber von kleineren Betrieben bei der Auswahl des Anbieters nicht systematisch vor. "Während sich größere Mittelständler meist intensiv mit dem Thema befasst haben, ist bei Kleinbetrieben eine eher passive Haltung zu beobachten", sagt Mittelstandsexperte Henkel. Favorisiert werden dort vor allem Lösungen, die für den Arbeitgeber möglichst wenig Aufwand und Risiko mit sich bringen, weiß Michael Becker, der sich als Vertriebsbereichsleiter der Allianz um das Vorsorgegeschäft mit Firmenkunden kümmert. "Derzeit liegen Direktversicherung und Pensionskassen deutlich vorne."

Während die Pensionskasse klarer Reformgewinner ist, zeichnet sich bei den mit viel Spannung erwarteten Pensionsfonds ein gemischtes Bild. Beispiel MetallRente: Beim zwischen IG Metall und dem Arbeitgeberverband Gesamtmetall ausgehandelten Vorsorgemodell unter Federführung der Allianz bieten zwar ein Drittel der beteiligten Unternehmen den Pensionsfonds mit an. "Bei kleineren Unternehmen ist das Interesse am Pensionsfonds jedoch derzeit nicht so groß", bekennt Vertriebsmanager Becker.

Gerade die Inhaber von kleineren Betrieben sind darauf bedacht, dass die Altersversorgung für die Mitarbeiter nicht zur tickenden Zeitbombe in der Bilanz wird. In der gegenwärtigen Baisse am Aktienmarkt verwundert es nicht, dass die Nachfrage nach investmentgedeckten Unterstützungskassen und aktienlastigen Pensionsfonds kaum spürbar ist. Zwar lassen sich Unterstützungskassen auch mit klassischen Lebensversicherungen rückdecken - aber auch in diesem Fall müssen PSV-Beiträge vom Unternehmen bezahlt werden. "Der Wegfall der Beiträge bei Direktversicherung und Pensionskasse ist im Mittelstand ein wichtiges Entscheidungskriterium", bestätigt Henkel. Zwar fallen die Beiträge am Anfang kaum ins Gewicht - aber mit wachsendem Rentenwert der Zusage steigt auch die Abgabe an den PSV. Überdies haben die jüngsten Großpleiten wie Babcock und Holzmann den Beitragssatz auf vier Promille des versicherten Rentenwertes nach oben getrieben.

Welche Anlageform den Mitarbeitern angeboten wird, entscheidet der Arbeitgeber. Nur wenn vom Betrieb kein Angebot vorliegt, darf der Arbeitnehmer die Gehaltsumwandlung in eine Direktversicherung seiner Wahl verlangen. Für die Beschäftigten ist die Vorsorge per Gehaltsumwandlung im Vergleich zum privat finanzierten Riester-Sparen meist die lohnendere Variante. Als Faustregel gilt: Sind die Einsparungen bei Steuer und Sozialversicherung deutlich höher als die Riester-Zulagen, sollte die betriebliche Altersversorgung bevorzugt werden. Diese Vergleichsrechnung sollte jedoch Ende 2008, wenn die Sozialversicherungsfreiheit bei der Gehaltsumwandlung entfällt, nochmals durchgeführt werden.

"Dazu kommt, dass die betrieblichen Modelle oft mit weniger internen Verwaltungskosten verbunden sind als die Riester-Sparpläne", sagt Thomas Bieler, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Damit fließen die eingesparten Kostenanteile in den Spartopf und verbessern die Rendite, gibt Bieler zu bedenken. "Außerdem geben je nach Tarifvertrag die Arbeitgeber oft noch etwas dazu."

Allerdings zeigt die Resonanz aus den Betrieben, dass sich nicht jeder Mitarbeiter die Gehaltsumwandlung leisten kann. "Je nach Unternehmen und Branche machen etwa 20 bis 40 Prozent der Beschäftigten mit", sagt Henkel. Grund dafür sei die oft stark angespannte private Finanzlage bei vielen Arbeitnehmern. Wenn Baufinanzierung, Autokredit und laufende Lebenshaltung keinen Spielraum mehr lassen, bleiben auch steuerbegünstigte Vorsorgemaßnahmen auf der Strecke.

 
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