Kunstfehler Die Angst operiert mit

Patienten wollen sich mit ärztlichen Kunstfehlern nicht mehr abfinden. Mediziner befürchten eine Klageflut. Das Vertrauensverhältnis von einst ist zerrüttet

Niemand muss Elke Bertram* erzählen, was Schmerzen sind. Ein angeborener Hüftschaden zwingt die 52-Jährige seit der Kindheit zum Hinken, Ausweichen, Erdulden. Doch 1997, als sie nach einer von vielen Operationen aus der Narkose erwachte, erlebte sie „die mit Abstand schrecklichsten Schmerzen, die ich je hatte“. Nach der rechten war auch die linke Hüfte durch eine künstliche ersetzt worden. Nun pochte und tobte das Bein vom Knie an abwärts, der Fuß war knallrot geschwollen und ließ sich nicht mehr bewegen. Erst nach mehreren Tagen ergab eine Untersuchung auf ihr Drängen, dass ein Nerv geschädigt war.

Wochenlang ging sie in der orthopädischen Klinik durch die Schmerzhölle, „jammernd, wimmernd, heulend“. Medikamentendosen wurden erfolglos gesteigert. Chefarzt und Operateur waren in Urlaub, „und der Stationsarzt forderte mich nur auf, Geduld zu haben“, sagt die Patientin bitter. Nach einem Monat befand der endlich zurückgekehrte Chefarzt: sofort operieren. Erst dann ließen die Schmerzen nach. Doch der Fuß blieb gelähmt, das Laufen tut bis heute weh, bei einem laut medizinischem Gutachten „sehr belastenden watschelnden Gangbild“. Elke Bertram war sich sicher: Etwas musste schief gelaufen sein. Sie nahm sich einen Anwalt, um die Sache zu klären.

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Auseinandersetzungen um Behandlungsfehler in der Medizin nehmen zu – das beobachten Ärzte, Patientenvertreter und Anwälte gleichermaßen. Eine „Lawine von Arbeit“ sieht etwa Elke Bertrams Anwalt, Frank Teipel, heute über seinen Schreibtisch rollen. Denn die Bereitschaft der Patienten, ärztliches Versagen hinzunehmen, hat in den vergangenen Jahren stark abgenommen. Aus den demütigen Kranken von einst sind fordernde Kunden des Medizinbetriebs geworden – mit der Folge, dass sich das Verhältnis von Arzt und Patient dramatisch wandelt. Anstelle einer Beziehung, die von Vertrauen und Partnerschaft gekennzeichnet sein sollte, treten zunehmend Misstrauen und juristische Absicherungsstrategien – und damit ist das Arzt-Patienten-Verhältnis im Kern gefährdet.

Hat diese Entwicklung auch mit einer steigenden Zahl von Behandlungsfehlern zu tun? Eine präzise Statistik existiert nirgends, für den Präsidenten der Berliner Ärztekammer Günther Jonitz ein „Ausdruck der politischen Lüge“, dass nicht sein soll, was nicht sein darf. Immerhin gibt das Robert-Koch-Institut 12000 nachgewiesene Therapiefehler pro Jahr an. Falsche Brustkrebsdiagnosen, verschleppte Darmoperationen, nicht erkannte Geburtskomplikationen. Patientenverbände schätzen die Dunkelziffer spekulativ auf 100000 Fälle jährlich. Vor allem bei älteren, wehrlosen Menschen blieben Schludrigkeiten und Fehleinschätzungen oft unentdeckt. Besonders Haarsträubendes förderte kürzlich der Prozess um den Freiburger Unfallchirurgen Hans Peter Friedl zutage (siehe folgende Seite), der Kunstfehler auf Kunstfehler häufte und erst nach Jahren zur Rechenschaft gezogen wurde.

Solch eklatante Fälle sind die Ausnahme. Doch angesichts der Skrupellosigkeit von Chefärzten wie Friedl verwundert es nicht, dass bei Patienten die Bereitschaft steigt, sich zu wehren. Schmerzensgeld- und Versicherungssummen nehmen ebenso zu wie die Regressforderungen der Krankenkassen. Und bei den Schlichtungsstellen der Ärztekammern hat sich die Zahl der Anträge zwischen 1990 und 2000 auf knapp 10000 fast verdoppelt.

Schon beschwören Ärztevertreter „amerikanische Verhältnisse“, wo spezialisierte Anwälte die Ärzte mit gigantischen Schadensersatzansprüchen in die Defensive treiben. Und der Chirurg Klaus Schönleben fordert laut dem Deutschen Ärzteblatt , man solle jeden Patienten so behandeln, als sei er ein potenzieller Prozessgegner. Von amerikanischen Verhältnissen aber kann hierzulande noch keine Rede sein. 90 Prozent der Streitfälle werden außerhalb der Gerichte geregelt, und das keineswegs immer zugunsten der Kranken. So spiegelt die Klage der Ärztevertreter weniger die Realität als ihre Angst wider – was allerdings ebenso dramatische Folgen für das Verhältnis von Arzt und Patient haben kann.

Die Lösung läge paradoxerweise in dem, woran es im Gesundheitswesen am meisten mangelt: Kommunikation. Denn dass viele Ärzte weder mit Patienten einfühlsam reden noch kompetent miteinander, führt nicht nur zu mehr Fehlern. Ein allzu distanzierter Umgang im Sprechzimmer und die Unfähigkeit, Komplikationen zuzugeben, gibt auch oft den Ausschlag für Medizinopfer, rechtliche Schritte zu unternehmen. Das gilt besonders für Fälle, die medizinisch komplizierter und juristisch schwerer nachweisbar sind als ein vergessener Tupfer oder die Amputation des falschen Beins.

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