Bevölkerungspolitik Hagestolze werden bestraft

Wie schafft man es, dem Land zu mehr Kindern zu verhelfen? Ein Ausflug in die abgründige Geschichte der Bevölkerungspolitik, anlässlich einer klugen Dissertation

Nachdem die Frage ihren langen Weg durch Europa gewandert war, sah sie so hässlich und alt aus, als hätte sie die Klugen und Mächtigen nie fasziniert. Was darf oder muss der Staat eingreifend tun, um dem Fortpflanzungsverhalten seiner Untertanen auf die Sprünge zu helfen? Hässlich ist diese Frage in Deutschland geworden, weil sie sich nicht nur stellte, wenn es dem Land an Kindern fehlte, sondern auch, wenn angeblich unerwünschte geboren wurden. Dann bekam sie, in der gerade noch die Liebe zum Menschengeschlecht mitschwang (Kinder!), plötzlich den mörderischen Klang, den jeder im vergangenen Jahrhundert zu fürchten lernte.

Nicht nur hässlich, auch alt ist sie heute, viel älter als die bevölkerungspolitischen Untaten des Nationalsozialismus, nach denen die Fortpflanzung vorsichtshalber zur Privatsache erklärt wurde – diese Illusion hielt ein paar deutsche Nachkriegsjahrzehnte. Bis es sich herumsprach, dass die Entscheidung für oder gegen Kinder so privat gar nicht ist, wenn die Gesellschaft schon in ein paar Jahrzehnten Millionen von Pflegefällen zu versorgen haben wird, nur kaum jemanden mehr, der für sie sorgen könnte, geschweige denn außerdem für eigene Kinder. Da stellt sich die alte Frage neu, unvermeidlich, nur verlockend wirkt sie auf die meisten nicht.

Nicht mehr. Denn in ihren Anfängen, während der Entstehung des modernen Staates, war sie von beträchtlichem Reiz. Um sie herum führten die Zielkonflikte dieses modernen Staates ein Drama auf, das jeden anging. Die staatliche Kontrolle trat gegen die Selbstbestimmung an, die soziale Gerechtigkeit gegen den Markt, die Steuerung gegen die „natürliche“ Selbstregulierung. Über allem schwebte das Problem, für wie viele Hungrige die Böden genug Nahrung hergeben würden; wer es sich leisten kann, kaum Kinder zu haben; aber auch: wie viel Köpfe das Land zählen müsse, um im Wettbewerb mithalten zu können.

Und jeder der Begriffe änderte mit den Konstellationen seine Bedeutung. „Natürlich“ zum Beispiel. Vor 250 Jahren wollte die damals noch jugendliche bürgerliche Gesellschaft – gegen die Künstlichkeit des Feudalstaats, gegen seine despotische Macht – endlich die Beziehungen der Menschen in „natürliche“ verwandeln. Keine staatlichen Eingriffe! Schließlich galt ja mit Adam Smith auch die ökonomische Selbstregulation des Marktes als „natürlich“, wenn auch im Sinne einer Planwirtschaft Gottes.

Unmäßiges Essen tut der Fortpflanzung nicht gut

Aber wenn die „Natürlichkeit“ plötzlich überhand nahm, wenn also Massenarmut und Proletarisierung in den 1830er Jahren des deutschen Vormärz bewiesen, dass die Armen noch viel „natürlicher“ Kinder bekamen als der neue Bürger, und wenn dann unter den Wohlhabenden die Angst vor der Revolution wuchs: Was dann? Sollte der Staat den Armen unter die Arme greifen? Sollte er ihre Kinder besser rechtzeitig zu verhindern versuchen? Oder sie im Elend sitzen lassen, auf dass die Eltern begriffen, wie riskant es ist, Kinder zu haben, die man nicht aus eigener Kraft zu ernähren vermag?

Staatliche Steuerung versus individuelle Freiheit versus erneute staatliche Intervention, so heißt das überaus spannende Stück, das in der bevölkerungspolitischen Diskussion des 18. Jahrhunderts bis tief ins 19. hinein inszeniert wurde. Niedergelegt ist es in den Schriften der ökonomischen, der politischen, der staatswissenschaftlichen Theorie und Verwaltung; und denen der frisch entstehenden deutschen „Policeywissenschaft“.

Jetzt hat Martin Fuhrmann für seine rechtshistorische Dissertation Volksvermehrung als Staatsaufgabe? 700 dieser Quellen gelesen, um 100 Jahre einer deutschen Debatte zu rekonstruieren, die heute wenig bekannt ist: Wie wirken sich zwischen 1760 und 1870 bevölkerungspolitische Argumente auf die Ehepolitik, auf Schaffung oder Beseitigung von Ehehindernissen aus? Welches Bild vom neuzeitlichen Staat zeichnen die Quellen? Wie durchdringen volkswirtschaftliche Argumente diejenigen der Staatslehre? Diese anregende und reichhaltige Doktorarbeit kommt heute zur Lektüre höchst gelegen. Sie gibt der hässlichen Frage nach der staatlichen Bevölkerungspolitik ihre „aufgeklärte“ Geschichte und ihren Reiz zurück, ohne die Abgründe zu verschleiern.

Die Ausgangslage der Debatte schafft der Dreißigjährige Krieg: In Deutschland fehlen allzu viele Menschen, das Land ist gegenüber den moderneren Nachbarn hoffnungslos rückständig, die nicht enden wollenden Kämpfe mit der Pest im Schlepptau haben es in Ödnis und Elend versetzt. 40 Prozent der Bevölkerung sind umgekommen, wird geschätzt. Um 1650 leben in Deutschland nur noch so viele Menschen wie zuletzt um 1520.

Nichts ist in der kameralistischen Lehre der Aufklärung wichtiger, als nach einer wachsenden Population zu rufen. Wir brauchen Menschen! Der Staat muss steuern und kann es auch, geradezu ingenieurmäßig, die Zukunft ist machbar! Unterschwellig aber kommt sogar bei einem Montesquieu die Angst zum Ausdruck, die gegenwärtige Welt sei gegenüber dem idyllischen „Früher“ gründlich degeneriert.

Was einem alles einfallen kann, wenn die Angst einem richtig im Nacken sitzt: „Die Unmäßigkeit in Essen und Trinken macht einen siechen Leib und schwächt die Teile des Körpers, welche das Geschäft der Fortpflanzung ausrichten sollen“, klagt etwa der Regierungsrat Ludwig von Heß. Die Qualität der Population nicht zu vergessen. „Bloße Bevölkerung, ein Land voller Müßiggänger oder Bettler oder die nicht zum wahren Zwecke arbeiten, macht keinen Staat glücklich“, steht in Jungs Lehrbuch der Staats-Polizey-Wissenschaft, 1788. Man muss die Lebenserwartung erhöhen, durch Hygiene und Gesundheitsfürsorge, sagen die Medizinalpolizisten (nun, das hat langfristig gut geklappt) und haben dabei nicht das Glück der Einzelnen, sondern das Wohl des Staates im Blick. Das Landeskind ist, vor allem anderen, ein Gegenstand der staatlichen Nützlichkeitserwägung, notfalls auch gewinnträchtig zu veräußern.

Und so wird in den Forderungen der Zeit die Ehe gründlich verstaatlicht: Gefordert werden Aussteuerkassen für arme Mädchen; polemisiert wird gegen die Hagestolze, die einfach nicht heiraten und dafür bestraft werden sollten; es wird erwogen, Unverheirateten den Zugang zu öffentlichen Ämtern zu verwehren, Junggesellen hoch zu besteuern und ihr Erbe dem Fiskus zu geben. Und hier noch ein Vorschlag zur Wiedervorlage: „Daher ein Vater von vier Kindern von allen Abgaben befreit sein sollte, wer über acht und mehr hätte, sollte noch überdem vom Staat einen Beytrag zur Erziehung auf ein jedes … halten.“

Außerdem sollen die Ehehindernisse, für Soldaten, für Handwerksgesellen, zur Seite geräumt werden – und dafür die Eheschließung von Impotenten und Kranken verboten (die lange Liste der „eheverhindernden Krankheiten“ ist bereits unheilverheißend). Zum empirischen Grundmuster der deutschen Entwicklung wird es, dass einer einen selbstständigen Haushalt haben sollte, um heiraten zu können, dass also normativ die Freiheit der Fortpflanzung an Privateigentum gebunden wird.

So steigen, verglichen mit England, das Heiratsalter und die Zahl der Ledigen an. Doch offenbar wird so auch die Familienplanung wirksam. Süßmilch, der prominenteste Bevölkerungstheoretiker der Zeit, weist jedenfalls darauf hin, dass die faktischen 4 Kinder pro Ehe in Preußen gegenüber den potenziellen 20 doch geradezu geizig aussähen. Es fehlt nicht an Vorschlägen: Arme Frauen ohne Aussicht auf Ehe könnten doch „freywillig“, gegen Lohn, Landeskinder gebären; und würde eine öffentliche Beischlafanstalt nicht gute Dienste tun, in die Männer für Geld und mit Maske gingen, um den Weibspersonen zu Nachwuchs zu verhelfen?

Natürlich sind laute Gegenstimmen zu hören, die den staatlichen Eingriff in die Intimsphäre unanständig finden, und das liberale Pochen auf die Freiheitsrechte wird ab 1790 lauter. Es gibt keine Pflicht zu heiraten! Umso mehr aber ein Menschenrecht, die Ehe frei eingehen zu können, und zwar wider die Ambitionen des Staats, den es nichts angeht, ob man nun Kinder kriegt oder nicht. Privatheit schützen!

Andererseits: Wenn sich bei näherer Betrachtung erwies, dass der Schutz des Privaten, den der moderne Staat seit dem Allgemeinen Preußischen Landrecht (1794) und dem Code Civil (1804) zum Wohle der Ehe und des Nachwuchses tatsächlich festschrieb, vor allem die Macht der Männer schützte, weil sich Frauen denen ja „natürlich“ zu unterwerfen haben, wie der Philosoph Fichte wusste: Was dann? Entstaatlichung hieß für die Frauen keineswegs einen reinen Zugewinn an Freiheit. Und es war der Staat, wer sonst?, der das Scheidungsrecht liberalisieren musste, was er auch tat. Schon weiß ein Adam Smith, dass manche halb verhungerte Schottin wohl 20 Kinder bekommt, manche „verwöhnte Dame“ hingegen keins. Die Kinderfrage ist auch die Machtfrage

Der radikalliberale Göttinger Historiker und Staatskundler Lueder erschrickt: „Wir haben Gesetze auf Gesetze gehäuft…, die Niemand kennt als diejenigen, welche sie mißbrauchen und durchlöchern.“ Wie soll das gehen, „alle Welt mit Aerzten und Arzenei zu versorgen, auf die Diät der Weiber im Wochenbett zu achten“, dafür „zahllose Aufseher und Aufseherinnen“ in Gang zu setzen? Mancher Physiokrat empfiehlt (zukunftsweisend!) dem Staat, nicht aufwändig zu steuern, sondern bloß die Erschwernisse der Familienbildung aus dem Wege zu räumen. Schon ein Wilhelm von Humboldt meint: keine Belohnungen, aber auch keine Benachteiligungen!

Leicht gesagt. Man muss nur die Zahlen des explosiven Bevölkerungsanstiegs in Deutschland ab 1815 vor Augen haben, um zu erkennen, dass die zum Jahrhundertende verbreitete Forderung nach Volksvermehrung bald in ihr Gegenteil umschlagen kann. Im Jahr 1780 sind es 21 Millionen. 1800: 23 Millionen. 1815: 23,5 Millionen. 1825: 28 Millionen. 1850: 35 Millionen.

Nun drängt die Frage nach dem Staat auf andere Weise. Darf er etwa Leute, die ihm nicht behagen, „mit Gewalt von einer Handlungsweise abhalten, zu welcher sie unkluger und selbst unsittlicher Weise Lust bezeugen“?, will der Tübinger Staatswissenschaftler Robert von Mohl beunruhigt wissen, der natürlich liberal ist, aber der Staat muss sich doch nicht alles gefallen lassen vonseiten der Armen!

Der Mann kennt die Antwort, niedergelegt 1832 in seinem Opus Die Polizeiwissenschaft nach den Grundsätzen des Rechtsstaats: „Niemand hat ein Recht, eine Handlung zu begehen, welche eine allgemeine und bleibende Last zu Folge hat, während sie dem Handelnden selbst nur Befriedigung eines sinnlichen Triebs gewährt, und überdies unsittlich ist.“ Lässt sich nicht inzwischen feststellen, so fantasieren ängstliche Zeitgenossen, dass in den wachsenden Volksmassen fast niemand mehr von edlem Wuchs ist, werden die Menschen nicht sichtbar kleiner? Die Angst vor Degeneration sagt: Verbieten!

Finger weg von den Freiheitsrechten, raten dagegen andere Liberale. Jedenfalls zum Schutz der erwünschten Kinder, so steht es etwa im Handbuch der Moral nebst Abriss der Rechtsphilosophie, Leipzig 1879: „Mann kann einer schwangeren Frau rechtlich nicht verbieten, auf der Eisenbahn zu fahren, zum Tanz zu gehen, einen Gegenstand zu heben, Thürklinken blank zu putzen, obwohl es feststeht, dass manche befruchteten Keime und selbst schon weit entwickelte dadurch zerstört werden.“

Ob es an der Angst vor der ausgebliebenen deutschen Revolution liegt, ob an der verspäteten Industrialisierung, ob am rasanten Bevölkerungsanstieg – auch die Liberalen sind in Deutschland, anders als in England, oft Befürworter staatlicher Eingriffe. Der Wohlfahrtsstaat soll lieber regeln, was der liberale Markt gewiss nicht kann.

So entstehen typisch deutsche Kooperationen zwischen Privatleuten und Behörden, und die Medizinalpolizei kümmert sich um Hygiene. Nur wenige, wie der Hamburger Arzt Reimarus, treten dagegen schon früh an: „So können wir unseres Orts, da wir bisher ohne Medizinal-Verordnungen in republikanischer Nachlässigkeit leben, doch noch so viel gesunde siebzig und achtzigjährige Einwohner aufweisen.“ Die Eingriffe des Staates gingen tatsächlich weit. Das Allgemeine Preußische Landrecht schrieb jeder gesunden Mutter vor, selbst zu stillen. „Wie lang sie aber dem Kind die Brust reichen solle, hängt von der Bestimmung des Vaters ab.“ Wer zu den Schwachen zählt, zu den Abweichungen vom hehren Hegelschen Rechtssubjekt, wird von diesem Staat an die Hand genommen, schützend, disziplinierend, gängelnd. Es wird Zeit für die Sozialdemokratie.

Zu den anregendsten Passagen in Fuhrmanns Dissertation zählen diejenigen über den bevölkerungstheoretischen Essay On the Principle of Population, den der englische Geistliche Thomas R. Malthus (welcher ab 1805 den ersten Lehrstuhl für Politische Ökonomie innehaben sollte) zuerst 1798 veröffentlichte und der in Deutschland lebhaft rezipiert wurde. Malthus hielt die staatliche Beeinflussung der Bevölkerungsentwickung für sinnlos, aber nicht nur in dem bekannten Sinne, dass er den massenhaften Hungertod für eine unvermeidliche und effektive Korrektur von Überbevölkerung hielt (während Marx einwandte: Verteilen hilft gegen Hunger!)

Markt und Marx und Malthus

Malthus meinte vielmehr: Ehe und Fortpflanzung werden durch Entscheidungen von Individuen gesteuert – moralisch, sozial –, und also haben die auch das Risiko ihrer Existenz in der Hand. Möglicher oder faktischer Wohlstand würde als Kriterium der Wahl verlässlich wirken: Denn den setze keiner aufs Spiel, nicht freiwillig. Also konnte Malthus getrost für die Abschaffung aller Ehehindernisse plädieren. Wer nur hinreichend gebildet ist (und also sollte auch jeder Arme gebildet werden!), begreift diesen Zusammenhang schnell.

Wenn es einen Hinweis aus jenen Jahren der Spätaufklärung gibt, der zur Erklärung des heutigen Bevölkerungsrückgangs in den wohlhabenden Ländern beitragen kann, dann ist es dieser des Thomas R. Malthus: Man bleibt lieber wohlhabend, als Kinder zu kriegen. Die Leute kriegen Kinder eben nicht sowieso. Sozialer Aufstieg und die Sicherung des Status, das sind mächtige Triebfedern der Empfängnisverhütung, solange der Staat Kinder für Privatsache hält. Wenn dann noch die weibliche Freiheit ins Spiel kommt, die ein Fichte in der Ehe aufgehoben sah, dann ist die Verhütung fast schon perfekt.

Sie ist, zum Glück, nicht verlässlich. Weswegen hierzulande und heute zwar Hagestolze nicht bestraft werden sollten, aber doch alle Benachteiligungen für Familien gründlich beseitigt. Das muss (der Markt schafft es nie, und die deutsche Reaktion auf Malthus war immer dem Staat zugeneigt) der Staat tun. Schnell. Aus historischen Gründen. Die alte Frage steht vor der Tür und lässt sich nicht abweisen.

 
  • Serie land_ohne_leute
  • Quelle (c) DIE ZEIT 07/2003
  • Versenden E-Mail verschicken
  • Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
  • Artikel Drucken Druckversion | PDF
  • Artikel-Tools präsentiert von:

  • Neu auf ZEIT ONLINE
    1. Parteivorsitz Linke zerfleischt sich im Führungsstreit
    2. Energiewende Merkel gesteht Versäumnisse beim Netzausbau
    3. IWF-Chefin Lagarde findet harte Worte für die Griechen
    4. Kinderbetreuung Die Wähler werden für dumm verkauft
    5. Schach-WM Der 40-Minuten-Zug von Gelfand
  • Neu im Ressort
    1. Anzeige
    2. Anzeige
    3. Anzeige
    Service