erben Fünf Millionen zu verschenkenSeite 3/3

Moser hingegen hält das deutsche Rechtsberatungsgesetz für veraltet. Eine Trennung zwischen wissenschaftlicher Datensammlung, kaufmännischem Handeln und Rechtsberatung sei unmöglich. Im Gegenzug für eine von ihm geforderte Lockerung des Rechtsberatungsgesetzes schlägt er einen „Ethikkatalog“ für seine Branche vor. Dass schwarze Schafe mit falschen gerichtlichen Vollmachten arbeiteten, sollte darin ebenso geächtet werden wie der nicht immer sehr edle Wettstreit um die Gunst der Erben. Der droht immer dann, wenn mehrere Ermittler am gleichen Fall arbeiten und versuchen, sich gegenseitig Mandanten abzujagen. „Wenn eine öffentliche Aufforderung im Bundesanzeiger abgedruckt wird, geht das Rennen los. Da gibt es durchaus unschöne Szenen“, sagt Klaus Amon von der Hoerner Bank. Die notorische Konkurrenz und Uneinigkeit innerhalb der kleinen, diskreten Branche hat freilich die Einhaltung gemeinsamer beruflicher Standards bislang vereitelt. Es gibt noch nicht einmal einen eigenen Berufsverband.

Unverhofften Erben kann der Streit um die Pfründe im Zweifelsfall egal sein. Für sie ist der Erbenermittler ein Glücksbote. Drei Millionen Dollar blieben, nach Abzug diverser Honorare, Gebühren und Steuern, vom Vermögen des New Yorker Börsenmaklers übrig. Die Hälfte davon ging an eine alte Dame, die in Wien im Altenheim lebte. Moser überbrachte ihr persönlich die frohe Botschaft. Die Dame habe sich natürlich sehr gefreut, berichtet er, merkte dann aber durchaus etwas Kritisches an: „Das hätte auch 20 Jahre früher sein können.“

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