Justiz Erst mal einsperren, dann weitersehen
Wie Hamburgs Justizsenator den Strafvollzug reformieren und die Bürger vor Kriminalität schützen will
Hamburg
Sheriff Joe Arpaio ist ein Sadist aus Arizona, dem die Wähler des Regierungsbezirks Maricopa die Herrschaft über einige tausend Strafgefangene übertragen haben. In zivilisierten Teilen der Welt berichten die Medien in wohlig-gruseligem Tonfall über Sheriff Joes „Gulag von Arizona“ in dem die Gefangenen Schweinefutter vorgesetzt bekommen und, um ihr Selbstwertgefühl zu untergraben, rosa Unterwäsche tragen müssen. Aber es gibt auch eine andere Sichtweise. Im vergangenen Sommer, ein knappes Jahr nach dem Sieg der rechtskonservativen CDU-Schill-FDP-Koalition bei der Bürgerschaftswahl in Hamburg, pilgerte der neue Justizsenator der Hansestadt Roger Kusch (CDU) zu Sheriff Joe. Er wollte sich, so zitierten ihn damals die Zeitungen, „Anregungen“ für die „Modernisierung des Hamburger Strafvollzugs“ holen.
Daheim in Hamburg macht der Senator vor allem mit seiner Personalpolitik Schlagzeilen. Gerade ernannte er die Ehefrau eines Hamburger Bild- Redakteurs zur Abteilungsleiterin – obwohl ihre Qualifikation es fraglich erscheinen ließ, wie ein Gericht anlässlich der Klage einer Mitbewerberin um die Stelle feststellte, ob sie überhaupt „in den Kreis der ernsthaft in Betracht zu ziehenden Bewerberinnen hätte aufgenommen werden dürfen“. Das sei doch „ein ganz normaler Vorgang“, sagt Kusch, was, so muss man wohl befürchten, der Wahrheit entspricht.
Aufmerksamkeit erregte Kusch auch mit seinen Schimpftiraden auf die abgelöste rot-grüne Regierung der Hansestadt. Obwohl zu seinen Amtsvorgängern Juristen vom Format eines Wolfgang Hoffmann-Riehm zählen, mittlerweile Richter am Bundesverfassungsgericht, behauptete Kusch allen Ernstes: Erst jetzt, „erstmals seit Jahren“, gebe es in Hamburg einen Senat, „dem es ein Herzensanliegen ist, die Menschen vor Verbrechen zu schützen“.
Leider gerät ob solch spektakulärer Darbietungen das Wirken des Senators als Justizreformer aus dem Blick. Das ist umso bedauerlicher, als Kusch für deutsche Verhältnisse durchaus Revolutionäres vorhat. Mit seinen Plänen hat er mittlerweile einen Großteil der Hamburger Richterschaft gegen sich aufgebracht. Bösartig zugespitzt, könnte man sagen: Kusch will den Wüstenknast des Sheriffs Joe so weit kopieren, wie es das deutsche Recht zulässt.
Schon zu rot-grünen Zeiten steckten Hamburgs Richter weit mehr Menschen ins Gefängnis als ihre Kollegen in anderen Landesteilen. 170Häftlinge auf 100000 Einwohner – kein Staat in Westeuropa hat auch nur annähernd so viele Strafgefangene wie das kleine, reiche Bundesland Hamburg. Seit dem Amtsantritt Kuschs, dem die Justiz noch immer „zu lasch“ war, steige die Zahl der Häftlinge „langsam, aber stetig“ weiter, sagt sein Sprecher. Alsbald beklagte der Senator „einen dramatischen Haftplatzmangel im geschlossenen Vollzug“.
Richtig daran ist, dass unter Hamburgs vielen Strafgefangenen, gemessen am Bundesdurchschnitt, ein überproportionaler Anteil im so genannten offenen Vollzug sitzt. Diese Sträflinge dürfen tagsüber weiterhin ihre Arbeitsplätze aufsuchen und oftmals auch an den Wochenenden zu ihren Familien – das erhöht ihre Chancen auf Wiedereingliederung, schützt sie vor der Gewalt krimineller Knasthierarchien und lindert das Problem der Mitbestrafung unschuldiger Angehöriger, etwa ihrer Kinder. In anderen Bundesländern freilich säßen etliche dieser Täter vermutlich überhaupt nicht im Gefängnis.
Kusch hingegen will einen großen Teil dieser Leute vollständig wegsperren. Wo die alte Landesregierung ein modernes Gefängnis mit 300 Plätzen im offenen Vollzug plante, lässt Kusch nun einen Superknast mit 800 geschlossenen Plätzen errichten. Ein Problem dabei ist, dass Strafvollzug, besonders geschlossener Vollzug, teuer ist. Und hier kommt Sheriff Joe mit seinem Modellknast in Arizona ins Spiel.
In Deutschland hat jeder Häftling – anders als „bei Joe’s“ – Anspruch auf eine eigene Zelle. Zurück aus Arizona, erklärte der Senator, man müsse „über Gesetzesänderungen nachdenken, die mindestens Zweimannzellen erlauben“. Dummerweise wachen über den Strafvollzug in Hamburg die unabhängigen Richter der Vollstreckungskammern. Schon manches Mal haben sie der Landesregierung wie auch ihrer Vorgängerin verboten, zwei Häftlinge zusammen in eine Zelle zu stecken. Kusch half sich mit einer bemerkenswerten Dienstanweisung: Die Gefängnisleitungen mögen doch bitte „sicherstellen, dass keine Doppelbelegung erfolgt, wenn erkennbar sei, dass die Strafvollstreckungskammer im konkreten Fall diese Entscheidung aufheben werde“ – was wohl bedeutet: Häftlinge müssen zumindest mit einer Klage drohen, um zu ihrem Recht zu kommen. In einem gemeinsamen Schreiben wandten sich daraufhin die Vorsitzenden aller Hamburger Vollzugskammern an den Senator: Er solle die rechtswidrige Praxis der Doppelbelegung endlich beenden. Eine Antwort bekamen sie nicht.
Folgenschwerer als die gelegentliche Doppelbelegung von Einzelzellen dürfte jedoch Kuschs Personalplanung für sein zukünftiges Großgefängnis sein. Dort wurde gegenüber der ursprünglichen Planung zwar die Zahl der Sträflinge mehr als verdoppelt – zusätzliches Personal soll hingegen nicht eingestellt werden. Das sei nichts anderes als die Rückkehr zum alten Verwahrvollzug, kritisieren Hamburger Vollstreckungsrichter.
So scheint es, dass die Hamburger zu Objekten eines Großversuchs werden: Was bewirkt ein drastisch verschärfter Strafvollzug? Nicht dass es auf diesem Feld noch Erkenntnisse zu gewinnen gäbe, die empirischen Befunde sind eindeutig, in Deutschland ebenso wie in den USA: Je härter der Vollzug, desto größer die Rückfallgefahr. So dürfte der schneidige Justizsenator seinen Teil dazu beitragen, dass Hamburg in Deutschland nicht nur die Knasthauptstadt, sondern auch die „Hauptstadt des Verbrechens“ bleibt.
- Datum
- Quelle (c) DIE ZEIT 03/2003
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