Film Zurück auf Los!

Vor dem Deutschen Filmpreis: Das neue Förderungsgesetz gefährdet die deutsche Kinokultur

Man könnte von einem Crash in der letzten Runde sprechen oder von einem nervenaufreibenden Zehnkampf, den der Favorit am Schluss durch einen blöden, völlig überflüssigen Ausrutscher vermasselt. Über Jahre hinweg wurde in politischer Kleinarbeit, öffentlicher Diskussion und brancheninternen Sitzungen die dringend nötige Reform des deutschen Filmförderungsgesetzes vorangetrieben. Zu guter Letzt gelang der Kulturstaatsministerin Christina Weiss sogar noch der entscheidende Coup, indem sie die öffentlich-rechtlichen Sender zu einer Verdopplung ihrer Förderausgaben auf über 22 Millionen Euro bewegte. Und nun, da das Gesetz im Kulturausschuss diskutiert wird, da es seinen leisen Weg durch die Instanzen einschlägt, also alles harmonisch in die Zielgerade einmünden könnte, finden sich darin plötzlich einige Punkte, die für die deutsche Filmlandschaft längerfristig zur Katastrophe werden könnten. Es wäre keine laute, krachende, sondern eine schleichende Katastrophe. Zwei, drei kleine, aber entscheidende Punkte, die den derzeit vitalsten Produzenten dieses Landes das Rückgrat brechen könnten. Zwei, drei kleine Sätze im Gesetzestext, die genau die Art von Filmen blockieren, die von Kritikern gefeiert, auf Festivals bejubelt, mit Preisen bedacht werden.

Jedem Film sein Bonusheftchen

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Am Erstaunlichsten ist, dass ein solcher Fehler überhaupt auftreten kann, denn man kann dieser Gesetzesnovelle alles Mögliche vorwerfen, nur nicht, dass sie aus dem hohlen Bauch kommt. Seit 1999 das Bündnis für den Film ins Leben gerufen wurde, setzten sich drei Kulturstaatsminister regelmäßig mit Vertretern der Filmbranche an einen Tisch. In diesen Gesprächen, deren Grundidee etwas vorbildlich Demokratisches hatte, sollte das teils verstaubte, teils ungerechte Filmförderungsgesetz unter Mitwirkung aller Beteiligten überholt und gleichzeitig mehr Geld in die Kassen der deutschen Filmförderungsanstalt (FFA) gespült werden. Vom Groß- bis zum Miniproduzenten, vom Fernsehintendanten bis zu den Filmwirtschaftsverbänden durfte jeder mitreden.

Die Richtung dieser Reform war vom damaligen Kulturstaatsminister Michael Naumann neben einer allgemeinen Wirtschaftsförderung klar als kultureller Vorstoß definiert worden: Die Produzenten anspruchsvoller Filme sollten in ihren Rechten und in ihren finanziellen Möglichkeiten gestärkt werden. Sein Nachfolger Julian Nida-Rümelin erneuerte dieses Bekenntnis, indem er eine Stärkung des Films als Kulturgut ausrief.

Tatsächlich führt der Gesetzentwurf als zusätzliches Kriterium nun auch die kulturelle Qualität eines Films ins Feld. Belohnte die Filmförderungsanstalt bisher nur den Zuschauererfolg mit klingender Münze, sollen es nun auch Festivalteilnahmen, Nominierungen und Preise sein. Nur sind diese Qualitätspunkte an einen völlig überflüssigen Leistungsbegriff gekoppelt: Um überhaupt Festival- oder Nominierungspunkte in die Wertung einzubringen, die wie zusätzliche Besucherzahlen addiert werden, muss ein Spielfilm erst einmal 50000 Zuschauer haben – was gerade bei ausgefalleneren und zumeist auch wenig beworbenen Produktionen eine ungeheure Hürde darstellen kann.

Man muss sich nur die Nominierungen zum Deutschen Filmpreis anschauen, der am Freitag im Berliner Tempodrom verliehen wird. Unter den Kandidaten als bester Film finden sich Züli Aladags Boxerfilm Elefantenherz sowie Eoin Moores von der Kritik hochgelobter Film Pigs will fly, das Psychodrama eines notorischen Schlägers. Nach dem neuen Gesetz werden solche „kleinen“ Filme, die häufig durchaus die ihrem Budget entsprechenden Zuschauerzahlen erreichen, von vornherein aus der großen Monopoly-Runde herausgesiebt.

Was aber sind nun die Pünktchen, die sich ein Film ins Bonusheftchen kleben kann, sofern er es in die Vorrunde geschafft hat? Im Gesetzestext wird nur glamourös geklotzt, es ist von Oscar-Nominierungen die Rede, vom deutschen Filmpreis und vom Golden Globe, von Wettbewerbsteilnahmen bei den großen Festivals von Cannes, Berlin und Venedig. Es entbehrt nicht einer gewissen Weltfremdheit, nur die allerhöchsten Hürden als Maßstab für die Qualität eines deutschen Films heranzuziehen – Caroline Links Auslands-Oscar war seit 1979 der erste für einen deutschen Spielfilm, und in Cannes feierte die Branche diesmal fröhlich das Jubiläum ihrer Schmach: zehn Jahre kein deutscher Film im Wettbewerb. Jenseits solcher Jackpots hätte es aber keiner großen Anstrengungen bedurft, für den kulturellen Status eines Films vernünftige und einigermaßen realistische Kriterien zu finden, es gibt sie nämlich schon. Im österreichischen Filmförderungsgesetz wird seit Jahren erfolgreich nach einer Festival- und Trophäenliste bewertet, in der auch mittlere und kleinere Festivals sowie die Nebensektionen der großen ein gerecht gestaffeltes Punktesystem ergeben. Dass die deutsche Gesetzesnovelle ihre starre Regelung an der Branchenwirklichkeit vorbei definiert, scheint nach den jahrelangen Gesprächen geradezu absurd. Statt die Vielfalt der seit ein paar Jahren ästhetisch nach vorn stürmenden Filmlandschaft möglichst biegsam zu unterstützen, wird die schulmeisterliche Zuchtrute geschwungen – selbst Ausnahmefilme wie Oskar Roehlers Die Unberührbare oder Christian Petzolds Die innere Sicherheit schafften es nur in die Nebensektionen der großen Festivals.

Die kreative Katastrophe

Eine weitere, auf den ersten Blick recht unbedeutende Zahl wurde im neuen Entwurf verändert, doch hat sie die wahrscheinlich fatalsten Auswirkungen: Es handelt sich um die völlig paradoxe Heraufsetzung der so genannten Besucherschwelle von 100000 auf 150000. Die Festivalteilnahmen und Preise kann man nämlich in den Wind schießen, wenn ein Film zusammen mit allen angerechneten Punkten insgesamt unter 150000 Besuchern bleibt. Erst ab dieser Zahl wird er überhaupt die sogenannte Referenzfilmförderung in Anspruch nehmen können und sich für seinen Erfolg aus den FFA-Töpfen belohnen lassen. Die Erhöhung mobilisiert nun die Branche gegen die Gesetzesnovelle, sorgt in Fachblättern wie Tageszeitungen für Kopfschütteln und reduziert die kulturelle Stoßrichtung auf ein Lippenbekenntnis.

Gerade die Produzenten, die in den letzten Jahren die ästhetisch interessantesten deutschen Filme auf den Weg gebracht haben und denen das neue Gesetz eigentlich Rückendeckung geben sollte, laufen Sturm gegen die Heraufsetzung. Stefan Arndt von der Berliner Firma X-Filme (Good Bye, Lenin!) plädiert für eine probeweise Festsetzung der Besucherschwelle auf null und sieht darüber hinaus noch erheblichen Diskussionsbedarf. Peter Rommel (Nachtgestalten, Halbe Treppe) spricht von einer „Ausgrenzung des engagierten Films, bei der gerade das Neue und Gewagte auf der Strecke bleibt“. „Kleinere innovative Firmen“, so Rommel, „können ihrem Stil und ihren Regisseuren nur treu bleiben, wenn sie für ihre durchaus realistischen Zuschauerzahlen nicht vom Gesetz bestraft werden.“ Für Florian Koerner, dessen Firma Schramm-Film in den letzten Jahren neben Christian Petzolds Die innere Sicherheit einige der wichtigsten deutschen Filme produzierte, die unter dem Begriff Berliner Schule eine eigene Ästhetik prägten, ist die neue Besucherschwelle „ein Knüppel zwischen die Beine“.

Dem neuen Entwurf liegt ein zu kommerzielles Filmverständnis zugrunde. Statt das Geld zu den Kreativen zu bringen, soll unter den Produzenten erst einmal aufgeräumt werden, etwa indem Filme mit über einer Million Zuschauern nun einen noch größeren Anteil des Etats absahnen können. Hin zum Hit – eine ähnliche Denkart steckt hinter dem von Weiss unterstützten Plan, den Deutschen Filmpreis – eigentlich ein Kulturförderpreis – demnächst per Mehrheitsentscheid durch die Mitglieder einer noch zu gründenden Filmakademie vergeben zu lassen. Eine halbseidene Lobbyistenidee, deren Vertretern es in erster Linie um die Kontrolle der staatlichen Preismillionen geht.

Im Gesetzentwurf jedenfalls sind es nur einige Zahlen, die den Umschlag von einem Instrument fortschrittlicher Filmförderung zum konservativen Zauderertext bewirken. Statt endlich die kreative Brechstange anzulegen, werden die altmodischen Vorgaben der Filmförderungsanstalt weiter verfestigt. Um hier etwa Geld für ein neues Filmprojekt zu beantragen, muss die Produktionsfirma nach wie vor 15 Prozent an Eigenmitteln nachweisen – dabei scheint man noch von einem Zigarre rauchenden Produzententypus auszugehen, der erst mal ein Bündel Geldscheine auf den Tisch knallt. Doch die Branche hat sich verändert. In Zeiten, wo kleinen Klitschen mit Fernsehkoproduktionen wunderbares Kino gelingt, sind solche Vorgaben schlichtweg altväterlich. Eine flexiblere Regelung würde die in ihren Ohrensesseln eingerosteten Gremien der Filmförderungsanstalt endlich zwingen, Firmen und Projekte näher anzuschauen, statt sich hinter einem Zahlenbollwerk zu verschanzen.

Aber noch ist nichts verloren! Das neue Gesetz steht erst vor der Verabschiedung, lässt noch Änderungen zu. Vor unserem inneren Auge sehen wir schon die Kulturstaatsministerin Christina Weiss, wie sie das Tipex-Fläschchen in die Hand nimmt und die fatalen Zahlen noch ein wenig retuschiert. Wie sie mit zwei, drei Änderungen die jahrelangen Gespräche des Bündnisses für den Film zu einem souveränen Abschluss führt und ein Gesetz hinlegt, das diese Filmlandschaft wirklich braucht. Es geht hier nämlich nicht um Finanzpölsterchen für ein paar durchgeknallte Low-Budget-Heinis. Es geht um Produzenten, die an das, was sie ins Kino bringen, glauben und dafür eine vernünftige Arbeitsgrundlage verdient haben. Um die besten und mutigsten Filme, die dieses Land in den letzten Jahren hervorgebracht hat. Nicht weniger als eine lebendige Kinokultur steht auf dem Spiel.

 
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