Essay Wo liegst du, Europa?
Die Identität des Kontinents ist nicht eindeutig. Aber es gibt Kriterien, an denen man sie erkennt
Man weiß aus der Geschichte, wie normal der Krieg als Geburtshelfer von Nationalstaaten ist. Kaum einer der westlichen Nationalstaaten ist ohne Krieg entstanden. Der Kampf mit anderen förderte die eigene Identität. Die Erinnerung an Blut, Sieg oder Niederlage, an Triumphe und Katastrophen hat im kollektiven Gedächtnis der Nationen immer eine zentrale Rolle gespielt, oft mythisch überhöht, in Denkmälern verkörpert, auch instrumentalisiert. Das stärkte den inneren Zusammenhalt, bis hin zur Bereitschaft der Einzelnen, für ihr Land, falls nötig, zu sterben. Kann sich eine europäische Identität, eine staatsähnliche europäische Union ohne die Geburtshilfe des Krieges herausbilden – auf Dauer, stabil und verankert nicht nur in den Köpfen, sondern auch in den Herzen der Europäer?
Die kurze Antwort: Krieg und Kriegsgefahr haben bereits kräftig zur Herausbildung eines europäischen Selbstverständnisses, eines europäischen Zusammenhalts beigetragen. In der Aggression der Kreuzzüge schloss sich die abendländische Christenheit fester zusammen. In der Abwehr der Türken bildete sich europäische Gemeinsamkeit und ergaben sich praktische Gelegenheiten, den Begriff „Europa“ zu verwenden und zu verbreiten. Durch die Katastrophen des Ersten und des Zweiten Weltkriegs wurden die Europa-Idee und die Europa-Bewegung beflügelt. Und in der Ära des Kalten Kriegs hat die Wahrnehmung der sowjetischen Gefahr den Zusammenschluss des westlichen Kleineuropas erleichtert.
Aber zwei entscheidende Einschränkungen sind am Platz. Erstens antworteten der Appell an Europa, die Hoffnung auf Europa, die Betonung der europäischen Gemeinsamkeit meist nicht auf die Erfahrung des Kriegs mit anderen, sondern auf das Leiden am Krieg innerhalb Europas. Auf die blutigen Religionskriege und den Dreißigjährigen Krieg folgten Beschwörungen Europas als eines gemeinsamen Friedensraums. Nachdem LudwigXIV. und Napoleon Europa mit Kriegen überzogen hatten, wurde im Gegenzug die Besinnung auf das gemeinsame Europa stärker. Auch die beiden Weltkriege des 20. Jahrhunderts, die Schübe des Europa-Bewusstseins und der Europabewegung auslösten, waren zunächst und vor allem innereuropäische Kriege. In den folgenden Generationen hat die Furcht vor einer Wiederkehr der blutigen Exzesse des Nationalismus dazu geführt, auf die Vereinigung Europas zu setzen. Weniger der äußere Feind als vielmehr die innere Zwietracht hat blutige Geburtshelferdienste für Europa geleistet.
Zweitens sollte die Analogie zwischen Nationalstaatsbildung und europäischer Integration nicht überstrapaziert werden. Die europäische Integration verläuft in vieler Hinsicht anders als die Konstituierung der Nationalstaaten. Sie ist etwas Neues, und historische Parallelen zu ziehen führt deshalb rasch in die Irre. Insgesamt ist die Hoffnung berechtigt, dass sich europäische Identität und europäische Union zukünftig ohne den großen äußeren Feind vorantreiben lassen, ohne Krieg und ohne den Zusammenstoß der Zivilisationen, vor dem Huntington warnt.
Ohne Krieg wird es hoffentlich gehen, ohne Differenz und Differenzbestimmung aber nicht. Europa-Bewusstsein bildete sich im Vergleich, im Selbstvergleich mit anderen heraus, durch Betonung der Unterschiede zwischen Europa und den nichteuropäischen Teilen der Welt. Es lassen sich dabei verschiedene Typen der Argumentation unterscheiden: zum einen das Reden vom überlegenen Europa, das im 19. und 20. Jahrhundert verbreiteter war als heute, vor allem gegenüber Asien und Afrika. Dieses Überlegenheitsgefühl wurde aber immer konterkariert durch häufige Selbstkritik von Europäern, die über andere Erdteile berichteten. Zum andern gab es die Rede vom bedrohten Europa, das sich mit der Überlegenheit eines anderen konfrontiert sah. Im 19. und 20. Jahrhundert betraf das vor allem die technische, wissenschaftliche oder kommerzielle Übermacht Amerikas. Besonders interessant ist drittens das Reden von Europa als Ausgangspunkt universaler Modernisierung. Dabei sieht man Europa als Region, von der die Menschenrechte, die moderne Wissenschaft und manche andere neuzeitliche Errungenschaft ausgingen, die mittlerweile weltweite Geltung beanspruchen. Diese Art europäischen Selbstvergleichs muss nicht in Überheblichkeit enden, sondern kann zu Selbstbewusstsein mit Verantwortung und Augenmaß führen. Für die Bildung und Stärkung europäischen Bewusstseins ist der Selbstvergleich zentral. Dass er möglichst ohne Stereotype und Feindbilder gelingt, darum muss man sich bemühen.
Zwei Referenzregionen sind heute wie früher zentral: die islamische Welt und das nördliche Amerika. Die ausgeprägte Differenz zwischen Europa und der islamischen Welt ist unübersehbar, erfahrbar und nicht wegzureden. Die Differenz zu Amerika ist subtiler, fragwürdiger und ungesicherter. Zur Befestigung europäischer Identität und gesamteuropäischer Handlungsfähigkeit ist die Abgrenzung gegenüber Amerika jedoch unabdingbar, auch wenn in Bezug auf grundsätzliche Werte Übereinstimmung besteht. An relevanten amerikanisch-europäischen Unterschieden fehlt es keineswegs. Europa hat auf dem Weg zu seiner Einheit mit erheblich mehr eingeschliffener und institutionalisierter Vielfalt von Nationen und Traditionen zurechtzukommen. Anders als in Amerika ist der europäische Einigungsversuch durch die Erfahrung vorangehender Katastrophen geprägt. Er ist der Versuch, daraus zu lernen. Das Verhältnis von individueller Freiheit und Solidarität, von Konkurrenz und Wohlfahrt wird in Europa anders bestimmt als in den USA. Durch den Sozialstaat unterscheiden wir uns von den Amerikanern. Dessen gegenwärtige Krise gefährdet nicht nur Wachstum und Wohlstand, sondern auch das sich mühsam herausbildende europäische Selbstbewusstsein. Leider sieht es jedoch zurzeit nicht danach aus, dass der nötige Umbau des Sozialstaats gelingen wird.
Wenn Europa eine politische Union sein will, muss es Grenzen haben. Inklusion ist ohne Exklusion nicht zu haben, ohne ein Außen kann es kein Innen geben. Giscard d’Estaings Vorentwurf eines Verfassungsvertrags spricht in Artikel 1 von der zu bildenden Union, „die allen europäischen Staaten … offen steht“. Er setzt also den Begriff „europäisch“ voraus. Mustert man die Umschreibungen von „europäisch“, wie sie in den letzten zwei Jahrhunderten vorgeschlagen worden sind, so gab und gibt es viel Übereinstimmung. Einige Landstriche gehören ganz fraglos dazu, die Lombardei zum Beispiel oder Berlin. Es gibt Teile der Welt, die niemand je zu Europa gerechnet hat, Kirgisien zum Beispiel, oder seinerzeit das Ottomanische Reich. Die Zugehörigkeit anderer Länder zu Europa blieb umstritten. Je nach Zeitpunkt und Blickpunkt finden sich wechselnde Zurechnungen, vor allem Russlands.
Es gibt zahlreiche Argumente, mit denen die Gemeinsamkeit Europas begründet und seine Grenzen definiert werden. Tragfähig sind vor allem zwei: erstens der Verweis auf die gemeinsame Kultur. Religion, Geschichte, Sitte, Recht, politische Kultur und übereinstimmende Werte sind verbindende Elemente. Dabei dürfen natürlich die zahlreichen und tiefgreifenden kulturellen Unterschiede innerhalb Europas nicht übersehen werden. Zweitens erweist sich das Argument des verbindenden Kommunikationszusammenhangs als tragfähig, also der Verweis auf den Austausch zwischen Herrschenden, Wissenschaftlern, Künstlern und Gebildeten, aber auch auf das Wandern der Handwerksgesellen, den Verkehr zwischen den Kaufleuten und den öffentlichen Austausch der politischen Argumente. Mit unterschiedlicher, aber insgesamt zunehmender Dichte verbanden solche Kommunikationen die Teile Europas miteinander, während sie zu den Rändern hin ausdünnten.
Mit beiden Argumenten kommt man weit, wenn man den inneren Zusammenhang Europas begründen will. Aber zu einer scharfen Grenzziehung im Osten Europas führen sie nicht. Jedes dieser Argumente hat überdies etwas Konstruktivistisches an sich. Sie beschreiben nicht nur Befunde, sie reflektieren auch Absichten und Entwürfe. Sie wechseln je nach Standort. Es geht um das Problem des mental mapping.
Die Autoren der zukünftigen Verfassung Europas können sich also nicht auf einen allgemein geteilten, ein für alle Mal festliegenden Begriff „europäisch“ beziehen. Letztlich werden die Grenzen ein Produkt politischer Entscheidung sein, allerdings unter Beachtung der gegebenen Verhältnisse und orientiert an ausgewiesenen Kriterien.
Das Erste ist der Bezug auf die Werte der Union. Nur wer sie teilt, kann zu Europa im Sinne der Europäischen Union gehören, so argumentiert der Verfassungsvertrag zu Recht. Er nennt als Werte der Union: Menschenwürde, Grundrechte, Demokratie, Rechtsstaat, Toleranz und das Völkerrecht. Aber dies sind universalistische Werte, die nicht nur für Europa gelten, sondern auch in anderen Teilen der Welt. Deshalb schaffen sie Abgrenzung nur hic et nunc, nicht aber auf Dauer und prinzipiell. Man kann nur sagen, und dies sagt man ja auch in den gegenwärtigen Verhandlungen über den Beitritt neuer Mitglieder: Dieses Land erfüllt die Voraussetzungen der Zugehörigkeit derzeit nicht. Und das Land antwortet: noch nicht und bemüht sich um ihre Erfüllung in der Zukunft. Im Prinzip könnte Europa nach diesem Kriterium ständig wachsen und immer größere Teile der Welt umfassen, sofern immer größere Teile der Welt ihre Verhältnisse und Verhaltensweisen an den genannten Werten ausrichteten. So sehr das politisch zu wünschen wäre, so ungute Konsequenzen hätte dies für die Gestalt Europas, das dann prinzipiell grenzenlos wäre. Das Kriterium „Wertebezug“ reicht also nicht aus, um Grenzziehungen zu begründen.
Deshalb muss ein zweites Kriterium berücksichtigt werden: das der „demokratischen Handlungsfähigkeit“. Damit ein politisches Gebilde handlungsfähig und zugleich demokratisch ist, braucht es einen gemeinsamen Fundus von innerer Kommunikation und relevanten Gemeinsamkeiten. Es darf nicht zu heterogen und muss in sich ausbalanciert sein. Manche sprechen vom nötigen Vertrauen, das zwischen denen vorhanden sein muss, die im Gemeinwesen handeln; andere vom sozialen Kapital, wieder andere von politischer Kultur. All das geht über den Bezug auf universale Werte deutlich hinaus und hat viel mit gemeinsamer Kultur und gemeinsamer Geschichte zu tun. Würde man das beim Auf- und Ausbau Europas nicht beachten, würde man sich übernehmen. Man schüfe ein Gebilde, das bald wieder zerfallen müsste. Das europäische Projekt kann noch scheitern.
Was folgt daraus für die entstehende europäische Verfassung? Sie sollte keine ein für alle Mal feststehenden Grenzen ziehen, und sie darf die Grenzziehung nicht absolut setzen. Denn die Grenze ist immer auch ein Konstrukt, sie enthält immer ein Stück Abwägung und Entscheidung. Prinzipiell muss Änderung möglich sein. Aber die Hürden für jede spätere Erweiterung sollten sehr hoch gelegt werden. Grenzveränderungen in späteren Jahren und Jahrzehnten sollten an ein sehr hohes Quorum und an die Zustimmung der europäischen Bevölkerung in einem Referendum gebunden werden, verknüpft mit dem Recht unterliegender Mitgliedsstaaten auszutreten. Fest steht: Jetzt und in absehbarer Zeit würde sich Europa übernehmen, wenn es Länder wie die Türkei und Russland einbezöge. Das muss rasch und eindeutig gesagt werden, statt dass, wie derzeit im Fall der Türkei, über einen Termin für den Beginn von Beitrittsverhandlungen nachgedacht wird.
Es geht nicht nur darum, wo die Grenze zu ziehen ist, sondern wie sie gestaltet wird. Europa hat immer von seiner Weltoffenheit gelebt, es darf und wird sich auch zukünftig nicht abschotten, es darf und wird keine Festung werden. Entsprechend werden die einschlägigen Politikbereiche zu gestalten sein, die Zoll- und Außenwirtschaftspolitik, die Einwanderungspolitik, die Außen- und erst recht die Militärpolitik, denn Europa muss auch außerhalb seiner Grenzen militärisch handeln können.
Sehr zu begrüßen ist, dass Artikel 42 des jetzt vorgelegten Vorentwurfs Bestimmungen für möglich erklärt, „die eine besondere Beziehung zwischen der Union und Nachbarstaaten festlegen“. Wie die besondere Beziehung zu den Nachbarstaaten auszugestalten ist, bleibt auszuhandeln und zu entscheiden. Der Verfassungsvertrag sollte in diesem Zusammenhang die Möglichkeit offen halten, dass Abgeordnete der Nachbarländer im Europäischen Parlament Gastrecht erhalten und umgekehrt europäische Parlamentarier in befreundeten Ländern hospitieren können. Denn was in Europa beschlossen wird, wirkt sich oft auf die Nachbarn aus, und das gilt auch in umgekehrter Richtung. Die Entwicklung besonderer Beziehungen zu Nachbarn, die dadurch der Union assoziiert werden, kann die Ablehnung ihrer vollen Mitgliedschaft in ihren psychologischen Wirkungen entschärfen und den Druck von den Nachbarn nehmen, unbedingt beitreten zu wollen.
Der Abstufung nach außen entsprechen Abstufungen im Innern der Union. Dass die Integration Europas, je nach unterschiedlicher Fähigkeit und Neigung der einzelnen Mitglieder, eine Integration mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten werden muss und nicht homogen im Gleichschritt erfolgen kann, ist klar. Je weiter sich die Union ausdehnt, desto heterogener wird sie im Innern. Deshalb muss einzelnen Gruppen von Mitgliedsländern die Möglichkeit geboten werden, in bestimmten Politikbereichen, beispielsweise der Sozialpolitik, untereinander enger zu kooperieren als mit den anderen Mitgliedsstaaten. Entsprechende Instrumente kennen die EU-Verträge schon heute, doch ihre Anwendung muss erleichtert und ihr Spektrum vergrößert werden. Der Verfassungsvertrag sollte darauf hinwirken. Ansonsten droht die Gefahr politischer Unbeweglichkeit aufgrund gegenseitiger Blockaden in der größer gewordenen Union.
Betrachtet man die variablen Abstufungen im Innern und in den Außenbeziehungen im Zusammenhang, ergibt sich daraus: Die Unterscheidung von innen und außen kann nicht mehr in Form einer schroffen Entgegensetzung getroffen werden. Den abgestuften Beziehungen zwischen den Mitgliedsnationen entspricht eine Gradualisierung der Grenze nach außen. Nicht nur ihr Verlauf, sondern auch, was sie praktisch bedeuten soll, unterliegt politischer Gestaltung.
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- Quelle (c) DIE ZEIT 49/2002
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