aktionärsschutz Die Chef-Betrüger

Neue Gesetze sollen Anleger vor unredlichen Managern schützen. Doch solange die sich selbst kontrollieren, haben Aktionäre keine Chance

Untätigkeit kann man der Bundesregierung nicht vorwerfen. Im Kampf gegen korrupte Manager, Anlagebetrüger und Bilanzfälscher produzierte Rot-Grün schon im vergangenen Jahr eine Fülle neuer Paragrafen, verpackt im Vierten Finanzmarktförderungsgesetz. Im Bundestagswahlkampf zauberte die Regierung ein 10-Punkte-Programm zum Anlegerschutz aus dem Hut, und jetzt, nur wenige Monate später, präsentiert sie eine neue, detaillierte Fassung dieses Papiers. Die Botschaft an die Manager ist klar: Wenn ihr die Bilanz frisiert oder die Anleger mit falschen Erfolgsmeldungen täuscht oder euch auf Kosten eurer Aktionäre bereichert, dann sollt ihr die ganze Härte des Gesetzes zu spüren bekommen.

Die Kampfansage aus Berlin kommt zur rechten Zeit. Rolf Breuer, ehemaliger Vorstandschef der Deutschen Bank, wurde gerade in erster Instanz zu Schadenersatz verurteilt, weil er öffentlich die Kreditwürdigkeit seines Kunden Leo Kirch bezweifelt hatte. Breuers Nachfolger auf dem Chefsessel der Bank, Josef Ackermann, steht unter Anklage, weil er als Aufsichtsrat von Mannesmann im Frühjahr 2000 Managern und Pensionären mehr als 111 Millionen Mark ungerechtfertigter Prämien zugeschustert haben soll. Und bei der Westdeutschen Landesbank und dem Reisekonzern Tui filzten Staatsanwälte Vorstandsbüros, weil sie gegen den ehemaligen WestLB-Chef Friedel Neuber und den amtierenden Tui-Chef Michael Frenzel wegen Konkursverschleppung und Beihilfe zur Untreue ermitteln. Der Ruf der Manager – durch Betrugsfälle wie Enron, Worldcom, Flowtex, Balsam oder Comroad schon arg ramponiert – droht endgültig ruiniert zu werden. Das ist nicht nur hässlich für den Berufsstand, sondern auch schlimm für die Volkswirtschaft: Wo das Vertrauen in Unternehmen und Börse schwindet, zögern die Anleger mit Investitionen, leiden Wachstum und Konjunktur.

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So ist es verständlich, dass Bundesfinanzminister Hans Eichel sein 10-Punkte-Papier vom Herbst mit Details ergänzt und noch einmal auf den Kopierer gelegt hat, um es zusammen mit der neuen Justizministerin der aufgebrachten Öffentlichkeit zu präsentieren. Wichtigste Punkte in dem neuen alten Gesetzgebungsankündigungsprogramm: Anleger sollen Vorstände und Aufsichtsräte börsennotierter Aktiengesellschaften persönlich haftbar machen können, wenn sie durch falsche Unternehmensinformationen irregeführt wurden. Eine Art Bilanzpolizei wird Sonderprüfungen anordnen und die Bestellung einzelner Wirtschaftsprüfer ablehnen können. Schließlich enthält das Papier Vorschläge zu Aktienoptionsprogrammen für Vorstände und sogar die Idee, gesetzliche Höchstgrenzen für Manager-Gehälter einzuführen.

Untätig ist die Regierung wie gesagt nicht, eher scheineilig. Eichels Wiedervorlage strotzt vor „könnte“, „sollte“ und „zu erwägen wäre“. Das als „Maßnahmenkatalog“ annoncierte Papier gleicht mehr einer Auflistung gesetzgeberischer Hausaufgaben. Und es ist ausgesprochen zweifelhaft, ob Hans Eichel und Justizministerin Brigitte Zypries diese Aufgaben jemals so erledigen werden, dass sie sich damit ein Sternchen verdienen. Denn: Einige Punkte, wie das neue Klagerecht für Aktionäre, hatte schon die von der Regierung eingesetzte Baums-Kommission empfohlen – bei der Verabschiedung des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes griff Rot-Grün diese Ideen aber nicht auf. „Was soll man davon halten, wenn die jetzt wieder vorschlagen, was sie vor einem Jahr selbst abgelehnt haben?“, lästert Andreas Tilp, auf Anlegerschutz spezialisierter Rechtsanwalt aus Kirchentellinsfurt bei Tübingen. „Das ist Papier-Aktionismus.“

Die Beweislast liegt beim Anleger

Nach den Erfahrungen von Tilp, dessen Kanzlei Klagen gegen EM.TV und die Telekom führt, mangelt es überhaupt nicht an neuen Gesetzen. Das Problem des Anlegerschutzes liege eher bei den viel zu kurzen Verjährungsfristen (maximal drei Jahre) und der Verteilung der Beweislasten. Bisher müssen die Anleger nachweisen, dass Manager sie bewusst oder zumindest grob fahrlässig in die Irre geführt haben – ohne dass die Unternehmen verpflichtet wären, irgendwelche Akten herauszurücken, wie es etwa in den USA der Fall ist. Auch für den Nachweis eines Schadens ist die Latte hoch gehängt worden: Wer sich beim Aktienkauf durch falsche Erfolgsmeldungen geprellt fühlt, muss belegen, um wie viel niedriger die Börse sein Papier zum Zeitpunkt des Kaufs bewertet hätte, wenn damals die richtigen Tatsachen bekannt gewesen wären – ein „Ding der Unmöglichkeit“, wie Tilp schimpft. Die meisten Klagen scheitern deshalb.

In jedem Fall setzt diese Form von Anlegerschutz aber nur da an, wo Manager bereits einen Schaden verursacht haben. Ein besonderer Anreiz, aus dem Kapital der Aktionäre das Beste zu machen, entsteht dadurch nicht. Für Manuel Theisen, Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Uni München, verfehlt das 10-Punkte-Programm daher das Thema: „Das ist, als ob Sie sich vor einer Reise nur Gedanken darum machen, welche Versicherungsleistungen Sie kassieren können, wenn etwas schiefgeht.“ Wenn Manager dazu gebracht werden sollten, sich voll für den Unternehmenserfolg einzusetzen, müsse man vor allem an den ethischen Maßstäben ansetzen und an dem Regelwerk, nach dem Unternehmen geführt und kontrolliert werden – an der so genannten Corporate Governance.

Genau da hapert es aber. Eine gute Corporate Governance bedeutet vor allem, dass Aktionäre wirksam ihre Interessen durchsetzen können und Manager tatsächlich in ihrem Sinne handeln. Wäre das verwirklicht, bräuchte der Gesetzgeber gar nicht tätig zu werden und über die Deckelung von Vorstandsgehältern oder Vorschriften zur Offenlegung von Aktienplänen nachzudenken. Tatsächlich aber erfahren viele Aktionäre nicht einmal, wie viel ihre wichtigsten Angestellten, die Vorstandsmitglieder, verdienen. Der Empfehlung, die Bezüge der Topmanager einzeln auszuweisen, folgen nach einer Untersuchung der Managementberatung Towers Perrin bisher nur neun der hundert Unternehmen im Dax 100. „Immerhin beginnen die großen Dax-Firmen umzudenken“, sagt Michael Kramarsch, Managing Partner bei Towers Perrin, „ansonsten ist das aber ein Armutszeugnis.“

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