Justiz Der Verdacht

Ein einziger Tag zerstört das Leben einer Familie im Saarland. Die achtjährige Lena werde vom Vater misshandelt, behauptet eine fremde Frau aus der Nachbarschaft. Die staatliche Maschinerie dreht durch: Den Eltern wird das Kind entrissen – und als der Verdacht zwei Jahre später zerfällt, will Lena nicht mehr heim.

Eine Mutter, der ihr Kind abhanden kam, ist nicht zu trösten. Ihre Traurigkeit füllt das Haus. Ihr Kaffee schmeckt nach Kummer. Sie kann den Garten nicht betreten, ohne an das erinnert zu werden, was ihr angetan worden ist. Steigt sie in den ersten Stock, sieht sie das Zimmer ihrer kleinen Tochter: geräumig, sonnig, unverändert. Das bunt bezogene Bett, seit 22 Monaten verwaist. Puppen und Bären, erstarrt im Glasschrank. Staubwischen und Blumengießen, das ist alles.

Lena*, die Tochter, ist nicht tot. Auch nicht schwer krank oder vermisst. Sie lebt nur wenige Kilometer entfernt – und doch woanders. Fremde Leute kümmern sich jetzt um sie, kochen für sie, küssen sie zur guten Nacht. Einmal in der Woche darf die Mutter ihr Kind sehen, auf neutralem Boden, in einem trostlosen Spielzimmer. Da sitzen sich die beiden gegenüber, und immer ist ein Dritter anwesend. Gelegentlich werden aus den Mitschriften der Überwachungspersonen Berichte angefertigt betreffend „Familiensache Lena Müller“. Eine freundliche Atmosphäre, in der über alles gesprochen werden könnte, kann nicht aufkommen. Anfangs kam es noch zu Szenen der Leidenschaft zwischen Tochter und Mutter, tränenüberströmtem Aneinanderklammern, sehnsüchtigen Küssen. Inzwischen überwiegen die Verletzungen. „Eigentlich will ich gar nicht mit dir reden“, sagt das Kind jetzt. „Am liebsten wäre ich gar nicht mehr dein Kind.“ Oder: „Ich hab dich nicht mehr lieb.“

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Vor ein paar Monaten hatte sich Lena bei einem dieser „Besuchskontakte“ geweigert, die Mutter überhaupt anzusprechen. Lena war in ein anderes Zimmer gerannt und hatte beharrlich geschwiegen. Deshalb ließ sich Beate Müller von ihrem Mann in die Notaufnahme einer psychotherapeutischen Klinik bringen, weil sie dachte, sie verkrafte das alles nicht mehr.

Die Monate nach dem Verlust ihres Kindes läuft die Mutter nur barfuß, auch im Winter. Sie habe Boden unter den Füßen spüren müssen, sagt sie. Nachts liegt sie wach und spricht mit dem Vater. Immer über dasselbe: Lena. Wo ist sie? Wie geht’s ihr? Beim Aufstehen ist Frau Müller schlecht. Warum haben sie mir mein Kind weggenommen? Was haben sie mit ihr angestellt?

Sie kann nichts tun, darum betätigt sie sich. Stricken wird zu ihrer Sucht. Es entstehen Pullover, Schals, Westen, schränkeweise. Stricken, grübeln, weinen. Warum dieses Elend? Was haben wir falsch gemacht? Womit habe ich diese Ablehnung, diese Demütigungen verdient? Mein Kind, wer hat diesen Keil zwischen uns getrieben?

Als Lena ihren Eltern weggenommen wird, vermerkt der zuständige Familienrichter: „Das Kind möchte zurück zu Mama und Papa. … Lena hat spontan geäußert, es möchte auf jeden Fall zurück, es vermisse die Mutter und auch den Papa, auch der Bruder fehle ihr.“ Nach fast zweijähriger Trennung von den Eltern sagt Lena demselben Richter am 15. April 2003: „Für mich ist meine Mama auch eigentlich nicht mehr meine Mama… Ich kann nur sagen, ich will nicht zurück.“

Was der Familie Müller aus einem Städtchen bei Saarbrücken widerfuhr, ist der Albtraum jedes Vaters, jeder Mutter, jedes Kindes. Die vielen Akten ihres Verfahrens dokumentieren die Zerstörung einer Familie durch staatliche Stellen – das Drama von der Machtlosigkeit eines einzelnen Bürgers, der in die Mühlen von Gerichten und Behörden gerät und für den Rest seines Lebens beschädigt bleibt, auch wenn er sich nichts zuschulden kommen ließ. Hier zeigt sich, zu welcher Inhumanität Amtspersonen in der Lage sind, wenn sie zu viel Macht haben und ihr Handeln zu wenig kontrolliert wird. Hier zeigt sich aber auch, welches Unheil angerichtet wird, wenn Gutachter ihre Wissenschaft vernachlässigen und Richter sich auf solche Sachverständigen verlassen. Und es zeigt sich, was von Zwangsvorstellungen getriebene Menschen anderen antun können.

„Kindesentführung! Gebt mir mein Kind heraus“, schreit die Mutter

Ihren Anfang nimmt die Katastrophe am 30. August 2001, als das achtjährige Kind Lena Müller von der Grundschule nicht mehr nach Hause kommt. Eine Frau aus der Nachbarschaft, sie soll Frau X. heißen, deren Tochter Sonja mit Lena die gleiche Schule besucht, hat das Kind abgeholt und bei sich behalten. In ihrem Hause wartet schon eine engagierte Dame vom nächsten Kinderschutzzentrum. Die hatte in den Wochen zuvor bereits diskrete Befragungen des Kindes Lena im Hause X. durchgeführt – Lenas Eltern hat man im Glauben gelassen, ihre Tochter sei zum Spielen da –, dann hatte sie eine Mitarbeiterin des zuständigen Jugendamtes alarmiert. Die Frauen sprachen den Verdacht aus, Lena werde zu Hause misshandelt und missbraucht. Die Frau vom Kinderschutzzentrum und die vom Jugendamt beschließen nun, Lenas Mutter an jenem 30.August mit den Vorwürfen zu konfrontieren und das Kind nicht mehr nach Hause zu lassen, sollte die Mutter nicht einsichtig sein.

Der Mutter stellt sich diese Maßnahme der Aufdeckerinnen als ein Feuerwerk des Dilettantismus dar: Ihr Telefon klingelt, am anderen Ende ist eine Anruferin mit Bindestrichnamen, die sich als Beauftragte des Kinderschutzzentrums vorstellt. Anfangs meint die Mutter, die Fremde wolle um Spenden werben. Als ihre Gesprächspartnerin sie plötzlich zu überreden sucht, sie, die Mutter, solle als „Schutzengel an die Seite ihres Kindes“ treten, glaubt sie an einen dummen Witz. Dann fängt die Anruferin von Misshandlung und Missbrauch an, und Frau Müller legt auf. „Solch einen Quatsch“ will sie sich nicht anhören. Sie überlegt noch, ihr Kind von der Schule abzuholen, hält diese Reaktion jedoch für übertrieben.

Aber Lena kommt nicht heim. Dafür taucht die Kinderschützerin jetzt persönlich auf und schiebt einen Zettel unter der Tür durch, auf dem zu lesen ist, Lena sei zu Familie X. gebracht worden. Da begreift die Mutter den Ernst der Lage. Sie radelt die kurze Strecke zur Nachbarin X. und gerät vor deren Haus vor Angst außer sich. „Kindesentführung! Gebt mir mein Kind heraus!“, schreit sie. Aber sie wagt nicht, die fremde Wohnung zu betreten und Lena an sich zu reißen. Als ihr Notruf wirkungslos bleibt, stellt sie Lenas großen Bruder als Wache auf und fährt zitternd heim, um mit ihrem Mann zu telefonieren, der als Offizier im Zentrum Innere Führung der Bundeswehr in Koblenz etwa 200 Kilometer entfernt stationiert ist. Der ruft sofort die Polizei und verständigt einen Rechtsanwalt.

Gebt mir mein Kind heraus! In wie vielen Nächten ist diese Szene vor dem inneren Auge der Beate Müller erschienen. Ich war zu brav! Ich hätte hineingehen sollen! Warum hat sie es nicht getan? „Ich hab nicht begriffen, was gespielt wird“, sagt Frau Müller heute. „Ich hab gedacht, jetzt kommt die Polizei und bringt die Kleine heim. Ich dachte: Alles wird gut, sobald sich auch nur ein anständiger Mensch dieser Sache annimmt.“

Nichts wird gut. Die Mitarbeiterin des Kinderschutzzentrums beschwichtigt die Polizeibeamten: Hier sei eine „Krisenintervention“ im Gange. Es bedürfe einer „Klärungsphase“. Die Sozialpädagogin vom Jugendamt hält in ihren Berichten fest, wie sie das weinende Kind gegen seinen Willen „in Obhut“ nahm und es bei Pflegeeltern unterbrachte. Später – als Lena dort Verhaltensauffälligkeiten zeigt und ein Vierjähriges zwingt, Papier zu essen – muss sie die Pflegefamilie wechseln und auch ein zweites Mal die Schule. Heute leidet Lena an krankhaften Ess-Brech-Attacken und schwerer Neurodermitis. Sie lebt immer noch in Pflege, obwohl ihre leiblichen Eltern durch die Tatsachen vollständig rehabilitiert sind.

Alles begann mit einer Aussage der kleinen Lena. Wie sie zustande kam, lässt sich heute nicht mehr zweifelsfrei rekonstruieren. Zu viele aufgeregte Laien haben das Kind inzwischen bearbeitet und beeinflusst. Wieder und wieder hat Lena die Geschichte erzählen müssen: Ihr Vater hole sie an Samstagen tief in der Nacht aus dem Bett und zerre sie barfuß die Treppe hinunter in den Garten. Dort, in einer Vertiefung, in der früher Orchideengewächshäuser standen, dem so genannten Loch, dresche der Vater mit einem Knüppel auf sie ein. Danach wandere sie allein nach oben ins Bett und schlafe weiter. Fünf Jahre gehe das schon so.

Lenas zweite Aussage erzählt von Missbrauch und kam, wie sich nachher herausstellte, erst später und auf Nachbohren zustande. Der Vater, sagt sie, berühre sie von hinten an der Hose im Schritt, wenn sie ihm abends beim Fernsehen ein Bier aus dem Kühlschrank bringe. Genaueres ist nicht herauszukriegen. Lena lässt sich auf Konkretisierungen nicht ein, die Kinderschützerinnen deuten das als Ausdruck der Scham. Ein Arzt wird nicht zurate gezogen. Die Nachbarin und die Frau vom Kinderschutzzentrum sind wohl auch so von der Wahrhaftigkeit der kindlichen Angaben überzeugt. Die Mitarbeiterin des Jugendamtes schreibt in ihrer Stellungnahme an das Amtsgericht: „Aus Sicht des Kreisjugendamtes sind die Angaben des Kindes Lena glaubwürdig.“

Wer sich durch die Unterlagen und Aussageprotokolle wühlt, dem drängen sich Zweifel auf. Die Familie Müller wohnt in einem Reihenhaus – warum hat keiner was gehört? Niemand hat an Lena je ein Hämatom, eine Beule oder einen Kratzer gesehen, auch der Hautarzt nicht, der sie kurz zuvor noch ganz untersucht hat. Als kerngesund, konzentriert, aufgeweckt, sozial kompetent und freundlich kennen die Lehrer das Mädchen. Lena hat gute Noten und ist beliebt. Ihr Elternhaus gilt als bürgerlich und intakt. Niemand ist bisher auf die Idee gekommen, dass sie ein grausam misshandeltes Kind sein könnte.

Die Polizei verhaftet den Vater nicht, kein Zeuge wird gehört

Der Frage, warum der Vater sein kleines Mädchen über Jahre so sadistisch gezüchtigt haben soll, wird nicht nachgegangen. Warum hat das Kind weder geweint noch geschrien, wie es selbst sagt? Stumm will es die Prügelorgien mit dem Knüppel ertragen haben und dann ins Bettchen zurückmarschiert sein, um seinen Schlaf fortzusetzen. Warum hat sich Lena ihrer geliebten Mama nicht anvertraut, die laut Akten damals ihr „ein und alles“ war? Warum haben weder Mutter noch Bruder etwas von der nächtlichen Marter bemerkt, obwohl sie nebenan schliefen? Und konnte es ihnen entgehen, wenn der Vater die Tochter regelmäßig im Familienkreis beim Fernsehen belästigt?

Heute steht fest: Lenas Aussagen sind nicht wahr. Beate und Alexander Müller haben allein nachweisen müssen, dass sie unschuldig sind. Fast zwei Jahre hat das gedauert. Keine Behörde, kein Beamter hat ihnen dabei geholfen. Kein Richter, kein Staatsanwalt, kein Polizist, kein Jugendhelfer. Um ihr Kind zurückzubekommen, haben sie selbst nachgeforscht, Fachliteratur gewälzt, mit Experten korrespondiert und ohne Unterlass das Familiengericht beschäftigt. Der Offizier Alexander Müller hat sich versetzen lassen, um der Familie nahe zu sein. Etwa 50000 Euro hat das Paar in den Kampf gegen einen Vorwurf investiert, für den es keinen Beweis gibt: Sie haben Anwälte und Gutachter bezahlt, und sie haben eine Detektei beauftragt, um das Rätsel von Lenas Aussage zu lüften. Am Ende haben die Müllers erreicht, dass das Gericht die Heimkehr des Kindes Lena angeordnet hat – aber wie sollen sie es fertig bringen, dass ihr Kind sie wieder liebt? Dass es wieder mit Eltern leben will, die abzulehnen es gelernt hat?

Im September 2001 nimmt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken die Ermittlungen gegen Alexander Müller auf – mit unübersehbarer Zurückhaltung. Erkennen die Strafverfolgungsbehörden von Anfang an, dass die Beschuldigungen des Kindes nicht plausibel sind? Kein Kriminalbeamter taucht bei den Müllers auf, um den Vater zu verhaften oder auch nur zu verhören. Niemand inspiziert die Vertiefung im Garten, kein Zeuge wird vernommen. Man wartet vorerst ab, dass der Familienrichter etwas herausbekommt.

Vor dem geben die Müllers an, sie hätten keinerlei Erklärung für Lenas Aussagen. Diese müssten dem Kind von Fremden eingeflüstert worden sein. Der Familienrichter ordnet deshalb die aussagepsychologische Begutachtung der kindlichen Zeugin an. Er beauftragt den Rechtspsychologen Michael A., der in Lenas Heimatort als psychologischer Gutachter in Familiensachen eine Art Monopolstellung hat, mit der Klärung der Frage: „Ist Lenas Aussage glaubhaft?“ Das Gericht bittet um rasche Erledigung des Auftrags und entzieht den Eltern das so genannte Aufenthaltsbestimmungsrecht über ihr Kind. Gleichzeitig ergeht die Anordnung, das Kind dürfe sich zweimal pro Woche anderthalb Stunden lang mit seiner Mutter treffen, damit sich keine Entfremdung einstelle.

Doch es kommt anders. Weder erledigt der Psychologe seine Arbeit zügig, noch sorgt das Jugendamt dafür, dass Mutter und Kind sich regelmäßig begegnen. Im Gegenteil: Die Sachbearbeiterin des Jugendamtes beginnt die Eltern zu schikanieren. Ist sie schon von der Schuld der Eltern überzeugt? „Frau Müller zeigt bisher keine Ansätze, die Angaben des Kindes zu überdenken oder sich damit auseinanderzusetzen“, schreibt die Frau an das Familiengericht. Und sie findet tausend Gründe, um den Willen des Gerichts zu missachten und das Kind nicht zu den Besuchsterminen in die dafür bestimmten Räume der Caritas zu bringen. Für die Eltern ist sie fünf Wochen lang telefonisch nicht erreichbar und ruft auch nicht zurück. In dieser endlos scheinenden Zeit kann Beate Müller ihre Tochter nicht in die Arme nehmen. Vor Verzweiflung glaubt sie den Verstand zu verlieren. Der Rechtsanwalt der Müllers äußert schriftlich den Verdacht, dass „pflichtwidrig versucht“ werde, „den Umgang der Antragsteller mit ihrer Tochter zu verhindern“. Daraufhin wird der Mutter mitgeteilt, Lena habe es „mittlerweile mit so vielen Personen zu tun“, dass es nach Ansicht des Jugendamtes nicht „im Sinne des Kindes“ sein könne, wenn es die Mutter so oft sehe. Derart feindselig verhält sich das Amt, dass das Gericht den wöchentlichen Besuchskontakt zwischen Lena und ihrer Mutter mit einem weiteren Beschluss durchsetzen muss.

Am 26. Oktober 2001 erheben die Eltern Müller beim Landrat des Landkreises Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die für sie zuständige Sachbearbeiterin des Jugendamtes: Das Handeln der Frau vom Amt sei von Willkür bestimmt, sie versuche, die Besuchskontakte zu hintertreiben. Drei Monate braucht es, bis der Landrat antwortet. Der Not der Eltern begegnet er mit Worthülsen: In solchen Situationen komme es eben „zu unterschiedlichen Interpretationen und Einschätzungen“, und „von Seiten der Verwaltung sei ein gesetzeskonformes Verfahren sichergestellt“.

Schützenhilfe im Feldzug gegen die Eltern erhält das Jugendamt auch von der Rechtsanwältin Ursula T. Als bestellte Verfahrenspflegerin ist sie dem Wohl des Kindes verpflichtet. Obwohl zu ihren Aufgaben auch der Kontakt zu den Eltern gehört, sucht die Anwältin nicht das Gespräch, sondern fängt Streit mit den Müllers an. Nicht ein einziges Mal lässt sie sich bei ihnen blicken, nie ruft sie an. Lieber verfasst Frau T. aggressive Schriftsätze, in denen sie Lenas Eltern „unempathisches Verhalten“ und „keinerlei Einsichtsfähigkeit“ vorwirft. Der Mutter kreidet die Anwältin an, dass sie Lenas Aussagen nicht glaubt, und als ceterum censeo fordert sie das Gericht auf, die „Besuchskontakte“ zwischen Mutter und Kind einzuschränken.

„Jeder Richter hätte das Gutachten in der Luft zerrissen“

Von einem derartigen Umspringen mit Eltern – und gar mit solchen, deren Schuld nicht feststeht – ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz nichts zu lesen. Vielmehr verlangt der Gesetzgeber, dass die Familien zusammengehalten werden. Das Jugendamt soll dafür sorgen. Im Fall der Müllers geschieht das Gegenteil davon. Sie werden ausgegrenzt und hintergangen, ihre Rechte werden missachtet: Vor der Auswahl der Pflegefamilie werden sie nicht angehört. Ohne Wissen der Eltern besorgt das Jugendamt für Lena einen zweiten Ausweis, damit die Pflegeeltern mit dem Kind gegen den Willen der leiblichen Eltern verreisen können: Die Pflegefamilie fährt mit Lena nach Tschechien. Um durchzusetzen, dass ihre Tochter auf ein örtliches Gymnasium geht, muss das Ehepaar sogar das Saarländische Oberlandesgericht anrufen. Welchen Arzt und welche Schule das Kind besucht – was die Eltern berechtigterweise auch wünschen, es wird von den Betreuern ihrer Tochter fast immer zunichte gemacht oder torpediert. Von Anfang an werden Beate und Alexander Müller behandelt, als hätten sie ihre Elternschaft verwirkt. Diesem Treiben gebietet der Familienrichter keinen Einhalt.

Ein halbes Jahr braucht der Rechtspsychologe Michael A. für sein Gutachten. Dann kommt er zum Ergebnis, „dass die Aussagen von Lena Müller als glaubhaft insgesamt zu beurteilen sind“. Trotz der langen Entstehungszeit genügt das Gutachten jedoch nicht einmal wissenschaftlichen Mindeststandards. So kommt die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung des Kindes über sein Zeugnisverweigerungsrecht an keiner Stelle vor. Auch verlangt der Bundesgerichtshof vom Sachverständigen, dass er dem Gericht „transparent und nachvollziehbar“ macht, auf welchem Weg er zu seinen Ergebnissen gekommen ist. Das bedeutet eine vollständige und akribische Dokumentation aller Befragungen des Kindes. Von den neun Explorationen, die A. mit Lena durchführte, hat der Psychologe aber nur eine , die siebte, für das Gericht dokumentiert. Hier findet sich folgender Wortwechsel:

A.: Also Du hast das, was Du jetzt gesagt hast, das stimmt, das entspricht der Wahrheit?

Lena: Ja.

A.: Da ist nichts gelogen und nichts erfunden?

Lena: Ja.

A.: Und es ist auch nicht so, wie Du sagst, dass Dir das jemand in den Mund gelegt hat und gesagt hat, jetzt sag das mal.

Lena: Ja.

A.: Ganz ehrlich, ganz wirklich.

Lena: Ja.

Unter anderem diese Sequenz wird von den nachfolgenden Gutachtern als Beweis für die Naivität und Hilflosigkeit des Sachverständigen gewertet. Erwartete er im Ernst, dass Lena, die – wie sie selbst berichtet – seit Monaten ermahnt wird, bei der (belastenden) „Wahrheit“ zu bleiben, am Ende der siebten Befragung plötzlich sagt: Entschuldigung, ich hab mir alles ausgedacht!? Gegenüber einem Fragesteller, der sie kaum zu Wort kommen lässt?

Lenas Eltern wird ihr guter Wille, dem Psychologen Rede und Antwort zu stehen, zum Verhängnis. A. stellt Spekulationen zur „Motivationslage“ des Vaters an: Der „agiere die Folgen eines Missverhältnisses zum eigenen eher despotischen Vater“ aus. Zur Person der Mutter erwägt er Folgendes: „Frau Müller leugnet die Realität der Aussagen ihrer Tochter.“ Den Grund für dieses „Unverständnis“ vermutet er in einer „massiven Abhängigkeit bis Hörigkeit von ihrem Ehemann“ sowie „Eigenerfahrungen mit Missbrauch, die möglicherweise durch das Verhalten des Kindes reaktualisiert wurden“. Die Müllers sind fassungslos. Wie konnte A. diese Behauptungen aus ihren Gesprächen herauslesen?

Das „Gutachten“ veranlasst die Staatsanwaltschaft Saarbrücken nicht zum Eingreifen. Offensichtlich erkennen die Strafverfolger die gravierenden Mängel in der Expertise des Psychologen. Auf die Frage der ZEIT, warum der Kindesvater jetzt nicht festgenommen und vor Gericht gestellt worden sei, antwortet die Staatsanwältin: „Herr A. entspricht in seinem Gutachten nicht den wissenschaftlichen Anforderungen des Bundesgerichtshofs. Auf der Basis einer solchen Arbeit können wir niemanden anklagen. Jeder Richter hätte das Gutachten in der Luft zerrissen.“

Nicht so der zuständige Familienrichter. Er hält weiter an A. fest. Warum? Er hätte nur in die Gerichtsbibliothek gehen müssen, um die entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1999 nachzuschlagen. Jugendamt und Verfahrenspflegerin beantragen – beflügelt vom Werk des Herrn A. – beim Gericht, den Müllers endlich das elterliche Sorgerecht zu entziehen und für Lena einen Vormund einzusetzen.

Vater Müller kapituliert nicht. Er entwirft einen Schlachtplan, die zweite Etage seines Hauses wird zum Hauptquartier. Von hier aus feuert er Beschwerdebriefe ab, bombardiert seine Anwälte mit Einfällen, telefoniert und korrespondiert mit Sachverständigen. Hier verschlingt er die einschlägige Fachliteratur und durchkämmt das Internet nach Menschen, die ihm helfen könnten. Schließlich stößt er auf den emeritierten Professor Udo Undeutsch, den Doyen der Aussagepsychologie. Alexander Müller reist zu ihm nach Köln und unterzieht sich bei einer Mitarbeiterin des Professors einer „physiopsychologischen Untersuchung unter Verwendung eines Polygraphen“. Das heißt: Er lässt sich an den Lügendetektor anschließen. Müller ist sich darüber im Klaren, dass die Ergebnisse eines Polygrafentests zwar von amerikanischen Gerichten anerkannt werden, aber vom deutschen Bundesgerichtshof als „völlig ungeeignete Beweismittel“ eingestuft worden sind und dass es ihm darum nicht viel nützen wird, wenn die Maschine ihn für unschuldig hält. Immerhin ergibt die Auswertung der Tests, die Antworten des Alexander Müller seien „wahrheitsgemäß“.

Der Bundesgerichtshof hält nichts vom Polygrafen, dafür aber umso mehr von den Realitätskriterien zur gerichtsfesten wissenschaftlichen Aussageanalyse, deren Begründer Professor Undeutsch ist. Er gilt als eine der Kapazitäten auf dem Gebiet der Aussagepsychologie. Die Müllers legen ihm deshalb im Frühling 2002 das Gutachten des Psychologen A. vor und bitten ihn um ein Votum. Das Urteil des Professors fällt vernichtend aus: „Nichts wert“ sei das Gutachten. A. habe einen Kunstfehler nach dem anderen begangen. In seiner 150-seitigen Methodenkritischen Überprüfung der Expertise schreibt Undeutsch, A. begehe „den katastrophalsten Fehler, den ein Gutachter machen kann: das, was erst noch zu beweisen ist, macht er zur Grundlage seiner Erklärungen“.

Die eifrigen Helferinnen vom Kinderschutzzentrum und vom Jugendamt hätten sich schon „unprofessionell und pflichtwidrig“ genug benommen, sagt Undeutsch im Gespräch . Er zieht aus den Akten den Schluss, das Kind sei auf „infame Weise indoktriniert“ und Lenas „Aussage zementiert“ worden. Die vermeintlich wohltätige Nachbarin, Frau X., hält er jedoch für den Spiritus Rector der ganzen kindlichen Falschaussage. Sie sei, sagt der Professor, „der böse Geist in dieser Sache“.

Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt noch jemand. Es ist ein Herr von der Firma U.S.D. Detektive, der im Auftrag der Müllers unterwegs ist, die Quelle der kindlichen Aussage zu finden. Der Detektiv nähert sich der Nachbarin X. telefonisch. Er nennt sich Herr Heinrich und gibt vor, er hege einen Misshandlungsverdacht bei einem Nachbarskind und suche Rat. Bei Frau X. rennt er offene Türen ein. Über viele Seiten hat er dokumentiert, was ihm die Nachbarin in abgerissenen Sätzen und mit sich überschlagender Stimme am Telefon anvertraut hat.

Aufgeregt berichtet Frau X. dem Anrufer, sie selbst sei die misshandelte und missbrauchte Tochter eines Offiziers, der Missbrauch sei ihr aber erst vor gar nicht langer Zeit während einer Psychotherapie klar geworden. Sie vermute besonders in der Bundeswehr eine „irre“ Dunkelziffer solcher Straftaten. Wegen ihrer eigenen Biografie habe sie Lena auch gleich eingeladen, als ihre Tochter Sonja aus der Schule die Geschichte mitgebracht habe, dass das Kind misshandelt würde. Lena sei „absolut vertrauensselig“ gewesen. Sie selbst habe die Kleine „monatelang“ in zahlreichen „Geheimsitzungen“ vernommen, mit ihr „Geheimcodes ausgemacht“ und nachts das Haus der Müllers „observiert“. Auch habe sie dem Mädchen – mit der Aufforderung: „Jetzt malen wir mal alle unseren Papa, wie wir ihn sehen“ – Stifte gegeben, damit sie „psychologische Bilder“ ihres Vaters anfertigen könne. Einmal habe sie ihr nur dunkle Stifte gegeben – dunkle Kinderbilder ließen auf Missbrauch schließen. Sie habe, sagt Frau X. dem getarnten Detektiv, mit Lena einschlägige Bücher studiert und obendrein Puppen und Teddys ins Spiel gebracht, an denen das Kind „seinen Kummer“ (gemeint sind wohl Missbrauchshandlungen) zeigen sollte. Und sie habe Lena in Aussicht gestellt, ihre Eltern könnten sich ja „eventuell trennen“.

Dem besorgten Anrufer gibt Frau X. den Tipp, mit dem (erdachten) Nachbarskind einschlägige Filme anzusehen, um zu „sehen, wie sie reagiert“, und über die herausgefragten „Bruchstücke“ Kurznotizen anzufertigen. Bei alldem, mahnt Frau X., sei aber Vorsicht geboten, denn: „Das Kind kann sich ja verplappern“, und dann komme man „in Teufels Küche“. Dazwischen spricht die Nachbarin herabsetzend über Lenas Mutter, die nach der Aufdeckung „so pervers“ und „so abartig“ reagiert habe – man müsse eben damit rechnen, „dass die Mutter eine Mitschuldige ist“, man könne ein Kind in eine „solche Hölle“ nicht mehr zurücklassen. Allein sie, Frau X., sei über Monate „für dieses Kind da gewesen“.

„Alles richtig gemacht“, meint der Chef des Jugendamtes

Immer wieder lässt die Frau gegenüber dem Anrufer ihrem Hass auf das Militär freien Lauf: Soldatenkinder seien besonders in Gefahr, sagt sie, und „man müsste eine Selbsthilfegruppe für Soldatenkinder gründen“. Aber dieses Mal habe sie vor Lenas „Vater aus der Bundeswehr“ nicht stramm gestanden, auch wenn sie ihr Leben lang stramm gestanden habe. So stark identifiziert sich die Nachbarin selbst mit der kleinen Lena, dass sie zugibt: „Das ist wie bei meinen Eltern. … Als das Kind erzählte, was zu Hause abläuft, da habe ich mich selbst gesehen. Ich hab so viel Traumatas, das wollte ich diesem Kind ersparen.“

Der Detektiv findet noch mehr heraus: Lenas Gutachter Michael A. bezieht seine E-Mails unter der Adresse jenes auf Missbrauchsproblematik spezialisierten Psychotherapeuten, Wilhelm B., in dessen Therapiesitzungen der Nachbarin X. ihre eigene Traumatisierung durch den Vater wieder einfiel. Die Müllers erinnern sich, dass A. vor dem Familienrichter „Fachgespräche“ mit B. eingeräumt habe, in denen die Rolle der Frau X. bei Lenas Aussage erörtert worden sei. Als die ZEIT Michael A. nach seiner Beziehung zu Wilhelm B. fragt, wiegelt A. ab: Bei der gemeinsamen E-Mail-Adresse handele es sich bloß um einen „Fehler“ des Verbandes der Rechtspsychologen: „Ich habe mit B. beruflich nichts zu tun.“

Das kann nicht ganz stimmen: In einem Ratgeberbändchen des Michael A. von 1996 mit dem Titel Liebe, Geld und Pleite. Was Frauen alles für Männer tun taucht Wilhelm B. als „Fachmann“ auf, der „weiß, wovon er spricht“. Dort gibt er in einem Interview allerhand Analysen und Tipps zum Besten. Außerdem bekommt man im Städtchen Flugblätter, von denen Michael A. und Wilhelm B. den Betrachter einträchtig anlächeln: Werbung für eine Firma, welche die beiden Therapeuten mitgegründet haben . Hier bieten sich A. und B. Geschäftsleuten als professionelle Konfliktmanager an. Als gemeinsame Adresse ist diesmal die Praxis des Diplompsychologen Michael A. angegeben.

Irgendwann muss auch dem Familienrichter klar geworden sein, dass von den Erkenntnissen seines Gutachters A. nicht viel zu halten ist, denn er gibt im September 2002 ein zweites aussagepsychologisches Gutachten in Auftrag. Jetzt wird die von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken regelmäßig eingesetzte forensische Psychologin Milly Stanislawski mit der Untersuchung Lenas betraut.

Am 2. Oktober 2002 taucht Frau Stanislawski im Hause der Müllers auf, um zu schauen, ob die Behauptungen des Kindes Lena mit den Örtlichkeiten in Einklang zu bringen sind. Sie stellt fest, dass der Vater – hätte er seine Tochter nachts in den Garten schleppen wollen – drei knarrende Schiebe- und Terrassentüren hätte öffnen und schließen sowie einen lärmenden Rollladen hätte hochziehen müssen. Sie erfährt, dass die Familie Müller 1998 in das Haus gezogen ist und die Gewächshäuser im Garten erst 1999 abgebaut worden sind, dass also mindestens die Dauer der beschriebenen Misshandlungen – fünf Jahre – nicht richtig sein kann. Außerdem erfährt sie von Lenas Bruder, dass diese an den Wochenenden häufig bei ihm im Zimmer geschlafen habe, aus dem man sie nicht hätte geräuschlos herausholen können.

Frau Stanislawski untersucht Lena mit psychologischen Tests und diagnostiziert bei ihr eine „leichte Angststörung“ und einen „erhöhten Depressionswert“. Dann führt sie zwei lange Explorationen mit dem Kind durch, die sie sorgfältig dokumentiert. Auch sonst entspricht ihre Untersuchung den wissenschaftlichen und gerichtlichen Qualitätsstandards. In den Befragungen schildert Lena erneut die Vorwürfe gegen den Vater, die Beschreibungen der Misshandlungen allerdings werden in mehreren Varianten vorgetragen, die voneinander abweichen, auch bleiben sie blass und unkonkret. Von einem Knüppel ist jetzt gar nicht mehr die Rede. Bei kritischen Nachfragen wie zum Beispiel, warum sie nicht „au geschrien“ habe, wenn sie so stark geprügelt worden sei, gerät das sonst wortgewandte, selbstsichere Kind ins Stottern und verstummt. Auch hat Lena keine Erklärung dafür, warum sie all die Jahre nichts von Misshandlungen gesagt hat. Überdies kann das Kind an sich selbst nicht zeigen, wie sein Vater es unsittlich berührt haben soll.

Stattdessen erzählt Lena von ihrer Klassenkameradin Sonja, die sich sehr interessiere für „Kinder, die Probleme haben“. Und von deren Mutter, Frau X., die ihr gleich anvertraut habe, dass sie selbst auch von ihrem Vater misshandelt und missbraucht worden sei und die gegen Lenas Willen die Dame vom Kinderschutzbund mit hineingezogen habe. Der Sachbearbeiterin vom Jugendamt habe sie, Lena, ihre Geschichte dann gar nicht mehr selbst erzählen müssen, das hätten die Nachbarin und die Frau vom Kinderschutzbund übernommen. Sie, Lena selbst, habe nur noch ja sagen müssen.

Zur Frage der Glaubhaftigkeit stellt die Gutachterin Milly Stanislawski fest: Die belastenden Bekundungen des Kindes seien „aussagepsychologisch als nicht erlebnisbasiert zu werten“. Sie seien „mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit Falschaussagen, die mittels suggestiver Aufdeckerarbeit bestätigt und verfestigt wurden“. Das Kind habe sich gegenüber einer Kameradin wohl interessant machen wollen und sei von deren Mutter suggestiv befragt und unter hohen Erwartungsdruck gesetzt worden. So sei ihr die Geschichte außer Kontrolle geraten, habe sich verselbstständigt und eine Lawine ausgelöst. Dies sei auch der Grund dafür, warum das Kind die Aussage jetzt nicht mehr zurücknehmen könne. Das Kind habe, schreibt die Gutachterin, „einerseits die massive Angst vor einem unvorstellbaren Gesichtsverlust, nämlich vor einem Helferkreis von vielen wichtigen und wohlmeinenden Erwachsenen als Lügnerin dazustehen, andererseits die massive Angst vor der Konfrontation mit der Familie, insbesondere mit ihrem Vater“.

Die Gutachterin empfiehlt dem Gericht, dem Kind diese Konfrontation keinesfalls zu ersparen und es zu den Seinen zurückzuschicken. So rasch wie möglich. Das werde nicht leicht, denn „die Ursprungsfamilie wurde diskreditiert, Wurzeln des Kindes wurden abgeschnitten, und dem Kind wurde eine Omnipotenz zugeschrieben, die, wenn sie nicht unterbunden wird, zu einem Zusammenbruch führen wird“. Das Kind bedürfe deshalb professioneller therapeutischer Hilfe, es müsse „massive Schuld- und Schamgefühle“ abbauen, andernfalls verfestige sich die bereits erkennbare „neurotische Fehlentwicklung“ weiter.

Zur ZEIT sagt die Gutachterin, Lenas Verhängnis sei gewesen, dass ihr alle gedankenlos geglaubt hätten. Dadurch sei sie in diese ausweglose Lage geraten. „Lena ist intelligent, sie weiß, dass sie ein Nichts aufgeblasen und dadurch Institutionen bewegt hat.“ Aber muss nicht die Familie krank sein, wenn ein Kind so etwas erzählt? „Nein“, entgegnet Frau Stanislawski, „vielleicht hatte Lena gerade eine Wut auf ihren Vater oder fühlte sich nicht genug beachtet. Aber: Das, was den Müllers widerfahren ist, hätte jeder Familie passieren können. Jeder“.

Nachdem das zweite Gutachten eingegangen ist, stellt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken das Ermittlungsverfahren gegen Alexander Müller ein, und das Familiengericht beschließt die Rückführung des Kindes Lena. Das ist Mitte Januar 2003. Das Jugendamt wird damit betraut, die Heimkehr „vorzubereiten“ – doch nichts wird merkbar. So viel Energie hat man in den Verdacht investiert – und jetzt soll man umkehren! Als die ZEIT das Jugendamt im März 2003 aufsucht, herrscht immer noch Stillstand. Die Sachbearbeiterin, eine untersetzte Endvierzigerin, sitzt in ihrem Dienstzimmer und zeigt, nach dem Kasus Lena gefragt, kommentarlos auf das Büro ihres Vorgesetzten. Der wirkt unangenehm berührt und holt den zuständigen Dezernenten des Landkreises dazu. Gemeinsam empört man sich dann über die hartnäckigen Eltern Müller und meint: „Wir lassen uns nicht unter Druck setzen“, und: „Wir haben alles richtig gemacht.“ Erst als die betreffende Mitarbeiterin des Jugendamtes ein paar Tage später zur Sachverständigen Stanislawski sagt, sie glaube – allen Gutachten zum Trotz – unbeirrt weiter an Lenas Aussage, wird sie von dem Fall abgezogen.

Mit Videofilmen soll das Kind an den Vater gewöhnt werden

Vom Jugendamt ist es nur eine kurze Strecke zum Gericht. Auch der Familienrichter scheint wenig erbaut davon, dass eine Reporterin in seinem Büro auftaucht. „Das musste ja irgendwann kommen!“, meint er abwinkend. Der Mann ist freundlich, hinterlässt im Gespräch gleichwohl einen entschlusslosen Eindruck. Dass der Fall Lena ihm, wie er behauptet, „schlaflose Nächte“ bereite, nimmt man ihm schwer ab. Ja, sagt der Richter, auch in seinem Beruf könne man „Fehler machen“. Gleich darauf beklagt er ausführlich die „mangelnde Kooperation“ der Eltern Müller, die ihr Kind „mit der Brechstange“ zurückwollten. Verübelt er ihnen, sich zur Wehr gesetzt zu haben? Die Erbarmungslosigkeit des Jugendamtes und die Gehässigkeit der von ihm selbst eingesetzten Verfahrenspflegerin beklagt er jedenfalls nicht. Der Richter setzt ein ratloses Gesicht auf: „Das Kind will nicht nach Hause, was soll ich machen?“ Er zuckt hilflos die Achseln: „Was würden Sie machen?“

Vom Gericht sind es nur 15 Fußminuten hinüber zur Praxis des Psychologen Michael A. Der wirkt ein bisschen unausgeschlafen, aber keineswegs wie einer, der erschüttert ist. Zuerst weist er auf seine langjährige Bekanntschaft mit Lenas Familienrichter und seinen „guten Austausch“ mit diversen Richtern am Oberlandesgericht hin. Dann kommt er zur Sache: Eigentlich, sagt A., sei er „niemand, der strafrechtlich relevante Begutachtungen macht“. Hätte er geahnt, worauf es hinauslaufe, hätte er dem Richter gleich die in diesen Dingen weit erfahrenere Sachverständige Milly Stanislawski vorgeschlagen. „Was die herausgearbeitet hat, das wusste ich nicht. Ich bin kein Polizist.“

Lena, sagt A., sei in den Sitzungen mit ihm steif und fest bei ihrer Aussage geblieben, weshalb er sich „nichts anderes habe vorstellen können, als dass da was dahinter steckt“. Dann erklärt A. seine abseits der präzisen wissenschaftlichen Anforderungen des Strafrechts liegende Arbeitsweise: Er lege nicht nur Wert auf die Aussage eines Kindes, sondern auch auf den nonverbalen Anteil einer Exploration: „Was ich wahrnehme und spüre, beziehe ich in meine Bewertung mit ein.“ Was er wahrnahm und spürte, hätte fast den Untergang einer Familie bedeutet. „Es kommt vor, dass man danebenliegt“, murmelt A., „damit müssen wir Gutachter leben.“

Auch die Nachbarin X. soll Gelegenheit erhalten, ihre Sicht der Dinge darzustellen. Es ist Mittagszeit. Ein übergewichtiges Mädchen etwa in Lenas Alter öffnet die Haustür im Bademantel. Dann eilt Frau X., ebenfalls im Bademantel, herbei. Sie hat jetzt gerade keine Zeit, stellt aber ein Interview in den Abendstunden in Aussicht. Dieses wird dann vom Ehemann kurz vorher telefonisch abgesagt.

So weit die Geschichte der Lena und ihrer Eltern. Bloß dass es darin den wenigsten nur um Lena und ihre Eltern gegangen zu sein scheint, obgleich doch alle das „Kindeswohl“ inflationär im Munde führten. Wen kümmert in einem solchen Fall noch das Kind? Wem raubt es die Ruhe, dass es nur eines Verdachtes bedarf, um den bislang unbescholtenen Bürger seiner elementarsten Rechte zu berauben?

Immerhin hat sich in den vergangenen Wochen auf Geheiß des Gerichts ein Helferkreis zusammengetan, der unter Anleitung eines Kinderpsychiaters die Rückkehr der inzwischen Zehnjährigen vorbereiten soll. Eltern und Pflegeeltern gehören dazu, auch der neue Sachbearbeiter des Jugendamtes und die mittlerweile kleinlaute Verfahrenspflegerin. Ein Herr vom Kinderschutzbund des Saarlandes moderiert die Runde. Alexander Müller hat seiner Tochter den ersten Brief geschrieben. Sie schrieb ihm Schimpftiraden zurück, was er als gutes Zeichen wertet: „Lena kommuniziert wieder mit mir.“ Videofilme hat man jetzt von ihm aufgenommen, die das Kind, das seinen Vater seit fast zwei Jahren nicht gesehen hat, sich dann anschauen kann. Mit enormem Aufwand und in zeitraubenden Prozessen soll nun repariert werden, was an einem einzigen Nachmittag zerschlagen worden ist.

* Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes wurden die Namen des betroffenen Kindes und seiner Eltern sowie die Namen der Nachbarin und ihrer Tochter geändert

 
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