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Ewig lockt die Tantieme
Industrie und Autoren holen zum Schlag gegen die Raubkopierer aus. Der Konsument soll die digitalen Werke nur noch eingeschränkt nutzen können
Will Lightman, der Protagonist in Nick Hornbys Roman ist ein rechter Taugenichts. Er geht keiner geregelten Arbeit nach, sondern lebt von den Rechten an einem Weihnachtslied, das sein verstorbener Vater komponiert hat. Immer, wenn das Lied zur Adventszeit aus den Beschallungsanlagen der Kaufhäuser dudelt, klingelt es auch in Wills Kasse. Die Tantiemen sind üppig genug, um ihm ein zumindest finanziell sorgenfreies Leben zu ermöglichen.
(1) Digitale Konfektion: Inhalte wie Musik, Filme oder Texte werden für den Vertrieb per Internet aufbereitet: Sie werden digitalisiert, komprimiert (MP3, MPEG ) und verschlüsselt. (2) Schaufenster im Netz Die verschlüsselten Daten liegen auf einem Server zum Download bereit. (3) Schlüssel gegen Geld: Der Nutzer erwirbt einen Schlüssel zur einmaligen, mehrmaligen oder unbegrenzten Nutzung der Inhalte. (4) Jederzeit, überall : Mit dem Schlüssel kann der Nutzer die Musik hören oder den Film betrachten, und zwar auf unterschiedlichen mobilen oder festen Abspielgeräten. Der Schlüssel ist an die Person gebunden, nicht ans Gerät
Diese nie versiegende Geldquelle verdanken Leute wie Will (oder Michael Jackson, dem die meisten Beatles-Songs gehören) dem Urheberrecht – auch wenn sie eigentlich nicht die Urheber der entsprechenden Werke sind. Treffender beschreibt es der englische Ausdruck Copyright: Es geht um das Recht, Kopien von einem Lied, Buch oder Bild anzufertigen. Dieses Kopierrecht ist im Moment in der Diskussion, weil durch Computer und Internet die Welt der Lizenzen und Tantiemen aus den Fugen geraten ist. Es wird milliardenfach kopiert, ohne dass die, denen die Rechte gehören, einen Cent sehen. Nun wollen die Medienkonzerne die rechtliche und technische Grundlage dafür schaffen, dass auch in Zukunft die Nutzer für den Genuss von Filmen, Texten und Musik zahlen. Das so genannte Digital Rights Management (DRM) soll den Raubkopierern das Handwerk legen, indem Filme und Musik verschlüsselt werden und nur dem zugänglich sind, der einen entsprechenden Schlüssel gekauft hat. Kritiker befürchten allerdings, dass die DRM-Systeme, zusammen mit einer neuen Computerarchitektur, zu einer totalen Überwachung und Gängelung der Nutzer führen.
Die Diskussion entzündet sich vor allem am Paragrafen 95a des neuen Urheberrechtsgesetzes, das bereits die erste Lesung im Bundestag passiert hat. Danach soll es strafbar sein, Sperrmechanismen für digitale Medien zu umgehen. Bislang hatte der Käufer einer CD oder Videokassette nämlich das Recht, für seinen privaten Gebrauch Kopien anzufertigen – für den CD-Spieler im Auto oder im Wochenendhaus, aber auch für Freunde. Im deutschen Urheberrecht wurde das 1965 ausdrücklich festgeschrieben. Hinter dem Streit um den scheinbar nebensächlichen Paragrafen steckt mehr – nämlich der Konflikt zwischen dem „geistigen Eigentum“ und der Freiheit der Information.
Dass die Urheberschaft an Gedanken, Erfindungen und Kunstwerken ein Eigentum von ganz besonderer Art begründet, formulierte schon der amerikanische Präsident Thomas Jefferson: Eine Idee sei ein Ding, „das weniger als alle anderen für den exklusiven Besitz geeignet ist“. Ganz allein besitzen könne ein Individuum eine Idee nur so lange, wie es diese für sich behält. Einmal in die Welt entlassen, wird sie zum Allgemeingut – trotzdem besitzt ihr Erfinder nicht weniger.
Erst Ende des 18. Jahrhunderts setzte sich, ausgehend von den USA, die Überzeugung durch, dass man den Klau von Ideen beschränken müsse. Das Copyright war eine Ausnahme von der generellen Regel des freien Austauschs von Informationen. Ursprünglich sah das amerikanische Recht eine bescheidene Frist von 14 Jahren vor, innerhalb der der Autor sein Werk exklusiv vermarkten konnte. Danach sollte es der Allgemeinheit frei zur Verfügung stehen. Die Dauer dieser Frist wurde in allen Ländern seitdem immer wieder verlängert – längst dient das Copyright nicht mehr dazu, dem Künstler seinen Broterwerb zu sichern. Inzwischen ist es die Geschäftsgrundlage für die „Content-Industrie“. In Deutschland ist ein Kunstwerk noch 70 Jahre nach dem Tod des Autors geschützt. In den USA galt bis 1998 ein Zeitraum von 75 Jahren nach der Entstehung des Werks, dann wurden noch einmal 20 Jahre draufgelegt – eine „Lex Disney“, denn die ersten Comics aus der Unterhaltungsfabrik drohten 2003 an die Allgemeinheit zu fallen. Eine Mickymaus-Abbildung, für die niemand zahlt? Offenbar ein Horror.
Bevor aus dem Computer eine universelle Medienmaschine wurde, funktionierte das System zu aller Zufriedenheit: Die Verbraucher kauften Schallplatten, CDs und Bücher zu Preisen, die von der Industrie vorgegeben wurden. Im privaten Bereich machte man Kopien, die immer mit einem Verlust an Qualität verbunden waren. Und selbst für diese Kopien sammelten die Verwertungsgesellschaften der Autoren noch Tantiemen ein – in Form von Abgaben auf Fotokopierer und leere Tonbandkassetten.
Durch Computer und Internet geriet dieses Gefüge durcheinander. Denn digitale Daten lassen sich beliebig vervielfältigen, auch die tausendste Kopie ist vom Original nicht zu unterscheiden. An allem aber hat irgendjemand die Rechte – an den Bildern von Star Trek, an Songtexten, an Comics. Das Internet ist, vom Standpunkt der Urheber aus gesehen, ein reines Sodom und Gomorrha. Seit die Musikfans nicht nur ein paar Kassetten verschenken, sondern in Tauschbörsen plötzlich ihre Musik an Millionen „Freunde“ in aller Welt verteilen, hat die Branche ein Problem. Einige dieser Rechteinhaber reagieren inzwischen immer häufiger mit Klagen.
Dem eigentlich erlaubten privaten Kopieren schieben die Plattenfirmen schon heute manchmal einen Riegel vor, indem sie ihre CDs mit einem Kopierschutz versehen. Die Scheiben können dann von Computern nicht gelesen, also nicht kopiert, aber auf dem Rechner auch nicht angehört werden. Natürlich gibt es immer wieder pfiffige Tüftler, die diesen Kopierschutz umgehen. Aus diesem eher sportlichen Wettrüsten zwischen den Content-Anbietern und den Hackern soll jetzt ein Straftatbestand werden. Das geplante Urheberrecht stellt sich auf die Seite der Anbieter und gibt ihnen das Recht, die Verwendung ihrer Produkte nach dem Verkauf beliebig einzuschränken.
Damit wird deutlich, was eigentlich immer schon der Fall war: dass man mit dem Kauf einer CD oder eines Buches zwar ein greifbares Ding erwirbt, an dessen Inhalt aber nur ein eingeschränktes Nutzungsrecht. Die Industrie möchte nun diesen Handel mit Rechten perfektionieren. Das verbirgt sich hinter dem Kürzel „Digital Rights Management“. Warum nicht die Lizenz verkaufen, ein Stück nur einmal zu hören? Oder die Genehmigung, genau drei Kopien davon zu machen? Oder ein Lied verschenken, das vom Empfänger nur am eigenen Geburtstag zu hören ist? DRM ermöglicht das alles.
Der Bertelsmann-Konzern hat mit der Firma Digital World Services das erste Unternehmen gegründet, das diese neue Form des Urheberschutzes anbietet. Um den Konsum digital codierter Filme oder Lieder einzuschränken, müssen diese verschlüsselt werden (s. Grafik). Ohne passenden digitalen Schlüssel kann niemand mit solch einer Datei etwas anfangen. Diese Schlüssel werden von der DRM-Firma verwaltet, und man kann sie in beliebiger Vielfalt herstellen: einen Schlüssel, der nur ein einziges Mal funktioniert. Einen anderen, der beliebig oft benutzt werden kann. Oder sogar einen, der es dem Inhaber erlaubt, ein Werk zu kopieren und weiterzuverkaufen – natürlich unter finanzieller Beteiligung des Rechteinhabers. „Superdistribution“ nennt sich dieser neue Vertriebskanal. Jeder Benutzer hat bei der DRM-Firma einen so genannten Rights-Locker, eine Art Schlüsselbox, in der alle seine digitalen Rechte gesammelt sind. Er kann von den unterschiedlichsten Endgeräten aus auf seine Schlüssel zugreifen, solange sie mit dem Internet verbunden sind.
Der Rights-Locker ist eine Datensammlung, die gewiss die Begehrlichkeit von Marketingfirmen weckt. Willms Buhse von Digital World Services betont, dass die Daten anonymisiert sein sollen und auf keinen Fall an Dritte weitergegeben werden. Trotzdem ist manchen Kritikern nicht wohl bei dem Gedanken, dass die Auflistung des gesamten Medienkonsums eines Verbrauchers derart zentralisiert gespeichert werden sollen. „Wir möchten nicht, dass das DRM so weit getrieben wird, dass am Ende der ,gläserne Verbraucher‘ steht“, kritisiert der grüne Bundestagsabgeordnete Matthias Berninger.
Ein Gerät steht dem lückenlosen Schutz des Urheberrechts noch im Weg: der PC, die universelle Rechenmaschine. Universell bedeutet, dass auf seinen Prozessoren Programme aller Art laufen, kommerzielle Software genauso wie selbst geschriebene Programme von Hackern und Tüftlern. Die Experten sind sich einig, dass kein Kopierschutz und kein DRM-System unknackbar ist. Und sobald Hacker ein Verfahren ausgehebelt haben, steht das Tor zur Welt der digitalen Inhalte wieder sperrangelweit offen. „Die Content-Industrie will nicht, dass die Leute Computer besitzen“, sagt der amerikanische Verschlüsselungsexperte Bruce Schneier. „Die sind zu mächtig, zu flexibel. Sie wollen, dass die Leute Internet-Unterhaltungsgeräte haben: Fernseher, Videorecorder, Spielkonsolen.“
Die Rettung der Rechtebesitzer könnte in Gestalt der neuen „sicheren Computer“ kommen, die von Hard- und Softwareherstellern entwickelt werden. Die haben zwar originär nichts mit Digital Rights Management zu tun, aber sie könnten die letzte undichte Stelle auf dem Weg zu einem wasserdichten Rechteschutz schließen (s. Kasten).
So ist vorstellbar, dass auf dem sicheren Computer nur noch Musiksoftware läuft, die über das Internet prüft, ob der Nutzer auch berechtigt ist, ein bestimmtes Stück zu hören. Und Musikdateien ohne DRM, also etwa die heutigen Sammlungen von MP3-Dateien, könnte man ganz sperren. Zwar betont Microsoft, dass man den Rechner auch immer im „unsicheren“ Modus betreiben könnte – aber gleichzeitig hat sich die Softwarefirma vorsorglich Patente für DRM-Systeme registrieren lassen.
Kritiker wie die Initiative „Rettet die Privatkopie“ befürchten, dass die neuen Systeme in dem berechtigten Bestreben zu weit gehen, Künstler und Anbieter digitaler Inhalte angemessen für ihre Arbeit zu entlöhnen. Wenn die Medienindustrie mit DRM-Verfahren noch die letzte Kopie kontrollieren will, die ein Schüler an seinen Kumpel weitergibt, dann würde aus dem heute noch wilden Garten Internet ein eintöniger Vergnügungspark. John Perry Barlow, der früher Songtexte für die Band Grateful Dead schrieb und heute einer der eloquentesten Anwälte für eine freie Informationskultur ist, sagt: „Ich betrachte das kollektive menschliche Bewusstsein – und damit auch das Internet als seine Manifestation – als ein Ökosystem. Die Industrie will den Regenwald der menschlichen Gedankenwelt abholzen.“
Eine Lösung für das Problem hat Barlow allerdings auch nicht anzubieten. Am ehesten vorstellen kann er sich noch ein System von Abgaben, die etwa bei den Internet-Providern anhand der Download-Zahlen erhoben werden und dann an die Rechteinhaber ausgeschüttet werden. Der Nutzer würde dann eine Monatspauschale für seinen Medienkonsum bezahlen, die Umlage auf die Künstler findet hinter den Kulissen statt, so wie es heute schon bei den Verwertungsgesellschaften der Fall ist.
Bei der Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestags zum neuen Urheberrecht, die vor drei Wochen in Berlin stattfand, waren die Warner allerdings in der Minderheit. Die Mehrheit der Vertreter von Medienfirmen und Rechteverwertern sieht im Digital Rights Management das Verfahren der Zukunft. Auch die im Interessenverband Bitkom zusammengeschlossenen Gerätehersteller unterstützen DRM, weil sie darin eine Chance sehen, von den lästigen Pauschalabgaben auf Computer und CD-Brenner befreit zu werden.
Ob sich das System der nahtlosen Kontrolle über den Medienkonsum allerdings durchsetzen lässt, ist sehr fraglich. Vielleicht hat die grenzenlose Freiheit des anarchisch gewachsenen Informationsnetzes die Moral der Nutzer schon so weit untergraben, dass die neuen Abrechnungssysteme einfach nicht akzeptiert werden. Sind die Netzbürger alle Piraten, die Künstler um den verdienten Lohn für ihre Arbeit bringen wollen? Bestimmt nicht, meint der Konstanzer Informatiker Rainer Kuhlen – aber die Verbraucher hätten schon ein Gespür für „ungerechtfertigte Gewinnansprüche“ einer Branche, die bei ständig sinkenden Kosten die Preise für ihre Inhalte künstlich hochhalte: „Man kann auf Dauer keine gesetzlichen Regelungen gegen ein neues normatives Bewusstsein durchsetzen.“
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- Quelle (c) DIE ZEIT 27.02.2003 Nr.10
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