erben Fünf Millionen zu verschenken

Erbenermittler auf der Suche nach unbekannten Kindern und Enkeln

Von Georg Etscheit

Herrn Mosers Geschichte klingt wie ein Märchen. Ein Märchen von fünf Millionen Dollar, die einen Erben suchen. Es beginnt folgendermaßen: Es war einmal ein reicher Börsenmakler, der an der New Yorker Wallstreet ein Vermögen machte. Er starb hochbetagt, ohne bekannte Erben, ledig und kinderlos, im sonnigen Florida. Auch die Mutter des reichen Mannes war schon gestorben, als Herr Moser sich auf die Suche machte.

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Gerhard Moser aus dem vornehmen Kurort Baden-Baden ist professioneller Erbenermittler. Sein Metier sind herrenlose Hinterlassenschaften, für die sich niemand zu interessieren scheint. Außer dem Staat vielleicht, der am Ende das bekommt, was niemand erben will oder kann. Und außer Herrn Moser, der ganz gut davon lebt, wenn er doch noch irgendwo auf der Welt einen oder mehrere Erben findet. Von einem Kollegen in den Vereinigten Staaten bekam Moser den Wink von dem Nachlass des Börsenmaklers und machte sich an die Arbeit.

Vereinsamen im Alter

Moser kennt das Geschäft. Seine Familie betreibt es seit Generationen und war immer gut beschäftigt. Zuerst waren es mehrere Auswanderungswellen, die deutsche Familien auseinander rissen. Dann kamen Kriege und Vertreibung und die Teilung Deutschlands – wieder wurden Familien und Besitz getrennt und in alle Winde zerstreut. Heute ist es die Entwicklung zur Single-Gesellschaft, die den Ermittlern stetig neue Kunden zuführt. Das berichtet auch Klaus Amon, Prokurist der Hoerner Bank aus Heilbronn, eines großen deutschen Erbenermittlungsinstituts. „Die Leute leben immer mehr isoliert und vereinsamen im Alter“, sagt er. „Das beflügelt unser Geschäft.“

Zu erben gibt es viel in Deutschland. In diesem Jahrzehnt werden 15 Millionen Haushalte ein Vermögen von insgesamt rund zwei Billionen Euro erwerben. Mehr als ein Fünftel des gesamten privaten Vermögens der Bevölkerung geht in die Hände der nächsten Generation über. Nur: Die weiß davon manchmal gar nichts.

Das ist das Risiko bei der Erbenfahndung. Die Ermittler arbeiten ohne Auftrag. Sie werden von gerichtlichen Nachlasspflegern eingeschaltet, die bei ihren eigenen Nachforschungen nicht mehr weiter wissen. Oder sie stoßen im Bundesanzeiger auf eine öffentliche Aufforderung, die ihnen lukrativ erscheint. Oft kennen sie am Anfang nur den Wert der Erbschaft und den Namen des Erblassers – und machen sich auf die Suche. Wie Detektive wälzen sie Adressbücher, stöbern in Archiven, kontaktieren Standesämter und Kirchengemeinden oder befragen Ansprechpartner im Ausland, die vor Ort recherchieren. Oft gleicht ihre Arbeit der sprichwörtlichen Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen. Am Ziel sind sie jedoch erst, wenn sie einen oder mehrere Erben gefunden haben und wenn diese durch Urkunden auch beweisen können, tatsächlich berechtigt zu sein. Diese Stammbäume, die man für einen Erbschein benötigt, sind oft viele Seiten lang – ein Ergebnis oft jahrelanger, mühsamer und staubiger Recherche.

Die erste Spur im Fall des New Yorker Börsenmaklers führte Moser nach Bayern, wo der Mann geboren worden war. Unehelich, wie sich herausstellte – eine Schande im einst streng katholischen Bayern. Das war wohl der Grund dafür gewesen, dass die deutsche Mutter nach Amerika ausgewandert war, wo der Sohn später sein Glück gemacht hatte. Moser verfolgte zuerst die mütterliche Linie zurück bis 1880. Noch lebende Abkömmlinge von Verwandten der Mutter konnte er nicht finden. Dann widmete er sich dem Vater. Dessen Identität war zunächst unbekannt, weil sie aus der Geburtsurkunde des späteren Börsenmaklers nicht hervorging. Aus Erfahrung wusste Moser, wo er fündig werden könnte: Im Beichtregister des österreichischen Weilers, wo der Junge getauft worden war. Dort stieß Moser tatsächlich auf den Namen des Vaters. Die Mutter hatte damals ihren Fehltritt dem Pfarrer gebeichtet, der alles sorgsam notierte. Der uneheliche Erzeuger des New Yorker Erblassers war ein Offizier der k. u. k. Armee gewesen, der in Wien von ungarischen Eltern geboren worden war und dort weitere Geschwister gehabt hatte. Deren zum Teil noch lebende Abkömmlinge sollten schließlich in den Genuss des Millionenvermögens kommen.

Da gab es aber noch ein Problem: Ohne ein Dokument, mit dem die Vaterschaft des Offiziers nachzuweisen war, konnte das amerikanische Nachlassgericht die Erbberechtigung der Verwandten des außerehelichen Vaters nicht anerkennen. Zum Glück hatte sich der Pfarrer damals nicht nur um das Seelenheil der Mutter gekümmert, sondern auf eigene Faust Ermittlungen nach dem Erzeuger des Kindes angestellt, um ihn zur Anerkennung der Vaterschaft zu bewegen. Schließlich sollte dieser für den Unterhalt des Jungen aufkommen. Moser entdeckte in Militärarchiven des k. u. k. Heeres den damaligen Standort des Vaters und fand im Gerichtsarchiv des ehemals jugoslawischen Rijeka an der Adria die Originalakten der Vaterschaftsanerkennung aus der Jahrhundertwende. Mit einer ins Englische übersetzten und beglaubigten Abschrift dieses vergilbten Stücks Papier konnte er über einen zugezogenen US-Anwalt die Erbberechtigung der österreichischen Verwandten des Vaters durchsetzen. Ohne dieses Dokument wäre es nichts geworden mit der Erbschaft, und auch Herr Moser hätte kein Geld gesehen.

Der Vorwurf: Leichenfledderei

Sind die Erben gefunden, schlägt die Stunde der Kaufleute. Manchmal flattert den potenziellen Nachfolgern ein Brief ins Haus, manchmal steht der Erbenermittler auch unangemeldet vor der Haustür. Viel erfährt der Besuchte dann aber nicht von seinem unbekannten Gönner. Denn der Erbe könnte ja mit den Informationen des Ermittlers versuchen, auf eigene Faust an sein Geld zu kommen. Dann ginge der Ermittler leer aus, weil ihm laut höchstrichterlichem Entscheid keine Provision zusteht, solange der Vertrag nicht unterschrieben ist – selbst wenn der Erbe erst durch den Ermittler von der Erbschaft erfahren hat. So geben die Detektive ihr ganzes Wissen erst dann preis, wenn der Erbe eine Honorarvereinbarung unterschrieben hat. Und sie werben damit, dass sie alle Informationen und Urkunden ja schon gesammelt hätten und der Empfänger nur noch den Erbschein beantragen und kassieren müsste – abzüglich des Honorars von 15 bis 40 Prozent vom Wert der jeweiligen Erbschaft. Je nach Aufwand.

Wo es um viel Geld geht, ist Streit programmiert. Zumal der Ruf der – zuweilen der „Leichenfledderei“ bezichtigten – Erbenermittler nicht der beste ist. Verbraucherschützer warnen davor, Honorarforderungen zu unterschreiben, in der die Höhe der Erbschaft nicht einmal genannt wird. Auch Vorkasse, wie von manchen verlangt, sei unseriös, sagt Peter Lischke, juristischer Referent in der Verbraucherzentrale Berlin. Lischke rät generell zu einer „gehörigen Portion Skepsis“ gegenüber Erbenermittlern und erinnert daran, dass alle Verträge, die unvermittelt an der Haustür abgeschlossen werden, innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden können.

Den oft erhobenen Vorwurf überzogener Honorarforderungen möchte Moser – wie andere seiner Branche – nicht auf sich sitzen lassen. Gerade der Fall des k. u. k. Offiziers zeige, wie kompliziert, kostspielig und risikoreich die Ermittlungen oft seien. „Den amerikanischen Anwalt und die hinzugezogenen US-Genealogen hätten wir in jedem Fall bezahlen müssen“, sagt er. „Wenn wir dann am Ende keine Erben gefunden hätten oder die Rechte nicht durchsetzbar gewesen wären, wären wir auf unseren Kosten sitzen geblieben.“

Besser spät als zu spät

Streit gibt es aber nicht nur mit Verbraucherschützern und renitenten Behörden, die auf Datenschutz pochen und die gewünschten Auskünfte verweigern, sondern auch mit Rechtsanwälten. Denen ist ein Dorn im Auge, dass Erbenermittler bei ihren Nachforschungen auch rechtlichen Rat und Beistand gewähren – denn dieses Revier ist den Anwälten vorbehalten. Von allem, was über die reine Ermittlungsarbeit hinausgeht, sollten die Detektive daher die Finger lassen, sagt Ulrich Scharf, Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer. Darin liege ein Risiko: Erbenermittler unterliegen keiner Aufsicht, ihre Ausbildung ist nicht an irgendwelche Standards gekoppelt.

Moser hingegen hält das deutsche Rechtsberatungsgesetz für veraltet. Eine Trennung zwischen wissenschaftlicher Datensammlung, kaufmännischem Handeln und Rechtsberatung sei unmöglich. Im Gegenzug für eine von ihm geforderte Lockerung des Rechtsberatungsgesetzes schlägt er einen „Ethikkatalog“ für seine Branche vor. Dass schwarze Schafe mit falschen gerichtlichen Vollmachten arbeiteten, sollte darin ebenso geächtet werden wie der nicht immer sehr edle Wettstreit um die Gunst der Erben. Der droht immer dann, wenn mehrere Ermittler am gleichen Fall arbeiten und versuchen, sich gegenseitig Mandanten abzujagen. „Wenn eine öffentliche Aufforderung im Bundesanzeiger abgedruckt wird, geht das Rennen los. Da gibt es durchaus unschöne Szenen“, sagt Klaus Amon von der Hoerner Bank. Die notorische Konkurrenz und Uneinigkeit innerhalb der kleinen, diskreten Branche hat freilich die Einhaltung gemeinsamer beruflicher Standards bislang vereitelt. Es gibt noch nicht einmal einen eigenen Berufsverband.

Unverhofften Erben kann der Streit um die Pfründe im Zweifelsfall egal sein. Für sie ist der Erbenermittler ein Glücksbote. Drei Millionen Dollar blieben, nach Abzug diverser Honorare, Gebühren und Steuern, vom Vermögen des New Yorker Börsenmaklers übrig. Die Hälfte davon ging an eine alte Dame, die in Wien im Altenheim lebte. Moser überbrachte ihr persönlich die frohe Botschaft. Die Dame habe sich natürlich sehr gefreut, berichtet er, merkte dann aber durchaus etwas Kritisches an: „Das hätte auch 20 Jahre früher sein können.“

 
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